Ab dem 7. Juni sind Haustiere in den TIB-Bussen auf Mallorca erlaubt
Ab Sonntag, dem 7. Juni, dürfen Fahrgäste der Busse des TIB gemeinsam mit ihren Haustieren reisen. Erlaubt sind Hunde, Katzen, Frettchen sowie kleine Ziervögel, sofern sie in einer Transportbox mitgeführt werden. Diese neue Maßnahme ist Teil der aktualisierten Nutzungsbestimmungen für den Busverkehr, die vom Verwaltungsrat des Verkehrskonsortiums von Mallorca beschlossen und an diesem Donnerstag im offiziellen Amtsblatt der Balearen veröffentlicht wurden.
Bislang war in den Bussen des TIB lediglich die Mitnahme von Assistenzhunden erlaubt. Mit der neuen Regelung dürfen nun auch Haustiere wie Hunde, Katzen, Frettchen und kleine Ziervögel mitgeführt werden, sofern sie sich in einer Transportbox befinden und weder ein Risiko noch eine Belästigung für andere Fahrgäste darstellen.
Verboten bleibt dagegen die Mitnahme exotischer Tiere wie beispielsweise Reptilien, Spinnen oder Insekten. Die Vorschriften legen außerdem fest, dass pro Person nur eine Transportbox erlaubt ist. Diese muss entweder zu Füßen oder auf dem Schoß der Begleitperson platziert werden und darf in keinem Fall einen Sitzplatz belegen.
Unabhängig davon gilt weiterhin, dass Assistenzhunde in den Bussen des TIB erlaubt sind und in diesem Fall keine Transportbox erforderlich ist. Der Hund muss jedoch bei einer zuständigen Stelle registriert sein. Beim Einsteigen in den Bus muss die begleitete Person dem Fahrer beziehungsweise der Fahrerin den von der zuständigen Behörde ausgestellten Ausweis vorzeigen.
Die neuen Vorschriften regeln neben den allgemeinen Nutzungsbedingungen nun auch detaillierter die Mitnahme von Handgepäck, Koffern, Fahrrädern, Kinderwagen und anderen Gegenständen. Zudem werden die Verhaltensregeln für Fahrgäste in Erinnerung gerufen, um eine sichere Fahrt zu gewährleisten und die Qualität des Service weiter zu verbessern.
Die neuen Vorschriften treten am kommenden 7. Juni in Kraft, einen Monat nach ihrer Veröffentlichung an diesem Donnerstag im Amtsblatt der Balearen. Der Entwurf der Regelung war bereits im vergangenen November zu Beginn des Verwaltungsverfahrens veröffentlicht worden. Während dieser Zeit durchlief er die öffentliche Auslegungsphase und wurde sowohl in Nutzer- und Betreibergremien als auch im Balearischen Verkehrsrat diskutiert.
In die endgültige Fassung flossen zudem Anregungen des IBDona sowie von Behindertenverbänden wie ASPAYM ein.
F.S.
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