Katzenkolonien auf Privatgrundstücken: Gesetzliche Regelung und kommunale Verantwortung in Spanien
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes 7/2023 vom 28. März über den Schutz der Rechte und des Wohlergehens von Tieren hat Spanien einen bedeutenden Schritt im Bereich des Tierschutzes gemacht. Besonders betroffen von dieser Gesetzesreform sind die gemeinschaftlichen Katzenkolonien, also Gruppen freilebender Katzen, die auf öffentlichem oder privatem Gelände leben.
Zuständigkeit der Kommunen
Laut Artikel 39 des Gesetzes sind die Kommunen für das Management dieser Katzenkolonien verantwortlich. Sie müssen Programme zur Betreuung entwickeln, die unter anderem klare Protokolle für Kolonien auch auf Privatgrundstücken enthalten. Ziel ist es, eine einheitliche Betreuung sicherzustellen – unabhängig davon, ob sich die Katzen auf öffentlichem oder privatem Gelände befinden.
Die Betreuung umfasst:
- Erfassung und Registrierung der Katzen
- Identifikation mittels Mikrochip
- Fütterung
- Gesundheitsvorsorge
- Anwendung des CER-Programms (Capture – Neuter – Return)
Praktische Hindernisse
Trotz dieser gesetzlichen Grundlage gibt es in der Praxis zahlreiche Probleme, insbesondere bei Kolonien auf Privatgrundstücken oder in öffentlich zugänglichen, aber privat verwalteten Bereichen. Häufig fehlen konkrete Handlungsprotokolle oder es gibt Schwierigkeiten beim Zugang zu den betroffenen Grundstücken.
In solchen Fällen ist es wichtig, zuerst zu prüfen, ob die Kolonie bereits im kommunalen Kataster erfasst ist. Ist dies nicht der Fall, muss die Gemeinde informiert werden, damit sie den Kontakt mit den Eigentümer*innen aufnimmt und über die gesetzlichen Vorgaben aufklärt – insbesondere über die Pflicht zur Anwendung des CER-Verfahrens.
Wenn die Verwaltung untätig bleibt
Kommt die Gemeinde ihrer gesetzlichen Verantwortung nicht nach, können Tierschutzvereine oder Bürger*innen den Rechtsweg beschreiten. Ein Beispiel ist ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Tarragona (Beschluss 200/2024), bei dem die Stadt El Vendrell verpflichtet wurde, eine Katzenkolonie auf einem Privatgrundstück zu betreuen – nötigenfalls mit gerichtlicher Genehmigung zum Betreten des Geländes und Umsiedlung der Tiere unter tierschutzgerechten Bedingungen.
❗ Gegenwehr von Eigentümer*innen
Auch Fälle, in denen die Eigentümer*innen die Betreuung verweigern, sind gesetzlich erfasst. Ein Beispiel ist ein einstimmiger Beschluss des Stadtrats von Terrassa vom 27. September 2024. Darin wird festgehalten, dass die Kommune bei fehlender Kooperation verbindliche Aufforderungen aussprechen und Sanktionen verhängen kann, um die Einhaltung der Tierschutzgesetze sicherzustellen.
Umsiedlung nur in Ausnahmefällen erlaubt
Das Gesetz 7/2023 verbietet die Umsiedlung von Katzenkolonien grundsätzlich, außer in folgenden Fällen:
- Gefahr für das Wohl der Tiere
- Gefahr für die Biodiversität in Schutzgebieten (inkl. Natura 2000)
- Gefahr für geschützte Wildtiere
- Gefahr für Gesundheit oder Sicherheit von Menschen
Die Beweislast liegt bei der Gemeinde. Eine Umsiedlung ist nur nach einem positiven Gutachten der zuständigen Landesbehörde und unter tierärztlicher Aufsicht erlaubt.
Wer ist rechtlich verantwortlich?
Die Generaldirektion für Tierrechte hat in einer Technischen Leitlinie vom August 2024 klargestellt: Wenn Eigentümer*innen die Betreuung verweigern, gelten sie als Halter der Katzen – mit allen damit verbundenen Pflichten, insbesondere zur Identifizierung und Kastration.
Fazit
Obwohl das Gesetz seit 29. September 2023 vollständig in Kraft ist, herrscht vielerorts Unsicherheit auf kommunaler Ebene. Viele Gemeinden wissen nicht, wie sie bei Kolonien auf Privatgelände vorgehen sollen – oder sie handeln schlichtweg nicht. In vielen Fällen übernehmen weiterhin Tierschutzorganisationen die Verantwortung, obwohl dies eine klare Pflicht der lokalen Verwaltungen ist.
F.S.
Bitte helft uns, die laufenden Kosten für die Unterhaltung dieser Website aufzubringen, damit wir auch weiterhin unsere Informationen kostenlos anbieten können. Es gibt zwei einfache Möglichkeiten:
1) Geldspende (auch ganz kleine Beträge helfen uns) unter: https://www.paypal.com/paypalme/tierischebalearen
2) noch einfacher und ohne Kosten: Klickt einfach rechts neben dem Artikel auf unserer Website auf die Werbung und laßt die erscheinende Seite einen Augenblick stehen, bevor ihr weiter surft.
Vielen Dank für Eure Hilfe. Eure Redaktion von „Tierische Balearen“