Katalanische Umweltbeamte erwischen eine Person auf frischer Tat beim Auslegen von Giftködern
Einsatzkräfte des katalanischen Korps der „Agentes Rurales“ (ländliche Umweltbeamte) des Ministeriums für Inneres und öffentliche Sicherheit haben eine Person auf frischer Tat ertappt, als sie in einem landwirtschaftlichen Gebiet der Gemeinde Sant Martí de Albars (Lluçanès) Giftköder auslegte.
Die Ermittlungen begannen Anfang 2025, als die Umweltbeamten dank Hinweisen aus der Bevölkerung vom Fund eines toten Geiers in einem Bachlauf der Gegend erfuhren.
Ausgehend von diesem ersten Hinweis führten die Beamten mehrere Ermittlungs- und Überwachungsmaßnahmen durch, die zur Auffindung und Sicherstellung von insgesamt neun toten Tieren als Beweismittel führten: sechs Krähen und drei Gänsegeier. Die Maßnahmen wurden im Rahmen der Bekämpfung der Vergiftung von Wildtieren von Mitgliedern der Spezialeinheit für Gifte und Wilderei durchgeführt.
Das Korps der „Agentes Rurales“ hat Anzeige bei der Staatsanwaltschaft für Umwelt und Städtebau wegen eines mutmaßlichen Vergehens gegen die Tierwelt erstattet. „Die untersuchten Handlungen könnten einen Straftatbestand darstellen, da Gift zur Jagd eingesetzt wurde und geschützte Arten zu Tode gekommen sind“, erklärte die katalanische Regierung.
Bemerkenswert ist, dass diese Person bereits im Jahr 2011 im Zusammenhang mit ähnlichen, von den „Agentes Rurales“ untersuchten Vorfällen strafrechtlich verurteilt wurde. Straftaten gegen die Tierwelt werden mit Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafen von acht bis vierundzwanzig Monaten geahndet. Zudem droht ein Berufs- und Jagdverbot für einen Zeitraum von zwei bis vier Jahren.
Die „Agentes Rurales“ erinnern daran, dass der Einsatz von Gift in der Natur eine besonders schwerwiegende verbotene Praxis darstellt, da sie die Biodiversität, die öffentliche Gesundheit und die gesamte Wildtierpopulation gefährdet. Gleichzeitig bedanken sie sich für die Unterstützung aus der Bevölkerung, die „entscheidend ist, um solche illegalen Handlungen aufzudecken und zu verfolgen“.
F.S..
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