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Zwei neue Verordnungen zum Schutz von Heimtieren gehen in die öffentliche Anhörung

Veröffentlicht am : 23. Juni 2025
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Das Ministerium für Soziale Rechte, Verbrauch und die Agenda 2030 leitet in dieser Woche das Verfahren zur öffentlichen Anhörung und Auslegung von zwei Königlichen Erlassen ein, die den Schutz von Heimtieren sowie den Kampf gegen das Aussetzen von Tieren regeln sollen.

Zum einen wird ab dem 24. Juni der Entwurf eines Königlichen Erlasses zur öffentlichen Auslegung vorgelegt, der der Umsetzung des Gesetzes 7/2023 über den Schutz der Rechte und des Wohlergehens von Tieren dient, das im März 2023 in Kraft getreten ist.

Konkret wird dieser neue Erlass 25 Artikel des Gesetzes regeln und sich auf Maßnahmen zur Bekämpfung von Misshandlungen an Heimtieren konzentrieren. Dabei geht es insbesondere um die Eindämmung illegaler Zuchtpraktiken, die häufig zur Aussetzung dieser Tiere führen.

So wird die vom Ministerium für Soziale Rechte über die Generaldirektion für Tierrechte erarbeitete Regelung die nicht genehmigte Zucht von Hunden und Katzen einschränken.

In diesem Rahmen dürfen künftig nur noch Hunde und Katzen zur Zucht verwendet werden, die zum Zeitpunkt ihrer Identifizierung als „Zuchttiere“ registriert wurden. Darüber hinaus wird durch diese Vorschrift ein System zur Vernetzung der regionalen Register für Züchter, zoologische Einrichtungen und Tierschutzorganisationen geschaffen – mit dem Ziel, gemeinsam gegen unrechtmäßige Praktiken vorzugehen, den Datenaustausch zu verbessern und Ressourcen zu bündeln.

Mit diesem Königlichen Erlass zur Ausarbeitung der Norm soll zudem die verantwortungsvolle Haltung von Heimtieren sichergestellt werden – im Einklang mit den Vorgaben des Tierschutzgesetzes.

Zu diesem Zweck wird ein kostenloser Schulungskurs mit unbegrenzter Gültigkeit für alle Personen angeboten, die künftig Halter eines Hundes werden möchten.

Die Teilnahme an diesen Kursen wird von einer zuständigen Behörde zertifiziert. Ausgenommen von der Teilnahmepflicht sind Tierärztinnen und Tierärzte sowie Fachleute für Tierverhalten. Außerdem wird vorgeschrieben, dass Halterinnen und Halter von Hunden eine Haftpflichtversicherung abschließen müssen, die auch Schäden gegenüber Dritten abdeckt.

Die zweite Regelung, die in dieser Woche ebenfalls ab dem 24. Juni in die öffentliche Auslegung geht, ist der Königliche Erlass zur Identifikation von Heimtieren. Mit diesem Erlass soll ein staatliches System zur Kennzeichnung von Heimtieren geschaffen werden, um dem Aussetzen von Tieren entgegenzuwirken.

Es handelt sich um ein einheitliches und landesweit geltendes System, in dem alle kennzeichnungspflichtigen Heimtiere – Hunde, Katzen und Frettchen – registriert werden. Die Kennzeichnung darf ausschließlich von tierärztlichem Fachpersonal vorgenommen werden.

Es ist das erste System dieser Art, das auf Regierungsebene für ganz Spanien geschaffen wird. Es ermöglicht den Regionalregierungen, Identifikations- und Rückverfolgungsmechanismen nach gemeinsamen, für das gesamte Staatsgebiet geltenden Grundsätzen zu entwickeln – mit zwei zentralen Zielen: einer effektiveren Lokalisierung entlaufener Tiere und einer besseren Kontrolle von Krankheiten.

Darüber hinaus wird durch den neuen Königlichen Erlass ein spezifisches Verfahren eingerichtet, das es den öffentlichen Verwaltungen erlaubt, sich um Heimtiere zu kümmern, die sich in offenen Arealen oder auf Grundstücken befinden und potenziell gefährdet sind.

Das gilt insbesondere dann, wenn deren Grundbedürfnisse nicht durch die verantwortliche Person gedeckt werden. In solchen Fällen – so sieht es der Text vor – kann die örtlich zuständige Behörde das Tier in ein Auffangzentrum überführen, wo es vorläufig betreut wird, während das Verfahren zur Feststellung einer Aussetzung oder Vernachlässigung läuft.

Beide Entwürfe der neuen Königlichen Erlasse des Ministeriums für Soziale Rechte beruhen bereits auf Beiträgen von Regionalregierungen, Tierschutzorganisationen, tierärztlichen Fachverbänden und Züchtervereinigungen. Mit der öffentlichen Auslegung erhalten nun alle interessierten Personen – einschließlich Organisationen und Institutionen – die Möglichkeit, innerhalb der kommenden zwei Wochen Anregungen und Stellungnahmen einzubringen, bevor die Regelungen endgültig verabschiedet werden.

Heir noch die Links zu den Entwürfen auf Spanisch:

„Entwurf eines Königlichen Erlasses für die Verordnung zum Schutz der Rechte und des Wohlergehens von Tieren“

„Entwurf eines Königlichen Erlasses über die Identifikation von Heimtieren“

F.S.

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