Entwurf der neuen EU-Verordnung zur nichtkommerziellen Verbringung von Heimtieren zur öffentlichen Konsultation freigegeben
Die Europäische Kommission hat das öffentliche Konsultationsverfahren zu der künftigen delegierten Verordnung eröffnet, die die detaillierten tiergesundheitsrechtlichen Vorschriften für die nichtkommerzielle Verbringung von Heimtieren innerhalb der Europäischen Union festlegen soll.
Der Konsultationszeitraum läuft vom 11. November bis zum 9. Dezember 2025. In dieser Zeit können Bürgerinnen und Bürger, Organisationen sowie Behörden Anmerkungen und Stellungnahmen einreichen, bevor der endgültige Text voraussichtlich im letzten Quartal des Jahres verabschiedet wird.
Der derzeit in Ausarbeitung befindliche Verordnungsentwurf ergänzt das Tiergesundheitsrecht (Verordnung (EU) 2016/429) und soll den rechtlichen Rahmen für die Verbringung von Haustieren – darunter Hunde, Katzen, Frettchen und Vögel – aktualisieren, wenn sie ihre Halter sowohl zwischen Mitgliedstaaten als auch aus Drittländern in die EU begleiten.
Bislang galten hierfür die Regeln der Verordnung (EU) 576/2013. Diese wurde zwar durch die Verordnung (EU) 2016/429 formell aufgehoben, wird aber übergangsweise noch bis zum 21. April 2026 angewendet. Die Kommission hält es für erforderlich, eine neue delegierte Verordnung zu verabschieden, die dieses Übergangsregime ersetzt, für Kohärenz sorgt und Doppelregelungen mit anderen EU-Vorschriften vermeidet.
Der Entwurf bündelt die ergänzenden Bestimmungen für die nichtkommerzielle Verbringung von Heimtieren in einem einzigen Rechtsakt und passt sie an die bisher gewonnenen Erfahrungen sowie an den Rechtsrahmen des Tiergesundheitsrechts an.
Zu den wesentlichen Inhalten zählen allgemeine Vorgaben für die Zulassung von Verbringungen durch entsprechend befugte Personen, mögliche Ausnahmen, die die Mitgliedstaaten gewähren können, Vorschriften für Tiere im Transit durch die Union und Konstellationen, in denen Drittstaaten die Einreise verweigern können.
Darüber hinaus legt der Text Anforderungen an Identifizierung, Impfschutz, gesundheitliche Präventionsmaßnahmen und die mitzuführenden Dokumente für Hunde, Katzen und Frettchen fest. Für Heimvögel aus Drittländern sieht der Entwurf zudem spezifische Regelungen vor – darunter Höchstzahlen, Identifizierungssysteme und Gesundheitsbescheinigungen.
Abschließend enthält der Entwurf Übergangsbestimmungen, die die erworbenen Rechte und berechtigten Erwartungen von Tierhaltern, Tierärzten und nationalen Behörden schützen sollen, während der Wechsel zum neuen Rechtsrahmen vollzogen wird.
Hier der Link zum Entwurfstext in englischer Sprache (30 Seiten)..
F.S.
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