Tiere und ihre Familien, Gegenstand der anstehenden Reform des katalanischen Zivilgesetzbuches

Veröffentlicht am : 30. Oktober 2023
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Im Zivilgesetzbuch von Katalonien wurde bereits 2006 festgelegt, dass Tiere nicht mehr als Sachen gelten, was die erste Änderung ihres rechtlichen Status innerhalb des Staates darstellte. Derzeit wird an der Änderung dieses Gesetzes gearbeitet, um neue gesetzliche Bestimmungen aufzunehmen, die auf eine Reihe von Situationen reagieren, die sich im Privatrecht aus dem Zusammenleben mit Tieren ergeben.

INTERcids hat in Zusammenarbeit mit der Franz-Weber-Stiftung und der Coordinadora de Profesionales por la Prevención de Abusos (CoPPA) Vorschläge für eine Kodifizierung vorgelegt, die sowohl den Schutz der Tiere als auch die Sicherheit der Menschen im Bereich der Regelung der familiären und erbrechtlichen Beziehungen zu ihren Haustieren berücksichtigt.

Viele dieser Vorschläge, die sowohl der Kodifizierungskommission der Regierung als auch den parlamentarischen Fraktionen vorgelegt und unterbreitet wurden, sind bereits angenommen und in den derzeit in Bearbeitung befindlichen Entwurf aufgenommen worden. So zum Beispiel Bestimmungen über das Schicksal der Tiere im Falle des Todes des Eigentümers; oder über die Regelung des Zusammenlebens der Tiere und die damit verbundenen Belastungen im Falle einer Trennung oder Scheidung von Paaren bzw. Eheleuten.

In den Entwurf wurde auch der Vorschlag dieser Einrichtungen aufgenommen, weder die Vormundschaft bzgl. Kindern zu übertragen, noch eine Regelung für den Aufenthalt, den Umgang oder die Beziehung von Minderjährigen zu einem Elternteil zu treffen, der Straftaten gegen Tiere begangen hat, obwohl diese Bestimmung noch technische Verbesserungen für ihre korrekte Anwendung erfordert.

Obwohl sie damit sehr zufrieden sind, weisen die genannten Organisationen darauf hin, dass es noch Verbesserungsmöglichkeiten gibt. Diese Änderungen sind am 11. Oktober bei ihrem Auftritt im katalanischen Parlament im Detail vorgestellt worden.

Einer der Vorschläge, der großes Interesse geweckt hat, ist der bereits erwähnte Vorschlag, wonach der Richter im Falle einer Trennung oder Scheidung denjenigen Elternteil das Sorgerecht für ihre Kinder verweigern kann, der Tiermisshandlungen begangen hat. Diese Maßnahme stützt sich auf die in zahlreichen Studien gemachte Beobachtung, dass Gewalt gegen Tiere eng mit zwischenmenschlicher Gewalt und Gewalt in der Familie verbunden ist. Darüber hinaus warnt CoPPA: "Ein Kind Gewalt gegen Tiere auszusetzen ist an sich schon eine Form der psychologischen Gewalt, die sich negativ auf die Entwicklung und das Wohlbefinden des Kindes auswirkt". Die Organisation erinnert daran, dass "der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes kürzlich erneut darauf hingewiesen hat, dass Maßnahmen ergriffen werden müssen, um zu verhindern, dass Kinder dieser Form von Gewalt ausgesetzt werden".

Eine Situation, mit der die Tierheime immer wieder konfrontiert werden, die den Menschen, die mit Tieren leben, große Sorgen bereitet und auch die Kommunen belastet, ist die Hilflosigkeit, in der Tiere im Falle des Todes ihrer Pfleger oder Betreuer zurückgelassen werden können. Um dieses Problem zu lösen, schlugen INTERcids, CoPPA und die Franz-Weber-Stiftung vor, im katalanischen Zivilgesetzbuch ausdrücklich vorzusehen, dass alle Tierhalter in ihrem Testament Vorkehrungen für die Pflege ihrer Tiere treffen können, um deren Schutz und Wohlergehen zu gewährleisten, und dass auch gesetzliche Maßnahmen für den Fall vorgesehen werden, dass kein Testament vorliegt.

Zusätzlich zu dem vorgenannten Vorschlag, der angenommen wurde und bereits im Projekt enthalten ist, schlugen die drei Organisationen vor, dass das Zivilgesetzbuch auch die Misshandlung von Tieren, mit denen der Verstorbene gelebt hat, als Grund für eine Enterbung aufnehmen sollte.

Und was passiert, wenn jemand einem Tier eine schwere Verletzung oder den Tod zufügt? Die Organisationen fordern, dass sowohl der Eigentümer des Tieres als auch diejenigen, die mit ihm leben, Anspruch auf eine Entschädigung haben, die auch den erlittenen moralischen Schaden mit einschließt. "Die Bedeutung, die viele Menschen den Tieren, mit denen sie leben, und ihrer Beziehung zu ihnen beimessen, der Schmerz und das Leid, die sich aus den ihnen zugefügten Schäden oder ihrem traumatischen Verlust ergeben, ist eine wissenschaftlich bewiesene Realität, die bei dieser Reform des Zivilgesetzbuches nicht ignoriert werden kann und die ausdrücklich anerkannt werden muss", erklären sie.

F.S.

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