Appell an die Regierung zur umgehenden Ausarbeitung von Notfallprotokollen zum Schutz von Tieren bei Katastrophen
Die Organisation FAADA hat eine institutionelle Initiative gestartet und fordert, den Tierschutz wirksam und verbindlich in die öffentlichen Strategien des Risikomanagements und der Klimaanpassung zu integrieren.
In einem Schreiben an den Staatlichen Rat für Tierschutz sowie an die Generaldirektion für Tierrechte weist die Organisation auf die dringende Notwendigkeit hin, spezifische Protokolle und wirksame Koordinierungsmechanismen zu entwickeln, die den Schutz von Tieren bei extremen Wetterereignissen sicherstellen.
Nach Einschätzung von FAADA haben sich in den vergangenen Jahren besonders schwerwiegende Ereignisse gehäuft. Diese seien keine Einzelfälle, sondern Ausdruck eines strukturellen Trends im Zusammenhang mit dem Klimawandel. So führte 2024 die sogenannte DANA in der Autonomen Gemeinschaft Valencia zu außergewöhnlich starken Niederschlägen, großflächigen Überschwemmungen und erheblichen Schäden für Menschen, Tiere und Infrastruktur. Die Ereignisse verdeutlichten die Verwundbarkeit von Infrastrukturen, landwirtschaftlichen Betrieben, Tierschutzeinrichtungen und Ökosystemen.
Auch das Sturmtief Leonardo traf zuletzt insbesondere Andalusien mit heftigen Regenfällen, über die Ufer tretenden Flüssen und tausenden Evakuierungen. In solchen Situationen werden die Evakuierung von Haustieren, die Gefährdung landwirtschaftlicher Tierhaltungen sowie die Mortalität oder Vertreibung wildlebender Tiere zur Realität – häufig jedoch ohne klare, einheitliche und koordinierte Protokolle.
Hinzu kommen großflächige Waldbrände und extreme Hitzewellen der vergangenen Jahre, die sich unmittelbar auf die Gesundheit und das Überleben von Haus- und Wildtieren auswirken. Die Häufung dieser Extremereignisse bestätigt aus Sicht der Organisation die Notwendigkeit einer strukturellen Planung, die den Tierschutz systematisch in das staatliche Notfallmanagement integriert.
FAADA erinnert in diesem Zusammenhang an Artikel 12 des Gesetzes 7/2023 zum Schutz der Rechte und des Wohlergehens von Tieren. Dieser verpflichtet die öffentlichen Verwaltungen ausdrücklich, Maßnahmen zum Schutz von Tieren in Katastrophen-, Notfall- oder Gefahrenlagen zu ergreifen.
Gleichwohl zeigten die jüngsten Erfahrungen weiterhin rechtliche, operative und interadministrative Koordinationslücken. Diese führten – abhängig von Region und betroffener Tierart – zu unterschiedlich ausgestalteten und teils unzureichenden Reaktionen.
Vor diesem Hintergrund fordert die Organisation von der Generaldirektion für Tierrechte Auskunft über die bislang ergriffenen Maßnahmen sowie über die geplante Erarbeitung konkreter Protokolle oder Leitlinien in Abstimmung mit den autonomen Gemeinschaften und weiteren beteiligten Akteuren.
Zudem soll der Staatliche Rat für Tierschutz aktiv in Konzeption, Beratung und Validierung entsprechender Initiativen eingebunden werden. Sollte bislang keine konsolidierte Arbeitsstruktur bestehen, regt FAADA an, innerhalb des Rates vorrangig eine eigene Arbeitsgruppe einzurichten, die sich ressortübergreifend mit der Integration des Tierschutzes in die öffentliche Notfallplanung und -bewältigung befasst.
Der Schutz von Tieren müsse strukturell, operativ und koordiniert Bestandteil der staatlichen Krisenreaktionssysteme werden, betont die Organisation abschließend. Der Tierschutz in Ausnahmesituationen sei keine nachrangige Frage, sondern eine rechtliche wie ethische Verpflichtung – und Ausdruck eines verantwortungsvollen und ganzheitlichen Risikomanagements.
F.S.
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