Zur Konsultation gestellt: Entwurf eines Königlichen Dekrets über grundlegende Vorschriften zur Tiergesundheit sowie zur Genehmigung und Registrierung traditioneller zoologischer Einrichtungen
Am 28. Januar leitete das Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung (MAPA) ein Verfahren zur vorherigen öffentlichen Konsultation im Hinblick auf die Ausarbeitung eines Königlichen Dekrets ein. Mit diesem sollen grundlegende Vorschriften zur Tiergesundheit sowie zur Genehmigung und Registrierung traditioneller zoologischer Einrichtungen festgelegt und zugleich mehrere bestehende Regelungen geändert werden. Ziel der Konsultation war es, die Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern sowie betroffenen Organisationen und Verbänden einzuholen.
Inzwischen hat das MAPA den Entwurf des Königlichen Dekrets zur öffentlichen Anhörung veröffentlicht. Das entsprechende Beteiligungsverfahren ist bereits eröffnet und läuft bis zum 20. März 2026. Die Initiative stützt sich auf zwei zentrale Leitprinzipien der einschlägigen Regelungen: zum einen auf den Grundsatz „Vorbeugen ist besser als Heilen“, zum anderen auf die Erkenntnis, dass die Gesundheit von Mensch, Umwelt und Tier eng miteinander verknüpft ist.
Auf Ebene der Europäischen Union wird die Tiergesundheit durch die Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates über übertragbare Tierkrankheiten geregelt. Diese wird unter anderem durch die Delegierten Verordnungen (EU) 2019/2035 und (EU) 2020/691 konkretisiert, die Vorschriften für Betriebe mit Landtieren und Aquakulturtieren, für die Rückverfolgbarkeit sowie für Zulassungsvoraussetzungen festlegen. Diese Bestimmungen begründen Verpflichtungen für Behörden und Betreiber in Bezug auf Genehmigung, Registrierung, Betriebsführung, Schulung, tierärztliche Betreuung und Nebenprodukte, wobei besonderes Augenmerk auf der Prävention von Risiken liegt, die den Binnenmarkt und den innergemeinschaftlichen Waren- und Tierverkehr beeinträchtigen könnten.
Auf nationaler Ebene stuft das Gesetz 8/2003 über die Tiergesundheit zoologische Einrichtungen als eine Form von Tierhaltungsbetrieben ein. Das Königliche Dekret 479/2004 regelt das allgemeine Register landwirtschaftlicher Betriebe für Nutztierarten. Darüber hinaus legen das Gesetz 32/2007 sowie das Gesetz 7/2023 grundlegende Vorschriften zum Schutz von Tieren fest.
„Bestimmte Einrichtungen mit Tieren sind bislang jedoch nicht von diesen spezifischen Regelungen erfasst, obwohl sie der Tiergesundheitsgesetzgebung unterliegen. Dies verdeutlicht die Notwendigkeit, eine Regelung zu aktualisieren, die teilweise noch aus den Jahren 1975 und 1980 stammt“, heißt es aus dem Landwirtschaftsministerium.
Der Entwurf präzisiert in diesem Zusammenhang den Begriff der „traditionellen zoologischen Einrichtungen“. Darunter fallen Einrichtungen, in denen eine unmittelbare Nutzung der tierischen Produktion erfolgt – etwa Lernbauernhöfe oder zoologische Parks – und die potenziell ein Risiko für die landwirtschaftliche Tierhaltung darstellen können.
Darüber hinaus greift die Regelung die Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen auf – im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/429, der Verordnung (EU) 2019/6 über Tierarzneimittel sowie dem Nationalen Aktionsplan gegen Antibiotikaresistenzen 2025–2027, dessen zentraler Schwerpunkt auf der Vermeidung des Antibiotikaeinsatzes durch präventive Maßnahmen liegt.
Ferner ist vorgesehen, für neu zu genehmigende oder zu registrierende Einrichtungen nach Inkrafttreten des Königlichen Dekrets artspezifische Höchstkapazitäten festzulegen. Im Hinblick auf den Tierverkehr soll der Entwurf insbesondere Risiken für die Lebensmittelsicherheit vermeiden, sofern es sich um Arten handelt, die traditionell der Lebensmittelproduktion dienen. Hierzu werden entsprechende Beschränkungen eingeführt und zugleich Genehmigungs- und Registrierungspflichten für diese Einrichtungen festgelegt.
„Traditionelle zoologische Einrichtungen sind in den Anwendungsbereich des Königlichen Dekrets 479/2004 einzubeziehen, da sie unter die im Gesetz 8/2003 definierte Kategorie eines Betriebs fallen. Zudem sind ihre Tätigkeiten mit den Vorgaben des Königlichen Dekrets 1082/2009 über den Tierverkehr aus Jagdbetrieben, Binnenaquakulturbetrieben und zoologischen Einrichtungen abzustimmen“, betont das MAPA.
Darüber hinaus ordnet der Entwurf dieser neuen Kategorie auch Einrichtungen für jagdlich genutzte Arten, Greifvögel zur Beizjagd oder als Lockvögel, Tauben für die Colombicultura und Colombofilia sowie Zentren zur Rehabilitation wildlebender Fauna zu. Diese Bereiche sind bislang durch das Dekret 1119/1975 und die Verordnung vom 28. Juli 1980 geregelt; die entsprechenden Vorschriften sollen aufgehoben werden, soweit sie der neuen Regelung entgegenstehen.
„Angesichts einer Regelungslage, die im Hinblick auf die geltenden nationalen und europäischen Anforderungen als überholt gilt, schlägt das Ministerium eine Aktualisierung und Harmonisierung der Vorschriften für diese Einrichtungen aus Gründen der Tiergesundheit vor, unbeschadet der jeweils anwendbaren umweltrechtlichen Bestimmungen“, heißt es abschließend aus dem Landwirtschaftsministerium.
Unklar bleibt in diesem Zusammenhang, ob es zukünftig ein königliches Dekret zur Thematik „nucleo zoologico“ geben wird oder ob 2 Dekrete zu erwarten sind, die zwischen Haus- und Nutztieren unterschiedliche Regelungen enthalten könnten.
Auch hier ist festzustellen, daß offensichtlich, ähnlich wie bei der Erarbeitung des Tierschutzgesetzes im Jahr 2023, nicht möglich zu sein scheint, eine einheitliche Linie zwischen den beteiligten Parteien / Ministerien zu erzielen. Wir werden die Entwicklung beobachten und beim Vorliegnen neuerer Informationen diese bekannt machen.
Der Entwurf des vom MAPA erarbeiteten königlichen Dekrets ist unter diesem Link zu finden (35 Seiten in spanischer Sprache)
F.S.
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