Änderung des Königlichen Dekrets zu Tierarzneimitteln angekündigt

Veröffentlicht am : 29. Januar 2026
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Das Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung (MAPA) und das Gesundheitsministerium haben am Donnerstag, den 29. Januar, das Verfahren zur Anhörung und öffentlichen Information zum Entwurf eines Königlichen Dekrets angekündigt. Ziel ist die Änderung des Königlichen Dekrets 666/2023 vom 18. Juli, das die Verteilung, Verschreibung, Abgabe und Anwendung von Tierarzneimitteln in Spanien regelt.

Zeitraum für Stellungnahmen

Der Zeitraum für Stellungnahmen im Rahmen dieses Anhörungs- und Beteiligungsverfahrens beginnt am 30. Januar 2026 und endet am 19. Februar (jeweils einschließlich).
Anmerkungen oder Stellungnahmen sind per E-Mail an folgende Adresse zu richten: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Hintergrund: Konflikte um Presvet im Jahr 2025

Die Veröffentlichung des Entwurfs erfolgt nach einem Jahr 2025, das stark von der Anwendung des Königlichen Dekrets 666/2023 geprägt war. Insbesondere die Verpflichtung zur Meldung des Antibiotikaeinsatzes bei Heimtieren über das Zentrale Informatiksystem zur Kontrolle veterinärmedizinischer Antibiotikaverschreibungen (Presvet) hatte in der Tierärzteschaft erheblichen Unmut ausgelöst.

Diese Maßnahme führte zu symbolischen Praxisschließungen sowie zu Protestaktionen vor dem Landwirtschaftsministerium und verschiedenen regionalen Behörden.

Ziel der geplanten Änderungen

Im neuen Dokument wird darauf hingewiesen, dass die geplante Änderung eine „bessere Anpassung bestimmter Vorschriften an die leitenden Grundsätze der Regelung ermöglichen soll, um den angemessenen Schutz der Tiergesundheit und der öffentlichen Gesundheit sicherzustellen“.

Einordnung in den europäischen Rechtsrahmen

Beide Ministerien erinnern daran, dass das Königliche Dekret 666/2023 die Umsetzung der Verordnung (EU) 2019/6 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über Tierarzneimittel in das spanische Recht darstellt und zugleich die Richtlinie 2001/82/EG aufgehoben hat.

Weniger Bürokratie und klarere Regeln für Antibiotika

Ziel der Änderung ist es laut MAPA und Gesundheitsministerium, die Regelungen zur Abgabe von Arzneimitteln neu zu fassen, die Verschreibung und Anwendung von Antibiotika klarzustellen, den durch Presvet entstehenden Verwaltungsaufwand zu reduzieren und das System zur Meldung von Verschreibungen zu vereinfachen.

Fokus auf Zugänglichkeit und verantwortungsvollen Einsatz

In dem Änderungsentwurf wird hervorgehoben, dass diese Maßnahmen darauf abzielen, die Regelung „für Tierärztinnen und Tierärzte sowie für die Allgemeinheit zugänglicher zu machen“. Gleichzeitig soll ein umsichtiger und verantwortungsvoller Einsatz von Tierarzneimitteln entlang der gesamten Vertriebskette gewährleistet werden – mit besonderem Augenmerk auf die Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen.

Neue EU-Vorgaben zu antimikrobiellen Wirkstoffen

Das Projekt des Königlichen Dekrets sieht zudem die Anwendung der einschlägigen europäischen Vorschriften vor, insbesondere der Durchführungsverordnung (EU) 2024/1973 der Kommission vom 18. Juli 2024. Diese legt eine Liste von antimikrobiellen Wirkstoffen fest, die entweder nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen gemäß den Artikeln 112 und 113 der Verordnung (EU) 2019/6 eingesetzt werden dürfen.

Diese Regelung gilt ab dem 8. August 2026. MAPA und Gesundheitsministerium betonen, dass die Maßnahmen der ordnungsgemäßen Gewährleistung der Tiergesundheit und der öffentlichen Gesundheit dienen und den Grundsätzen der europäischen und spanischen Gesetzgebung entsprechen.

Den Text des Entwurfs in spanischer Sprache findet man hier.

C.S.

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