Europäische Bürgerinitiative zum Schutz von Straßen- und Tierheimtieren nur teilweise zugelassen

Veröffentlicht am : 10. Februar 2026
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Die Europäische Kommission hat am Dienstag, dem 10. Februar, eine Europäische Bürgerinitiative (EBI) mit dem Titel „EU-Initiative zum Schutz von Straßenhunden, Straßenkatzen und Tieren in Tierheimen in der EU und außerhalb der EU“ teilweise angenommen.

Der Vorschlag fordert Brüssel dazu auf, den Schutz von streunenden Hunden und Katzen sowie von Tieren, die in Tierheimen innerhalb der Europäischen Union leben, zu verstärken und sicherzustellen, dass das europäische Handeln in Drittstaaten nicht zum Tierleid beiträgt.

Die Initiatoren der Initiative verlangen außerdem, die Nutzung von Hunden und Katzen zu wissenschaftlichen Zwecken weiter einzuschränken. Zudem sollen die Handels-, Assoziierungs- und Finanzierungsinstrumente der EU so ausgestaltet werden, dass finanzielle Mittel, Handelsvorteile oder Kooperationen nur dann gewährt werden, wenn Mindeststandards zum Schutz dieser Tiere eingehalten werden. Darüber hinaus sprechen sie sich für die Förderung nachhaltiger und humaner Maßnahmen in diesem Bereich aus.

Die Kommission hat jedoch beschlossen, die Initiative nur teilweise anzunehmen, da sie dies ausschließlich in den Bereichen tun kann, in denen sie befugt ist, neue Rechtsvorschriften vorzuschlagen.

Brüssel lässt die Teile der Initiative zu, die Tierheime, wissenschaftliche Tierversuche, Handel und Zusammenarbeit mit Drittstaaten sowie die Finanzierung durch die Union betreffen. Ausgeschlossen werden hingegen jene Aspekte, deren erklärtes Ziel unmittelbar das Tierwohl ist, da diese Politikbereiche nach Auffassung der Kommission in die ausschließliche Zuständigkeit der Mitgliedstaaten und nicht der EU fallen.

Die Kommission betont, dass die teilweise Annahme keinerlei Stellungnahme zum Inhalt der Initiative darstellt und keine Vorentscheidung über künftige Beschlüsse bedeutet. Sie wird den Vorschlag nur dann inhaltlich prüfen, wenn es den Organisatoren gelingt, innerhalb von zwölf Monaten mindestens eine Million Unterschriften von EU-Bürgerinnen und -Bürgern zu sammeln und dabei in mindestens sieben Ländern die jeweiligen Mindestschwellen zu erreichen. Ab heute haben sie sechs Monate Zeit, um die Unterschriftensammlung offiziell zu starten.

Die Europäische Bürgerinitiative, die mit dem Vertrag von Lissabon eingeführt wurde und seit April 2012 besteht, ermöglicht es der Bevölkerung, die Europäische Kommission aufzufordern, Gesetzgebungsvorschläge in Bereichen ihrer Zuständigkeit vorzulegen, sofern der Antrag nicht offensichtlich außerhalb ihrer Befugnisse liegt, nicht missbräuchlich oder beleidigend ist und die Werte der Union respektiert.

F.S.

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