Das Europäische Parlament leitet die letzten Schritte zur Einführung der ersten EU-weiten Regelung zum Schutz von Hunden und Katzen ein
Das Europäische Parlament hat mit 558 Stimmen dafür, 35 dagegen und 52 Enthaltungen den endgültigen Text der ersten Vorschriften der Europäischen Union zur Zucht, Haltung, Rückverfolgbarkeit, Einfuhr und zum Umgang mit Hunden und Katzen verabschiedet. Bevor die Regelung jedoch in Kraft treten kann, muss sie noch vom Europäischen Rat gebilligt werden.
Die neue Verordnung verpflichtet dazu, dass alle in der EU lebenden Hunde und Katzen – einschließlich privat gehaltener Tiere – mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in interoperablen nationalen Datenbanken registriert werden.
Verkäufer, Züchter und Tierheime haben ab Inkrafttreten der Gesetzgebung vier Jahre Zeit, sich darauf vorzubereiten. Für Tierhalter, die keine Tiere verkaufen, gilt die Pflicht erst nach zehn Jahren im Falle von Hunden und nach fünfzehn Jahren bei Katzen.
Zudem wird die Zucht zwischen Eltern und Nachkommen, Großeltern und Enkeln sowie zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern verboten. Ebenso untersagt wird die Zucht von Hunden oder Katzen mit extremen körperlichen Merkmalen, die erhebliche Gesundheitsrisiken mit sich bringen.
Zu den neuen Maßnahmen gehört außerdem ein Verbot von Verstümmelungen an Hunden und Katzen für Ausstellungen, Präsentationen oder Wettbewerbe. Ebenfalls untersagt wird das Anbinden eines Hundes oder einer Katze an Gegenstände – außer wenn dies aus medizinischen Gründen erforderlich ist – sowie die Verwendung von Stachel- und Würgehalsbändern ohne integrierte Sicherheitsmechanismen.
Hunde und Katzen aus Nicht-EU-Ländern
Um rechtliche Schlupflöcher zu schließen, die es ermöglichen, Hunde und Katzen als nicht-kommerzielle Haustiere in die EU einzuführen und anschließend zu verkaufen, umfasst die neue Gesetzgebung nicht nur kommerzielle Importe, sondern auch die Verbringung von Tieren ohne kommerzielle Zwecke.
Demnach müssen Hunde und Katzen, die aus Nicht-EU-Ländern zum Verkauf in die EU eingeführt werden, bereits vor der Einreise mit einem Mikrochip versehen und anschließend in einer nationalen Datenbank registriert werden.
Auch Tierhalter, die in die EU einreisen, sind verpflichtet, ihr mit Mikrochip gekennzeichnetes Tier mindestens fünf Arbeitstage vor der Ankunft in einer Datenbank voranzumelden – es sei denn, das Tier ist bereits in einer EU-Datenbank registriert.
In diesem Zusammenhang erklärte die Berichterstatterin und Vorsitzende des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Veronika Vrecionová, dies sei „ein wichtiger Schritt zur Regulierung des Handels mit Hunden und Katzen in der Europäischen Union“.
„Unsere Botschaft ist klar: Ein Haustier ist ein Familienmitglied, kein Gegenstand und kein Spielzeug. Endlich verfügen wir über strengere Vorschriften für Zucht und Rückverfolgbarkeit, die uns helfen werden, gegen diejenigen vorzugehen, die Tiere als Mittel für schnelle Gewinne betrachten. Gleichzeitig schaffen wir gleiche Wettbewerbsbedingungen für ehrliche Züchter in der EU“, betonte sie.
F.S.
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