Zur öffentlichen Konsultation: Entwurf eines Königlichen Dekrets zur Regelung von Einrichtungen für Heimtiere
Am 27. Februar hat das Ministerium für Soziale Rechte den Entwurf eines Königlichen Dekrets veröffentlicht, mit dem grundlegende Vorschriften für die Organisation von Einrichtungen für Heimtiere festgelegt werden sollen. Gleichzeitig wurde das Verfahren zur Einreichung von Stellungnahmen eröffnet.
Beiträge zu dem nun veröffentlichten Entwurf können ab diesem Freitag bis zum 20. März eingereicht werden. Zur Erleichterung des Verfahrens stellt die Regierung ein Formular sowie eine entsprechende Vorlage zur Verfügung.
Das Ministerium für Soziale Rechte leitet das Verfahren nur rund einen Monat nach der öffentlichen Vorabkonsultation des Landwirtschaftsministeriums ein. Dieses hatte einen Entwurf für ein Königliches Dekret angekündigt, das grundlegende Vorschriften zur Tiergesundheit sowie zur Zulassung und Registrierung traditioneller zoologischer Einrichtungen festlegen soll.
Die neue Regelung richtet sich an Betreiber von Einrichtungen für Heimtiere, insbesondere für Hunde, Katzen und Frettchen, sowie für andere Heimtiere, die in der Liste domestizierter Heimtierarten oder in der sogenannten Positivliste für Heimtiere aufgeführt sind.
Darüber hinaus gilt sie auch für landwirtschaftliche Nutztiere, die ihren ursprünglichen Produktionszweck verloren haben und vom Eigentümer als Heimtier im Heimtierregister eingetragen werden. Voraussetzung ist, dass diese Tiere dauerhaft in einer Tierschutzeinrichtung verbleiben und dort bis zu ihrem Tod untergebracht sind. Eine Nutzung oder ein Verkauf ist in diesen Fällen ausdrücklich ausgeschlossen.
Ziel des neuen Entwurfs ist es, grundlegende Anforderungen an Standort, bauliche Anlagen, hygienisch-sanitäre Bedingungen, Tierhaltung und -betreuung, Tierschutzstandards, die Qualifikation des Personals sowie an Notfallpläne festzulegen.
Nach Angaben des Ministeriums soll mit der Neuregelung das geltende nationale Recht aktualisiert und an europäische sowie nationale Vorgaben angepasst werden. Zugleich sollen die Anforderungen und Kriterien für die Registrierung entsprechender Einrichtungen landesweit vereinheitlicht werden.
Der Gesetzentwurf definiert daher die Pflichten der Betreiber, legt Mindestanforderungen für Zulassung und Registrierung fest und sieht ein nationales Programm für amtliche Kontrollen vor.
Zu den im Entwurf vorgesehenen Maßnahmen gehört unter anderem die klare Definition eines verantwortlichen Tierarztes für jede Einrichtung. Darunter versteht der Text einen approbierten und registrierten Tierarzt, der – dauerhaft oder zeitweise, ausschließlich oder nebenberuflich – für eine entsprechende Einrichtung tätig ist und dort veterinärmedizinische Aufgaben übernimmt.
Zu seinen Aufgaben zählt insbesondere die Beratung des Betreibers in allen rechtlichen Fragen rund um Tierwohl, Tiergesundheit, Biosicherheit, hygienisch-sanitäre Bedingungen, Fütterung sowie den Einsatz von Tierarzneimitteln.
Zu den zentralen Verpflichtungen, die der Entwurf den Betreibern von Einrichtungen für Heimtiere auferlegt, gehört ausdrücklich die Bestellung eines solchen verantwortlichen Tierarztes.
Darüber hinaus müssen die Einrichtungen künftig über einen geeigneten Lagerbereich für Tierarzneimittel verfügen, der eine sachgerechte Aufbewahrung gewährleistet. Dieser Bereich muss entsprechend gekennzeichnet und nur eingeschränkt zugänglich sein.
Das Ministerium betont, dass bei der Ausarbeitung des Vorschlags die im Rahmen der öffentlichen Vorabkonsultation eingegangenen Stellungnahmen berücksichtigt wurden. Insgesamt gingen 2.204 Beiträge ein, unter anderem von Fachorganisationen wie der Madrider Vereinigung für Heimtiertierärzte sowie der Spanischen Tierärztekammerorganisation.
Letztere hatte angeregt, dass jede Einrichtung einen ausdrücklich benannten Tierarzt bestellen soll, der den Betreiber in Fragen des Tierwohls, der Tiergesundheit, der Biosicherheit, der Hygiene und des Einsatzes von Tierarzneimitteln berät und zudem regelmäßige tiergesundheitliche Kontrollbesuche durchführt.
Der 52-seitige Entwurf in spanischer Sprachekann über diesem Link abgerufen werden.
F.S.
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