EU-Kommission stellt neue Vorgaben für Haustierreisen vor
Die Europäische Kommission hat am 20. Januar einen neuen delegierten Rechtsakt angenommen, der die Verordnung (EU) 2016/429 ergänzt und die Vorschriften für nichtkommerzielle Verbringungen von Heimtieren innerhalb der Europäischen Union aktualisiert. Die neuen Bestimmungen treten am 22. April 2026 in Kraft.
Ziel dieser Aktualisierung ist es, die Prävention und Kontrolle übertragbarer Krankheiten zwischen Tieren und Menschen zu stärken und gleichzeitig den bestehenden Rechtsrahmen zu vereinfachen. Die Verordnung legt spezifische Anforderungen für die nichtkommerziellen Verbringungen von Hunden, Katzen, Frettchen und Ziervögeln fest, um das Risiko der Ausbreitung von Infektionskrankheiten zu verringern, während gleichzeitig Vereinfachungsmaßnahmen eingeführt werden, die darauf abzielen, administrative Belastungen und Kosten für die Tierhalter zu senken, ohne das bestehende Gesundheits- und Schutzniveau zu beeinträchtigen.
Die neue Regelung bestätigt die Pflicht zur Kennzeichnung der Tiere mittels Mikrochip oder, wenn dieser vor dem 3. Juli 2011 erfolgt ist, durch ein gut lesbares Tattoo. Ebenso bleiben die Anforderungen hinsichtlich Tollwutimpfung und der Behandlung von Hunden gegen Echinococcus multilocularis sowie die Verpflichtung bestehen, dass Tiere mit gültigen Dokumenten wie einem Heimtierausweis oder einem Gesundheitszeugnis reisen müssen. Die Verordnung sieht zudem spezifische Ausnahmen für besondere Situationen vor, etwa im Fall von Notlagen oder Naturkatastrophen.
Für die nichtkommerzielle Verbringung von Ziervögeln legt die Regel ein Maximum von fünf Vögeln pro Reise fest, die alle mit dauerhaft lesbaren Kennzeichnungssystemen versehen sein müssen. Darüber hinaus werden spezielle Präventionsmaßnahmen gegen die Aviäre Influenza (Vogelgrippe) eingeführt, die Quarantänezeiträume, Gesundheitskontrollen und, wenn erforderlich, Impfungen einschließen können.
Schließlich umfasst die neue Gesetzgebung Übergangsbestimmungen zur Sicherung der regulatorischen Kontinuität. Demnach bleiben Kennzeichnungen und Dokumente, die vor dem 22. April 2026 ausgestellt wurden, weiterhin gültig. Ab diesem Zeitpunkt werden die Delegierten Verordnungen (EU) 2018/772 und 2021/1933 aufgehoben, womit der Prozess der Straffung des europäischen Rechtsrahmens in diesem Bereich abgeschlossen wird.
Den kompletten Text der neuen Regelungen findet man hier.
F.S.
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