Ein Plädoyer für betreute Katzenkolonien
Brutale Realität: Gewalt gegen wehrlose Tiere
Ende September kam es in Aldeire, einem kleinen Ort in der Provinz Granada, zu einem besonders erschütternden Vorfall: Jugendliche sollen den Kater „Samurai“ auf grausame Weise getötet haben. Ein trauriger Fall, der leider kein Einzelfall ist. Mit diesem Beitrag möchte ich meine tiefe Abscheu gegenüber solch sinnloser Gewalt ausdrücken – und zugleich hoffen, dass die Verantwortlichen mit aller Härte des Gesetzes zur Rechenschaft gezogen werden.
„Samurai“ war kein Streuner, sondern Teil einer betreuten Katzenkolonie, für die wir alle Verantwortung tragen. Eine ehrenamtlich engagierte Anwohnerin kümmerte sich um diese Kolonie – sie fütterte die Tiere, organisierte tierärztliche Versorgung und war bereits im Austausch mit der Gemeinde, um die Kolonie offiziell anerkennen zu lassen.
CES: Die Methode, die funktioniert
Die sogenannte CES-Methode (Einfangen – Kastrieren – Zurückbringen an denselben Ort – mit anschließender Betreuung) gilt weltweit als ethisch vertretbarste und zugleich wirksamste Methode, um die Anzahl freilebender Katzen tierschutzgerecht zu regulieren. Sie fördert das friedliche Zusammenleben mit den Nachbarn, senkt langfristig die Anzahl unversorgter Tiere und ermöglicht einen effizienten Einsatz öffentlicher Mittel.
Tierschutzorganisationen und engagierte Bürger fordern daher zurecht, dass Gemeinden diese Methode anerkennen und aktiv umsetzen. Und tatsächlich – immer mehr Kommunen tun genau das.
Gesetzliche Pflicht: Gemeinden müssen handeln
Leider hinkt so mancher Ort hinterher. In Aldeire zum Beispiel scheint es der Gemeinde schwerzufallen, die Anforderungen des spanischen Tierschutzgesetzes 7/2023 umzusetzen. Dabei verpflichtet dieses Gesetz in den Artikeln 38 und 39 ausdrücklich die lokalen Verwaltungen dazu, sich um die Betreuung und das Wohlergehen freilebender Katzen zu kümmern.
Diese Pflicht ist nicht optional – sie ist rechtlich verbindlich. Vernachlässigt die Gemeinde diese Verantwortung, trägt sie die Konsequenzen: sei es im Hinblick auf Tierleid, auf Konflikte mit Anwohnern oder – wie im Fall von „Samurai“ – auf Eskalationen, die nie hätten passieren dürfen.
Öffentliche Ordnung, Tierleid und Behördenversagen
Die Kommunen tragen nicht nur Verantwortung für das Wohl der Tiere, sondern auch für die Sicherheit in ihrer Gemeinde. Gewalt gegenüber Tieren ist nicht selten auch ein Ausdruck sozialer Verwahrlosung. Die Gemeinden sind verpflichtet, vorsorglich tätig zu werden – etwa durch Aufklärungsarbeit, soziale Prävention und natürlich auch durch die Unterstützung der lokalen Polizei, die gem. Art. 11 des spanischen Sicherheitsgesetzes von 1986 zur Verhinderung von Straftaten verpflichtet ist.
Strafrechtlicher Schutz für Katzen
Katzen – ob als Haustiere oder als Teil betreuter Kolonien – stehen unter dem Schutz des Strafrechts. Jeder Missbrauch, der ihnen schwere gesundheitliche Schäden zufügt, gilt als Straftat. Wird ein Tier sogar getötet, verschärft sich das Strafmaß. Wer Tiere misshandelt oder quält, kann also strafrechtlich belangt werden – und das zu Recht.
Auch unterlassene Hilfe kann strafbar sein
Ein weiterer rechtlicher Aspekt betrifft die persönliche Verantwortung kommunaler Amtsträger. Laut Artikel 408 des Strafgesetzbuchs macht sich strafbar, wer als Amtsperson von einem Verbrechen weiß und nichts dagegen unternimmt. Wenn also jemand aus der Verwaltung bewusst Tiermisshandlung ignoriert, kann dies rechtlich verfolgt werden.
Zudem ist es problematisch, wenn Gemeinden das Füttern der Tiere verbieten, ohne selbst für deren Versorgung zu sorgen. Auch dies kann rechtliche Folgen haben – gestützt auf Artikel 78 des Gesetzes über die lokale Selbstverwaltung (Ley 7/1985).
Was tun bei Untätigkeit der Verwaltung?
Wenn es zu Problemen mit der Gemeinde kommt, etwa bei verweigerter Betreuung der Katzenkolonien, sollten sich Bürger:innen auf ihr Recht auf Auskunft berufen. Ein guter erster Schritt ist ein Antrag auf Einblick in die Haushaltsmittel der Gemeinde – vor allem in die Beträge, die für den Tierschutz vorgesehen sind. Grundlage hierfür ist das Transparenzgesetz 19/2013.
Bleibt eine Antwort innerhalb eines Monats aus, kann man:
- sich an das Verwaltungsgericht wenden oder
- beim Defensor del Pueblo (Ombudsmann) Beschwerde einreichen.
Tierwohl ist Pflicht – nicht Kür
Wenn sich herausstellt, dass eine Gemeinde z. B. großzügig Geld für Feste ausgibt, aber gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben wie den Schutz herrenloser Tiere vernachlässigt, kann das ernste Konsequenzen haben. In besonders schweren Fällen kann sogar der Verdacht auf Veruntreuung öffentlicher Mittel entstehen – eine Straftat gemäß den Artikeln 432 bis 435 des Strafgesetzbuches.
🐾 Handlungstipps für Engagierte
So kannst du aktiv werden, wenn deine Gemeinde ihre Pflicht gegenüber Katzenkolonien vernachlässigt:
- Fordere Transparenz: Stelle einen offiziellen Antrag auf Einblick in die Haushaltsmittel (unter Berufung auf das Transparenzgesetz).
- Dokumentiere Missstände: Halte alles schriftlich fest – Fotos, Aussagen, Vorfälle.
- Organisiere dich: Vernetze dich mit Tierschutzvereinen oder anderen Engagierten in deiner Region.
- Nutze rechtliche Mittel: Wird deine Anfrage ignoriert, wende dich ans Verwaltungsgericht oder an den Defensor del Pueblo.
- Appelliere öffentlich: Schreibe Leserbriefe, nutze soziale Medien oder wende dich an lokale Medien.
M.A.
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