Frankreich gibt seine Prioritäten für die Überarbeitung der europäischen Tierschutzvorschriften bekannt

Veröffentlicht am : 12. August 2023
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Die Europäische Kommission wird in der zweiten Hälfte des Jahres 2023 eine Überarbeitung der Tierschutznormen vorschlagen. Vor diesem Hintergrund hat das französische Ministerium für Landwirtschaft und Ernährungssouveränität in der ersten Hälfte des Jahres 2023 eine Konsultation mit allen Beteiligten durchgeführt. Dieser Meinungsaustausch führte zur Formulierung von Vorschlägen zur Verbesserung des Wohlbefindens landwirtschaftlicher Nutztiere, die nun an die Kommission weitergeleitet wurden.

"Die Verbesserung des Tierschutzes und die Bekämpfung von Tiermissbrauch sind seit 2017 Prioritäten für die Regierung in Frankreich. Es handelt sich dabei vor allem um Maßnahmen, die in die Tat auch umgesetzt werden sollen, wie z.B. ein Modernisierungsplan für Schlachthöfe, ein Plan zur Bekämpfung des Aussetzens von Haustieren, das Ende der betäubungslosen Kastration von Ferkeln, das Ende der Kükenquetschung, die Investitionen in den Tierschutz und die Biosicherheit in der Aufzucht usw. Die französischen Betriebe erfüllen heute die wichtigsten sozialen Anforderungen für alle Tierarten", betont das Ministerium.

In diesem Zusammenhang wird versichert, dass man den Wunsch der Europäischen Kommission zur Kenntnis genommen habe, die europäischen Tierschutznormen zu überarbeiten, um den von den europäischen Verbrauchern und Bürgern geäußerten Präferenzen besser Rechnung zu tragen und gleichzeitig die Züchter in den Mittelpunkt der Überlegungen zu stellen.

Darüber hinaus fordern die französischen Behörden die Europäische Kommission auf, keine Situationen zu schaffen, die die europäische Viehzucht erneut in eine Situation der Wettbewerbsverzerrung oder des Verlusts der Wettbewerbsfähigkeit bringen würden.

Dies setzt voraus, dass man sich für eine stärkere Harmonisierung des EU-Binnenmarktes einsetzt, was auch eine bessere Anwendung der europäischen Normen durch Drittländer (außerhalb der EU) für Erzeugnisse tierischen Ursprungs, die sie in die Union exportieren, nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit erfordert. Man schlagen der Kommission daher vor, spiegelbildliche Maßnahmen umzusetzen, die in die Texte des künftigen Legislativpakets integriert werden sollen.

Was die Umsetzung der europäischen Tierschutzkennzeichnung anbelangt, so möchten die französischen Behörden eine bessere Information der Verbraucher durch die freiwillige Kennzeichnung der auf dem europäischen Markt befindlichen tierischen Erzeugnisse fördern.

Außerdem ist man der Ansicht, dass Änderungen im Lichte neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse, der Existenz alternativer Produktionsmethoden und früherer Folgenabschätzungen vorgenommen werden sollten. Sie teilen der Kommission mit, dass sie darauf achten werden, daß die Kosten für die Umstellung gerecht verteilt werden, die von allen Akteuren der Kette bis hin zum Verbraucher getragen werden müßten.

Die französischen Behörden betonen auch, dass die Umstellung der Systeme nicht sofort erfolgen kann und dass eine Logik des zeitlichen Übergangs in Betracht gezogen werden muss. "Es ist von grundlegender Bedeutung, die wirtschaftliche Fähigkeit der Sektoren zu berücksichtigen, sich im Laufe der Zeit an die neuen Anforderungen anzupassen, und Fristen für das Inkrafttreten der Texte vorzusehen, um den Fachleuten Sichtbarkeit zu verschaffen, insbesondere in Bezug auf die Amortisationszeit für Investitionen in die Tierhaltungsinfrastrukturen.“

"Die Europäische Kommission wird außerdem aufgefordert, der Verbesserung der Bedingungen in der Tierhaltung und beim Tiertransport besondere Aufmerksamkeit zu schenken, indem sie mehrere Vorschläge zur Änderung der Rechtsvorschriften unterbreitet, insbesondere: Schmerzbehandlung, entweder durch Verringerung des Schmerzes, Einschränkung seiner Ursachen oder Verbot der schmerzverursachenden Praxis, wenn es eine weniger schmerzhafte und wirtschaftlich vertretbare Alternative gibt, Verbot der systematischen Keulung männlicher Küken im Eiersektor, Ernennung eines Tierschutzbeauftragten in den landwirtschaftlichen Betrieben, Schulung des Personals, Einrichtung einer europäischen Beobachtungsstelle für Tiertransporte usw.", heißt es weiter.

F.S.

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