Nach Misshandlung: Mann verurteilt – Hund muss wegen Angst vor Menschen therapiert werden
Die Vorsitzende der Strafabteilung Nr. 2 des Gerichts erster Instanz von Santander hat einen Mann zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.920 Euro verurteilt, weil er einen Hund angegriffen und ihn zweimal mit einem Stock geschlagen hatte, als sich dieser seinen beiden Hunden näherte.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da dagegen Berufung bei der Provinzgerichtsbarkeit (Audiencia Provincial) eingelegt werden kann. Die Richterin sieht den Mann des Tiermisshandlungsdelikts schuldig.
Neben der Geldstrafe wird ihm für eine Dauer von eineinhalb Jahren untersagt, Tiere zu halten oder eine Tätigkeit auszuüben, die mit Tieren in Verbindung steht.
Darüber hinaus muss der Verurteilte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung wegen immaterieller Schäden dem Hundehalter sowie dessen Mutter – der Frau, die den Hund zum Zeitpunkt des Vorfalls ausführte – jeweils eine Entschädigung zahlen, insgesamt in Höhe von 275 Euro.
„Nicht nur das Tier erleidet Schmerz und Leid“, sondern auch der Besitzer und dessen Mutter, die „ebenfalls unter dem Leiden des Tieres leiden“. Dies zeige sich unter anderem in der Angstkrise, die die Frau infolge der Ereignisse erlitt.
Zudem muss er dem Hundehalter die Tierarztkosten sowie die Kosten für Trainingsmaßnahmen erstatten, die erforderlich wurden, um die Angst zu behandeln, die der Hund gegenüber Menschen mit Stöcken oder ähnlichen Gegenständen entwickelte.
Nach den im Urteil als erwiesen festgestellten Tatsachen „schlug der Mann den Hund zweimal mit einem Stock auf den Rücken“, als dieser sich seinen beiden kleinen Hunden näherte.
Das Tier, ein Welpe der Rasse Siberian Husky, erlitt Verletzungen in Form von Schmerzen im Rippenbereich sowie an einer Hintergliedmaße und wurde mit entzündungshemmenden Medikamenten behandelt.
Eine Frau griff ein, um einen dritten Schlag zu verhindern, den der nun Verurteilte dem Hund versetzen wollte, und wies ihn darauf hin, das Tier nicht zu schlagen.
Nach Auffassung der Richterin sind die Taten durch die Zeugenaussagen im Prozess sowie durch die Einlassung des Angeklagten selbst belegt. Dieser hatte behauptet, er habe den Hund mit der Hand geschlagen, weil dieser seine Hunde habe beißen wollen.
Das Gericht folgt jedoch nicht der Darstellung, der Angeklagte habe zum Schutz seiner Tiere gehandelt. Alle Zeugenaussagen belegten, dass der Welpe die Hunde nicht angegriffen habe und auch nach den Schlägen nicht aggressiv reagierte.
F.S.
Bitte helft uns, die laufenden Kosten für die Unterhaltung dieser Website aufzubringen, damit wir auch weiterhin unsere Informationen kostenlos anbieten können. Es gibt zwei einfache Möglichkeiten:
1) Geldspende (auch ganz kleine Beträge helfen uns) unter: https://www.paypal.com/paypalme/tierischebalearen
2) noch einfacher und ohne Kosten: Klickt einfach rechts neben dem Artikel auf unserer Website auf die Werbung und laßt die erscheinende Seite einen Augenblick stehen, bevor ihr weiter surft.
Vielen Dank für Eure Hilfe. Eure Redaktion von „Tierische Balearen“