Kantabrien schreibt für das Jahr 2026 Fördermittel für Auffangstationen für ausgesetzte Tiere aus

Veröffentlicht am : 09. April 2026
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Die Behörde für Ländliche Entwicklung, Viehzucht, Fischerei und Ernährung von Kantabrien hat Fördermittel für Tierauffangstationen in Kantabrien für das Jahr 2026 ausgeschrieben. Ziel ist es, den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren in der autonomen Gemeinschaft zu stärken.

„Diese Fördermittel werden im Rahmen eines wettbewerblichen Verfahrens vergeben und richten sich an gesetzlich gegründete, gemeinnützige Tierschutzvereine, die Auffangstationen in Kantabrien betreiben“, heißt es seitens der Regierung von Kantabrien.

Gefördert werden können sowohl Einrichtungen, die sich um Haustiere kümmern, als auch solche, die verlassene Nutztiere betreuen. „Im Fall von Haustieren ist es erforderlich, eine Vereinbarung oder Kooperation mit lokalen Organisationen für die Durchführung dieser Tätigkeit zu haben“, betont die Behörde.

Die Ausschreibung umfasst die Finanzierung von Investitionen zur Verbesserung oder Anpassung der Tierunterkünfte, wie etwa Perimeterzäune oder Boxen, sowie laufende Ausgaben für die Versorgung der Tiere. Dazu zählen unter anderem Futter, Kennzeichnung, tierärztliche Behandlungen – einschließlich Kastration – und der Transport der Tiere.

Bei den Investitionen können bis zu 100 % der genehmigten und getätigten Ausgaben gefördert werden, maximal 9.000 Euro pro Förderempfänger und Jahr. Die laufenden Kosten werden zu 50 % gefördert, wobei die Höchstbeträge je nach Tierart variieren: bis zu 400 Euro für Großtiere, 200 Euro für Hunde, 75 Euro für Katzen und 50 Euro für Kleintiere.

Die Gesamtsumme der Ausschreibung beträgt 70.000 Euro, davon entfallen 60.000 Euro auf laufende Kosten und 10.000 Euro auf Infrastrukturinvestitionen.

Die Frist für die Antragstellung beträgt einen Monat ab dem Tag nach der Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt von Kantabrien.

„Die Anträge sind an die Leitung der Behörde für Ländliche Entwicklung, Viehzucht, Fischerei und Ernährung zu richten und vorzugsweise über das elektronische Hauptregister der Verwaltung der autonomen Gemeinschaft Kantabrien einzureichen oder über andere gesetzlich vorgesehene Wege“, erinnert die Behörde.

F.S.

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