Auch wenn man auf zunehmend mehr Spanier trifft, die einen Hund halten, ist es dennoch immer noch auf den Balearen so, daß Hunde im Restaurant unüblich sind. Die Spanier haben ein anderes Verständnis, als wir, wie sie mit Hunden zusammen leben möchten. In Mitteleuropa ist der Hund überwiegend ein fester Bestandteil der Familie und lebt gemeinsam mit dieser im Haus oder in der Wohnung. Daher ist es in Deutschland nichts Ungewöhnliches, wenn man seinen Hund fast überall mit hin nimmt auch ins Restaurant. Von wenigen Ausnahmen einmal abgesehen, gibt es dabei auch keine Probleme.
Auf den Balearen ist das ein wenig anders. Dort ist die feste Familieneinbindung des Hundes eher seltener anzutreffen. Das ist auch der Ursprung, daß es so viele Einschränkungen im Alltagsleben für Hunde gibt. Auf die Idee, seinen Hund mit ins Restaurant zu nehmen, wird daher auch kaum ein Spanier kommen.
Nicht selten hört man vom Wirt, daß das Mitbringen eines Hundes ins Restaurant gesetzlich verboten sei. Dem ist allerdings nicht so. Es gibt eine Verordnung des spanischen Innenministeriums vom 16. Dezember 1976 zur Änderung der Verordnung vom 14. Juni 1976 bezüglich sanitäre und hygienische Anforderungen beim Zusammenleben von Hunden und Katzen mit Menschen. Nach Artikel 1 dieser Verordnung ist Artikel 11 der Verordnung vom 14. Juni 1976 dahingehend geändert worden, daß Hunde nicht mitgebracht werden dürfen in Räumlichkeiten, in denen Lebensmittel hergestellt, gelagert, verkauft oder transportiert werden (Abs. 1). Nun könnte man nach dem Grundsatz: „Was nicht verboten ist, ist gestattet“ annehmen, daß die Mitnahme von Hunden in geschlossene oder offene Gasträume von Restaurants (Terrasse, Garten, Freisitz auf der Straße) zulässig ist. Diese sich allein aus Abs. 1 subsidiär ergebende Möglichkeit hat das Innenministerium auch erkannt und einen Abs. 2 geschaffen. Hiernach dürfen die Betreiber von Hotels und Restaurants nach eigenem Ermessen den Zutritt von Hunden in ihre Betriebe gänzlich oder zum Teil untersagen oder aber auch zulassen. Sie müssen aber sowohl das eine wie auch das andere nicht zwingend tun.
Die Regelung ist schon recht alt und so haben einige Gemeinden in der Zwischenzeit eigene Satzungen erlassen. So hat z.B. die Gemeinde Calvia am 26. Oktober 2006 eine Gemeindeordnung für das Leben mit Tieren in der menschlichen Gesellschaft erlassen. In Artikel 8 wird ebenso, wie in der vorstehend genannten Verordnung die Mitnahme von Hunden an Orte, wo Lebensmittel hergestellt werden, verboten. Die Mitnahme an Orte, wo Lebensmittel verzehrt werden hingegen ist nicht explizit ausgeschlossen worden.
Generell ist es aber so, daß der jeweilige Betreiber des Restaurants das alleinige Hausrecht hat und bestimmen kann, ob er Hunde duldet oder nicht. Da auch in Spanien ein allmähliches Umdenken vieler Menschen zu beobachten ist, nicht ohne Grund soll es mittlerweile alleine in Palma Schätzungen zufolge mehr als 100.000 Hunde geben, sollte man es immer mal wieder versuchen, ganz behutsam die Wirte zum Einlenken zu bewegen. Am besten man ruft vorher an und teilt, mit, daß man seinen Hund mitbringen möchte und der Wirt bitte einen Tisch am Rande reservieren möchte. Damit er sich nicht mit einem gesetzlichen Verbot herausreden kann, fügen wir beiliegend den Wortlaut der o.g. Rechtsvorschriften bei. Wirte sind keine Juristen und kennen auch nicht alle Rechtsvorschriften nach deren konkreten Inhalt. Hinzu kommt, daß es überall auf der Welt festsitzende Rechtsirrtümer (R. Höcker „Neues Lexikon der Rechtsirrtümer“) gibt.
Läßt der Wirt einmal einen Hund in seinem Restaurant zu, dann sollte der Hundehalter unbedingt darauf achten, daß der Hund angeleint ist und sich immer in seiner unmittelbaren Nähe aufhält und andere Gäste nicht belästigt. Ein gut erzogener Hund hinterläßt immer einen positiven Eindruck und hilft später auch anderen Hundehaltern, ihre Hunde ins Restaurant mitzunehmen.