Stellungnahme von Intercids zur Positivliste für Heimtiere
Im Rahmen des vom Ministerium für Sozialrechte, Verbraucherschutz und Agenda 2030 eingeleiteten öffentlichen Konsultationsverfahrens (wir haben Mitte Oktober 2025 darüber berichtet) hat die juristische Fachplattform „Intercids – Operadores Jurídicos por los Animales“ ihre Stellungnahmen zum künftigen Positivliste für Heimtiere vorgelegt.
Die Organisation betont die Bedeutung einer klaren Regelung dazu, welche Tierarten in Spanien als Heimtiere gehalten werden dürfen. Eine solche rechtliche Grundlage sei entscheidend, um Risiken im Zusammenhang mit der Haltung von Wild- oder exotischen Tieren zu minimieren und um die nationale Gesetzgebung an die auf europäischer und internationaler Ebene anerkannten Grundsätze des Tier- und Artenschutzes anzugleichen.
Grundsätzlich bewertet Intercids die Einführung einer Positivliste positiv – als „Chance, zu einem verantwortungsvolleren und nachhaltigeren Zusammenleben zu gelangen, das den Schutz des Tierwohls, die öffentliche Gesundheit sowie den Erhalt der Umwelt in den Vordergrund stellt“.
WILDTIERE SIND KEINE HAUSTIERE
In ihren Anmerkungen hebt die Organisation besonders hervor, dass Wild- und Exotenarten nicht als „Haustiere“ betrachtet werden dürfen. Zur Begründung verweist Intercids auf das Europäische Übereinkommen zum Schutz von Heimtieren, das in Spanien seit dem 1. Februar 2018 gilt. Dessen Präambel stellt ausdrücklich fest, dass „die Haltung von Wildtieren als Heimtiere nicht gefördert werden sollte“.
Die Organisation betont, dass die Positivliste nicht als ein Katalog verstanden werden dürfe, der die Auswahl an zu haltenden Tieren erweitert, sondern vielmehr als „ein Instrument der Einschränkung und Orientierung, das auf wissenschaftlicher Grundlage und mit Augenmaß festlegt, welche Arten unter häuslichen Bedingungen tatsächlich angemessen mit Menschen zusammenleben können“. Dieses Verständnis entspreche der aktuellen europäischen Rechtsentwicklung sowie dem Grundsatz, Tierwohl als Anliegen des öffentlichen Interesses zu behandeln.
Vor diesem Hintergrund müsse die neue Regelung nach Ansicht von Intercids insbesondere das Problem der Zucht und des Handels mit exotischen Tieren angehen – Tieren also, deren Haltung in Gefangenschaft mit ihren arteigenen Bedürfnissen, ihrem Verhalten und ihrer natürlichen Lebensweise nicht vereinbar ist. Eine solche Praxis könne daher nicht rechtlich erlaubt bleiben. Ebenso widerspreche die Sichtweise, Tiere als Sammelobjekte zu begreifen und dadurch impulsiven und verantwortungslosen Kauf zu begünstigen, dem Status von Tieren als fühlende Lebewesen, wie er im spanischen Zivilgesetzbuch verankert ist.
DAS VORSORGEPRINZIP ANWENDEN
Intercids verweist darauf, dass die Haltung exotischer Tiere erhebliche Risiken mit sich bringt – für ihr Wohlergehen ebenso wie für Gesundheits- und Sicherheitsaspekte sowie für die biologische Vielfalt. Dazu zählen etwa Leiden, die entstehen, wenn sich ihre natürlichen Lebensbedingungen in häuslicher Umgebung nicht nachbilden lassen, oder die mögliche Übertragung zoonotischer Krankheiten.
Angesichts dieser Risiken und der verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse plädiert die Organisation dafür, nur diejenigen Arten in die Positivliste aufzunehmen, „deren Eignung als Heimtier klar, objektiv und überprüfbar nachgewiesen ist und bei denen kein begründeter Zweifel bezüglich ihres Wohlergehens oder ihrer Auswirkungen auf die Umwelt besteht“.
„Der Handel und die Haltung von Wildtieren müssen untersagt werden, wenn keine eindeutigen Nachweise dafür vorliegen, dass sämtliche Eignungskriterien erfüllt sind, bevor eine Art in die Positivliste aufgenommen wird“, heißt es weiter. Ebenso müsse – im Sinne des Vorsorgeprinzips – eine Art von der Liste ausgeschlossen werden, „wenn sich ihr Risiko für Tierwohl, Umwelt oder Gesundheit nicht verlässlich einschätzen lässt“.
DENEN ZUHÖREN, DIE DIE BETROFFENEN TIERE RETTEN UND PFLEGEN
Aus diesem Grund hebt Intercids die Bedeutung hervor, im Rahmen des öffentlichen Konsultationsverfahrens insbesondere jene gemeinnützigen Organisationen einzubeziehen, die Tiere aus dem Handel und der privaten Haltung exotischer Arten aufnehmen und versorgen.
Diese Einrichtungen seien direkte Zeuginnen der Folgen von Aussetzung, Vernachlässigung und Misshandlung sowie der praktischen Schwierigkeiten, die auftreten, wenn Tiere gehalten werden, die nicht an ein Leben in Gefangenschaft angepasst sind. „Ihre Erfahrung bietet eine unverzichtbare fachliche und ethische Perspektive, um eine Regelung zu gestalten, die den tatsächlichen Problemen wirksam begegnet“, betont die Organisation.
Abschließend erinnert Intercids daran, dass das Beteiligungsverfahren zwar Stimmen aus unterschiedlichen Bereichen einbezieht – darunter auch Akteure aus Zucht und Handel –, es jedoch entscheidend sei, bestehende Interessenkonflikte angemessen zu berücksichtigen und jenen Vorrang einzuräumen, „die im Sinne des Gemeinwohls und des wirksamen Schutzes der Tiere handeln“.
T. G.
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