Entzug des Rechts auf das Tragen von Waffen für verurteilte Tierquäler

Veröffentlicht am : 02. August 2023
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Mit der Reform, die durch das Organgesetz 3/2023 vom 28. März zur Änderung des Organgesetzes 10/1995 vom 23. November des Strafgesetzbuches im Bereich der Tierquälerei eingeführt wurde, wurde bei Straftaten gegen Tiere die Strafe des Entzugs des Rechts, Waffen zu besitzen und zu tragen, eingeführt (jetzt unter einem eigenen Titel, Titel XVI ).

Diese neue Einstufung dieser Art von Verbrechen geht auf einen Vorschlag des Coordinating Committee of Professionals for the Prevention of Abuse (CoPPA) zurück, einer internationalen Gruppe von Fachleuten aus den Bereichen Psychologie, Psychiatrie, Soziologie, Recht, Kriminologie, Pädagogik und Menschenrechte, die an Initiativen zum Schutz von Gemeinschaften, Gruppen und Einzelpersonen in gefährdeten Situationen arbeitet, mit besonderem Augenmerk auf die Prävention von Missbrauch und Gewalt. Im Jahr 2020 hat CoPPA in Zusammenarbeit mit Intercitys (hierbei handelt es sich um eine landesweite Vereinigung von Juristen und speziell von Rechtsanwälten in Spanien, die sich dem rechtlichen Schutz der Tiere widmen) diesen Vorschlag, neben vielen anderen, den Ministerien für Justiz und soziale Rechte und der Agenda 2030 vorgelegt, um eine eventuelle Reform des Strafgesetzbuches über Tiermissbrauch zu erreichen.

Das Argument für die Aufnahme der Strafe des Entzugs des Rechts, Waffen zu besitzen und zu tragen, bei Straftaten gegen Tiere, stützt sich auf die Tatsache, dass die Misshandlung von Tieren eine Form der Gewalt ist und dass der gewalttätige Charakter dieser Verhaltensweisen bei der Definition dieser Straftaten nicht ignoriert werden kann. Darüber hinaus haben wir es zahlreichen Studien und Untersuchungen zufolge mit Verhaltensweisen zu tun, die neben anderen Formen der Gewalt bestehen und/oder mit diesen in Verbindung stehen können, die eine besondere Gefährlichkeit des Täters erkennen lassen und die als Mittel zum Angriff oder zur Kontrolle menschlicher Opfer eingesetzt werden können.

Das Strafgesetzbuch sieht diese Strafe neben anderen Rechtsverlusten vor (Art. 39 CP) - sowie als Sicherheitsmaßnahme, wenn auch auf bestimmte Fälle beschränkt (Art. 95 CP) - und sieht sie gerade für verschiedene Gewaltverbrechen vor, wie Tötung, Körperverletzung, Bedrohung, Nötigung oder häusliche oder intime Gewalt. Da es sich bei der Misshandlung von Tieren im Wesentlichen um ein gewalttätiges Verhalten handelt, wie kann dem Täter dann nicht das Recht, Waffen zu besitzen und zu tragen, entzogen werden?

Der Vorschlag wurde zwar in den Text der Reform aufgenommen, obwohl er trotz der Warnungen der Ministerien und der parlamentarischen Fraktionen nicht in der Form angenommen wurde, wie er ursprünglich von der CoPPA vorgeschlagen worden war, mit den nachstehend erläuterten Auswirkungen.

Nach dem neuen Artikel 340 f.CP kann der Richter im Falle des Todes oder von Verletzungen eines Tieres, die eine tierärztliche Behandlung zur Wiederherstellung der Gesundheit des Tieres erfordern würde, gegen den Angeklagten eine Strafe von zwei bis fünf Jahren verhängen, wenn durch die Tat der Tod des Tieres verursacht wurde (Art. 340 bis.3), oder von einem bis vier Jahren, wenn es zu Verletzungen des Tieres kam (Art. 340 bis.1 CP).

Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Möglichkeit der Verhängung dieser Strafe voraussetzt, dass "die Straftat unter Verwendung von Schusswaffen begangen wurde". Es erscheint logisch, dass jeder, der eine Feuerwaffe rechtswidrig als Instrument zur Begehung einer vorsätzlichen Straftat wie der in Rede stehenden verwendet, vom Besitz und Gebrauch von Feuerwaffen ausgeschlossen werden sollte. Die Tatsache, dass diese Strafe nur auf diese Fälle beschränkt ist, wirft jedoch eine Frage auf: Ist eine Person, die ein Verbrechen gegen ein Tier begeht, indem sie durch eine unmittelbare Gewalthandlung den Tod oder eine schwere Verletzung verursacht, sogar mit Grausamkeit, in völliger Missachtung des Leidens anderer... aber ohne eine Feuerwaffe zu diesem Zweck zu verwenden, weniger dieser Strafe würdig? Hier wären z.B. Angriffe mit Stich- und Hiebwaffen, mit Seilen, Drähten oder mit Gift zu nennen.

