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Die Europäische Union verabschiedet endgültig die erste Vorschrift, die Hunde und Katzen auf EU-Ebene schützt

Veröffentlicht am : 22. Mai 2026
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Aus Pressemitteilungen geht hervor, daß das Europäische Parlament im vergangenen April den endgültigen Text einer neuen Verordnung, die erstmals EU-weit harmonisierte Vorschriften für das Wohlergehen, die Zucht, die Kennzeichnung und die Rückverfolgbarkeit von Hunden und Katzen festlegt – einer der letzten Schritte zu ihrer endgültigen Annahme, veröffentlicht hat.

Nun hat an diesem Freitag, dem 22. Mai, der Rat der Europäischen Union, bestehend aus den Ministern der Mitgliedstaaten, dieser Vorschrift endgültig zugestimmt. Sie tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Die neuen Vorschriften führen gemeinsame Anforderungen für Züchter, Verkäufer, Tierheime und Online-Plattformen ein, die am Handel mit Hunden und Katzen auf dem EU-Markt beteiligt sind. Zudem werden verpflichtende Systeme zur Kennzeichnung und Registrierung eingeführt, um eine vollständige Rückverfolgbarkeit in der gesamten Union zu gewährleisten.

Die Verordnung reagiert auch auf die wachsende Besorgnis über illegalen Handel, verantwortungslose Zuchtpraktiken und die Ausbreitung des Online-Verkaufs von Heimtieren, durch die sowohl Tiere als auch Verbraucher erheblichen Risiken ausgesetzt wurden.

„Die heutige Verabschiedung sendet eine klare Botschaft: Tierschutz ist in Europa wichtig. Mit diesen neuen Vorschriften schützen wir Millionen von Hunden und Katzen, unterstützen verantwortungsvolle Züchter und Halter und schließen die Tür für illegale Akteure“, erklärte Maria Panayiotou, Ministerin für Landwirtschaft, ländliche Entwicklung und Umwelt der Republik Zypern.

Insgesamt sieht das Dokument strengere Tierschutzanforderungen in Bezug auf Zucht, Unterbringung, Umgang und tierärztliche Versorgung vor. Außerdem werden Hunde und Katzen mit extremen äußeren Merkmalen von der Teilnahme an Wettbewerben, Wettkämpfen oder Ausstellungen ausgeschlossen.

Darüber hinaus müssen Online-Inserate für Hunde und Katzen überprüfbare Kennzeichnungsinformationen enthalten, während Importe aus Drittländern gleichwertigen Vorschriften zur Rückverfolgbarkeit und zum Tierschutz unterliegen. Ebenso erhalten die zuständigen nationalen Behörden verstärkte Kontroll- und grenzüberschreitende Kooperationsmechanismen.

Zudem führt die Verordnung schrittweise verpflichtende Kennzeichnungs- und Registrierungsanforderungen für Hunde und Katzen ein, die in der Europäischen Union gehandelt oder gehalten werden – einschließlich Tieren in Privatbesitz – mit gestaffelten Umsetzungsfristen.

Es wird erwartet, dass die Gesetzgebung die Transparenz im Handel mit Heimtieren erheblich verbessert und gleichzeitig den Behörden hilft, betrügerische Praktiken und illegale Handelsnetzwerke zu bekämpfen, die über Grenzen hinweg operieren.

Für einige Bestimmungen sind mehrere Übergangsfristen vorgesehen, um Betreibern und Mitgliedstaaten ausreichend Zeit zur Anpassung an die neuen Anforderungen zu geben.

F.S.

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