Die Regierung erwartet, die Durchführungsverordnung zum Tierschutzgesetz vor Jahresende fertigzustellen

Veröffentlicht am : 13. April 2026
Seitenbesucher: 66

In der vergangenen Woche veranstaltete die Anwaltskammer von Madrid (ICAM) eine Wiedereröffnungsfeier ihrer Sektion für Tierrecht, eine Veranstaltung, die von José Ramón Becerra, Generaldirektor für Tierrechte im Ministerium für Soziale Rechte, Verbraucherschutz und Agenda 2030, abgeschlossen wurde.

In seiner Rede hob Becerra verschiedene laufende Initiativen zur Stärkung des Tierschutzrechts hervor. Besonders im Fokus stand dabei die Ausarbeitung der Durchführungsbestimmungen zum spanischen Tierschutzgesetz 7/2023, die sich derzeit im europäischen TRIS-Verfahren befinden. Ziel sei es, die Arbeiten bis Ende des Jahres abzuschließen.

Nach Angaben Becerras befindet sich der Entwurf seit rund einem Monat auf europäischer Ebene und damit in der finalen Abstimmungsphase. Er rechne damit, dass die Regelung im Sommer an den Staatsrat zurückgelange und anschließend noch vor Jahresende verabschiedet werden könne.

Zugleich betonte er, dass es nicht ausreiche, neue gesetzliche Regelungen zu schaffen. Entscheidend sei deren konsequente Umsetzung. Das spanische Tierschutzgesetz von 2023 sei zwar bereits die 18. Regelung in diesem Bereich, jedoch erst die dritte, die auch durch konkrete Durchführungsbestimmungen vollständig ausgestaltet werde.

Ein weiterer Schwerpunkt seiner Ausführungen lag auf der Rolle der Justiz. Sowohl im strafrechtlichen als auch im verwaltungsrechtlichen Bereich müsse die Anwendung des Tierschutzrechts weiter gestärkt werden. Zudem verwies er darauf, dass sich die gesellschaftliche Sensibilität gegenüber dem Wohl von Tieren deutlich schneller entwickelt habe als viele institutionelle Strukturen.

Auch im Bereich der kommunalen Praxis berichtete Becerra von Fortschritten: So seien im vergangenen Jahr rund 1.000 Gemeinden im Umgang mit Katzenkolonien geschult worden, eine ähnlich hohe Zahl sei für 2026 vorgesehen. Darüber hinaus arbeite die Regierung gemeinsam mit IJESPOL an einem Leitfaden für die Polizei vor Ort.

Zur Anwendung der bestehenden Regelungen erklärte er, das Justizsystem beginne sich zunehmend zu festigen. So komme es inzwischen regelmäßig zu Verurteilungen wegen Tiermisshandlung, verbunden mit entsprechenden Tierhalteverboten. Gleichzeitig räumte er ein, dass die Qualität der Ermittlungsverfahren noch verbessert werden müsse, um Verfahrenseinstellungen zu vermeiden.

Im Zusammenhang mit dem Gesetz 7/2023 ging Becerra zudem auf unterschiedliche Regelungen für einzelne Tierarten, insbesondere Hunde, ein. Diese Unterscheidungen hätten im Vergleich zu früheren regionalen Gesetzen neue rechtliche Abgrenzungen geschaffen.

Abschließend verwies er auf kommende europäische Vorgaben zum Wohlergehen von Hunden und Katzen sowie deren Rückverfolgbarkeit. Diese würden voraussichtlich einen einheitlicheren Rechtsansatz verfolgen und damit bestehende Unterschiede innerhalb einzelner Tierarten relativieren. EU-Recht werde dabei nationalem Recht übergeordnet sein, was nach Einschätzung Becerras zu spürbaren Veränderungen im rechtlichen Rahmen führen werde.

F.S.

Werbung

Bitte helft uns, die laufenden Kosten für die Unterhaltung dieser Website aufzubringen, damit wir auch weiterhin unsere Informationen kostenlos anbieten können. Es gibt zwei einfache Möglichkeiten:

1) Geldspende (auch ganz kleine Beträge helfen uns) unter: https://www.paypal.com/paypalme/tierischebalearen

2) noch einfacher und ohne Kosten: Klickt einfach rechts neben dem Artikel auf unserer Website auf die Werbung und laßt die erscheinende Seite einen Augenblick stehen, bevor ihr weiter surft.

Vielen Dank für Eure Hilfe. Eure Redaktion von „Tierische Balearen“