Öffentliche Konsultation zu den Königlichen Erlassen über die Positivliste und die zoologischen Einrichtungen für Heimtiere
Das Ministerium für Soziale Rechte, Verbrauch und die Agenda 2030 hat das Verfahren zur Ausarbeitung von zwei neuen Königlichen Erlassen eingeleitet. Sie sollen die rechtliche Umsetzung des Gesetzes 7/2023 über den Schutz der Rechte und das Wohlergehen von Tieren abschließen.
Beide Entwürfe werden zunächst einer öffentlichen Vorabkonsultation unterzogen, um Beiträge von Bürgerinnen und Bürgern, Organisationen, Interessengruppen und Fachverbänden einzuholen, bevor mit der Ausarbeitung der endgültigen Rechtsnormen begonnen wird, die anschließend in Abstimmung mit allen beteiligten Akteuren erarbeitet werden.
Der erste Erlass betrifft die Ausgestaltung der Positivliste für Heimtiere – eines Regelungsinstruments, das festlegt, welche exotischen Tierarten in spanischen Haushalten gehalten werden dürfen. Dabei sollen Kriterien wie Gefährdungspotenzial, Krankheitsübertragung, Auswirkungen auf die Biodiversität und das Wohlbefinden der Tiere in häuslicher Haltung berücksichtigt werden.
Der zweite Erlass legt Grundnormen für die sogenannten zoologischen Einrichtungen fest – also für Zusammenschlüsse oder Betriebe, in denen Heimtiere gehalten werden. Er wird die hygienischen, gesundheitlichen und tierschutzrechtlichen Anforderungen definieren, die solche Einrichtungen erfüllen müssen. Damit soll die bisher geltende staatliche Regelung aus dem Jahr 1975 modernisiert werden, die bislang durch uneinheitliche regionale Vorschriften ergänzt wurde, um die fehlende Aktualisierung des alten Rechtsrahmens auszugleichen.
Mit diesen Maßnahmen richtet das Ministerium für Soziale Rechte über die Generaldirektion für Tierrechte den Fokus auf die Gesundheit, Betreuung und das Wohlbefinden der Tiere – ebenso wie auf die Qualifikation der betreuenden Personen und auf die Einhaltung einheitlicher Standards für alle Einrichtungen im Land, die sich mit Zucht, Verkauf oder Unterbringung von Heimtieren befassen.
Diese beiden neuen Königlichen Erlasse folgen auf die im Juli abgeschlossene öffentliche Anhörung zu den ersten beiden Verordnungen, die das Gesetz 7/2023 konkretisieren: dem Erlass zur Identifizierung von Heimtieren und dem Erlass zur Genehmigung des Ausführungsreglements des Gesetzes.
Leider enthält die Pressemitteilung des Ministeriums keine Links zu den Entwürfen der Dekrete.
F.S.
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