Andalusien will die Anerkennung von Assistenzhunden durch ein Dekret regeln

Veröffentlicht am : 09. November 2023
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Im Amtsblatt der Junta de Andalucía (BOJA) ist der Entwurf eines Dekrets zur Regelung des Verfahrens zur Anerkennung des Status eines Assistenzhundes, seiner Kenn- und Verbindungskarte, der Ausbildungszentren und des Registers für Assistenzhunde in Andalusien zur öffentlichen Information abgedruckt worden.

Dieses Projekt, zu dem bereits kommentierende Beiträge eingereicht werden können, zielt darauf ab, im Gebiet der Autonomen Gemeinschaft Andalusien das Verfahren zur Anerkennung des Status des Assistenzhundes sowie den Inhalt und das Format der Assistenzhundemarke und des Ausweises zu regeln.

Darüber hinaus sollen die spezifischen Betriebsbedingungen der Ausbildungszentren sowie der Inhalt und die Funktionsweise des andalusischen Registers für Assistenzhunde geregelt werden.

In diesem Sinne ist das Dekret in fünf Kapitel unterteilt, von denen das erste die allgemeinen Bestimmungen zu Zweck und Anwendungsbereich regelt. Kapitel II befasst sich mit dem Verfahren zur Anerkennung des Status eines Assistenzhundes, bei dem eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt sein müssen, und legt die zuständigen Stellen und die Frist für die Beschlussfassung fest.

Die Anforderungen an die Ausbildungszentren, ihre Pflichten und die Anerkennung als solche werden in Kapitel IV festgelegt, und schließlich regelt das Dekret in Kapitel V das andalusische Assistenzhunderegister.

Der Entwurf des Dekrets wird während eines Zeitraums von fünfzehn Arbeitstagen ab dem Tag nach der Veröffentlichung des oben genannten Beschlusses im BOJA (Amtsblatt von Andalusien) zur öffentlichen Konsultation gestellt. Mit anderen Worten: ab dem 3. November.

Auf diese Weise können interessierte Einrichtungen, Organisationen, Gruppen und Einzelpersonen alle Meinungen vortragen, die sie für angebracht halten. Während dieses Zeitraums werden der Text des Dekretentwurfs und die übrigen Unterlagen, aus denen sich das Dossier zusammensetzt, auf dem Portal der Junta de Andalucía verfügbar sein.

Hier der Text des Drektentwurfs als als PDF.

Hier die Website der Verwaltung von Andalucien mit allen weiteren Dokumenten zum Dekretentwurf.

S.P.

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