Artikel 98 des Königlichen Dekrets 137/1993 vom 29. Januar zur Genehmigung der Waffenverordnung, geändert durch das Königliche Dekret 726/2020 vom 4. August, legt fest, dass "Personen, die aufgrund ihres geistigen oder körperlichen Zustands nicht zum Besitz oder Gebrauch von Waffen berechtigt sind oder über die entsprechenden Lizenzen oder Genehmigungen verfügen, und insbesondere Personen, für die der Besitz und Gebrauch von Waffen ein Risiko für sie selbst oder andere, die öffentliche Sicherheit, die Landesverteidigung und das allgemeine Interesse darstellt, in keinem Fall zugelassen werden". In Bezug auf die Beurteilung eines solchen Risikos heißt es in demselben Artikel, dass "neben anderen Extremen die Tatsache, dass eine Person wegen eines vorsätzlichen Gewaltverbrechens verurteilt wurde, als Indiz für ein solches Risiko gilt".

Die Verhängung einer Strafe für den Entzug des Rechts auf Waffenbesitz und das Führen von Waffen bei Verbrechen gegen Tiere in allen Fällen, unabhängig von den spezifischen Mitteln, die zur Misshandlung der Tiere eingesetzt wurden, ohne dass eine Schusswaffe verwendet worden sein muss, wäre völlig im Einklang mit den Bestimmungen des oben genannten Artikels der Waffenverordnung gewesen. Und wie viel gewalttätiger kann das Verbrechen sein, ein Tier zu Tode zu prügeln, als sein Leben durch einen Schuss zu beenden.

In anderen Vorschriften des Strafgesetzbuchs ist es nicht immer erforderlich, dass die betreffende Straftat unter Verwendung von Schusswaffen begangen wurde. So verdienen zum Beispiel Verletzungen, Drohungen, Nötigung, Folter und Handlungen gegen die moralische Integrität, die im Zusammenhang mit geschlechtsspezifischer oder häuslicher Gewalt begangen werden (Art. 153, 171 und 173 StGB), die Verhängung dieser Strafe, unabhängig von der Art und Weise, wie sie begangen werden.

Insbesondere im Hinblick auf die Formulierung der Anklageschrift ist zu bedenken, dass Artikel 340 f, StGB dieser Strafe einen fakultativen Charakter zuschreibt, so dass der Richter oder das Gericht sie bei einer Verurteilung "mit Begründung verhängen" kann. Es ist nicht nachvollziehbar, dass es sich um eine Ermessensstrafe handelt, wenn, wie oben erwähnt und aufgrund des erwähnten Artikels 98 der Waffenverordnung, der Gebrauch einer Feuerwaffe zur Begehung einer Straftat, insbesondere wenn es sich um ein gewalttätiges Verhalten handelt, automatisch den Entzug des Rechts, Waffen zu besitzen und zu tragen, zur Folge haben sollte. Dies gilt unbeschadet der Befugnis des Richters, das Strafmaß hinsichtlich seiner Dauer anzupassen, was ihm stets die Möglichkeit gibt, es den Umständen und der Schwere der konkret verfolgten Taten anzupassen.

In jedem Fall sollte diese Strafe immer dann beantragt werden, wenn der erschwerende Umstand nach Artikel 340a Absatz 2 Buchstabe a) vorliegt, qi wa gwu0r: "a) Verwendung von Waffen, Instrumenten, Gegenständen, Mitteln, Methoden oder Formen, die für das Leben oder die Gesundheit des Tieres gefährlich sein können", da eine Feuerwaffe immer ein Mittel ist, das spezifisch und objektiv gefährlich für das Leben oder die Gesundheit eines Tieres ist.

Kurz gesagt, es steht fest, dass die Einführung der Strafe für den Entzug des Rechts auf Waffenbesitz und das Tragen von Waffen, wie sie in der Reform des Organgesetzes 3/2023 vom 28. März festgelegt wurde und auf die Fälle beschränkt ist, in denen Schusswaffen verwendet wurden, nicht wirklich dem Motiv oder dem Zweck entspricht, für den ihre Aufnahme vorgeschlagen wurde. Es scheint, dass der Gesetzgeber immer noch Schwierigkeiten hat, zu verstehen und in das Rechtssystem zu integrieren, was die Wissenschaft festgestellt hat und die elementarste Logik warnt: dass die Misshandlung von Tieren Gewalt ist, dass gewalttätiges Verhalten als solches für die gesamte Gesellschaft gefährlich ist und dass diejenigen, die Gewalttaten, welcher Art auch immer, begehen, keine Waffen besitzen dürfen.

M.G.L. und F.S.

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