Ab Ende September 2023 wird Hundehalterhaftpflichtversicherung in Spanien obligatorisch

Veröffentlicht am : 26. August 2023
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Sofern das Inkrafttreten des neuen spanischen Tierschutzgesetzes vom 28. März 2023 nicht in letzter Minute aufgrund der Änderungen im politischen Gefüge Spaniens verhindert wird, werden ab dem 29. September 2023 eine Vielzahl von Neuregelungen wirksam werden. Dazu zählt auch, daß für Hunde eine Hundehalterhaftpflichtversicherung obligatorisch wird. Da aber nicht alle Hunde, die es im Land gibt, vom Tierschutzgesetz erfaßt sind, kommt es auch hier, wie in vielen anderen Details, zu nicht unerheblichen Differenzierungen.

In Spanien gibt es mit mehr als neun Millionen Hunden, also ungefähr doppelt so viele Hunde wie Kinder. Die neue Regelung ist also Teil des Gesetzes zum Tierwohl, das unter anderem den Schutz von Haustieren fördern und deren Aussetzen verhindern soll.

Während in der Vergangenheit die Unterhaltung einer Haftpflichtversicherung für das Halten von Hunden in fast allen autonomen Regionen freiwillig war, gab es eine Pflicht für eine solche Versicherung allenfalls für Hunde solcher Rassen, die als potentiell gefährlich eingestuft wurden. Ab Ende September wird kein Unterschied mehr nach der potentiellen Gefährlichkeit der jeweiligen Hunderase gemacht. Das macht auch Sinn, denn es ist erwiesen, daß die von sogenannten Listenhunden verursachten Schäden auf keinen Fall markant über den Schäden liegen, die von anderenHunderassen verursacht wurden.

Wörtlich heißt es zur Frage der Versicherung im Tierschutzgesetz wie folgt: “Im Falle des Hundebesitzes muss der Eigentümer für die gesamte Lebensdauer des Tieres eine Haftpflichtversicherung für Schäden Dritter abschließen und aufrechterhalten. Diese Versicherung muss die Personen abdecken, die für das Tier verantwortlich sind, in einer Höhe, die ausreichend ist, um entstehende Kosten zu decken, die durch entsprechende Regelungen festgelegt werden.” An anderer Stelle im Gesetzestext ist festgelegt, daß zum Gesetz bis zu seinem Inkrafttreten noch eine Durchführungsverordnung erlassen werden soll, in der höchstwahrscheinlich die Mindestdeckungssummer der Versicherung festgelegt sein dürfte. Es ist zwar noch etwa ein Monat bis zum Inkrafttreten Zeit, aber die zu schaffende Durchführungsverordnung ist derzeit leider noch nicht in Sicht. Kommt sie nicht rechtzeitig, wird das Gesetz in vielen Punkten Fragen aufwerfen, die später sicherlich die Gerichte beschäftigen werden.

Die meisten Versicherungen haben sich bereits auf den zu erwartenden Ansturm von Antragstellern eingerichtet und bieten bereits jetzt Tierhaftpflichtversicherungen an – einige nur mit Haftpflichtdeckung, andere mit erweiterten Deckungen, wie tierärztlicher Versorgung oder telefonischem Unterstützungsdienst. Manche Versicherung bieten ihre Produkte nur für ein bestimmtes Altersspektrum des Hundes an, z.B. ab 3 Monate und bis 9 Jahre o.ä.. Hier wird es sicherlich nötig sein, die Produkte an den Gesetzestext besser anzupassen, der die Versicherung für die gesamte Lebensdauer des Hundes fordert. Die zu zahlenden Versicherungsprämien werden sich nach jetzigem Kenntnisstand auf ca. 50,00 bis 100,00 € pro Jahr belaufen, also auf Beträge, wie sie in Deutschland auch üblich sind.

F.S.

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