Europäisches Parlament beschließt neue Vorschriften zum Schutz von Hunden und Katzen

Veröffentlicht am : 21. Juni 2025
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Das Europäische Parlament hat am Donnerstag, den 19. Juni 2025 in einer Plenarsitzung den Bericht und einen Regelungsvorschlag für das Wohlergehen und die Rückverfolgbarkeit von Hunden und Katzen angenommen, der von der Europaabgeordneten Veronika Vrecionová ausgearbeitet wurde. Es handelt sich um den ersten gemeinsamen Rechtsrahmen der Europäischen Union, der sich speziell auf diese Haustiere konzentriert.

Der Text wurde zuvor am 3. Juni von der Landwirtschaftskommission (AGRI) mit 35 Ja-Stimmen, 2 Gegenstimmen und 9 Enthaltungen unterstützt. Er legt Anforderungen für Züchter, Verkäufer, Tierheime und Pflegestellen fest. Private Tierhalter, die höchstens einen Wurf mit einem Mindestabstand von 18 Monaten verkaufen, sind davon ausgenommen.

Zu den verabschiedeten Maßnahmen gehört die Pflicht, alle zum Verkauf oder zur Abgabe bestimmten Hunde und Katzen mit einem Mikrochip zu kennzeichnen und sie in nationalen, interoperablen Datenbanken zu registrieren. Diese Informationen sollen in einer zentralen Indexdatenbank gespeichert werden, die von der Europäischen Kommission verwaltet wird.

Auch für Tiere aus Drittstaaten sind Regelungen vorgesehen: Hunde und Katzen, die zum Verkauf importiert werden, müssen bereits mit einem Mikrochip versehen sein und innerhalb von zwei Werktagen in einer nationalen Datenbank registriert werden. Bei nicht-kommerziellen Einreisen müssen Besitzer das Tier mindestens fünf Tage vor der Einreise in die EU in einer Online-Datenbank voranmelden.

Die Verordnung verbietet die Zucht zwischen direkt verwandten Tieren, begrenzt die Anzahl der Würfe pro Weibchen, schreibt ein Mindestalter von acht Wochen für die Trennung der Jungtiere von der Mutter vor und untersagt die Zucht von Tieren mit extremen Merkmalen, die ihrem Wohlbefinden schaden. Solche Tiere dürfen auch nicht an Ausstellungen oder Wettbewerben teilnehmen.

Nach der Annahme in erster Lesung durch das Europäische Parlament wird der Text nun dem Rat der Europäischen Union vorgelegt. Sollte der Rat eine eigene Position einnehmen, beginnt die Verhandlungsphase mit dem Ziel, eine Einigung über den endgültigen Text zu erzielen, der dann als unmittelbar geltende Verordnung in allen Mitgliedstaaten umgesetzt werden kann.

Der Wortlaut des Regelungsvorschlages wurde Europa-Parlament bisher nicht veröffentlich.

F.S.

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