6 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung für die Tötung einer Katze
Am 5. März wurde in Palma ein 51-jähriger Mann aus Llucmajor zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt, die das Gericht zur Bewährung ausgesetzt hat. D. h. der Mann muß nicht ins Gefängnis, wenn er sich während der Bewährungszeit keine weitere Straftat zu Schulen kommen läßt. Darüber hinaus verbot das Gericht den Angeklagten, in den nächsten drei Monaten Haustiere zu halten.
Vor Gericht gestand der Angeklagte, im Februar 2019 die Katze seiner Freundin im Streit getötet zu haben. Dabei habe er das von der Freundin adoptierte Tier mit einem Holz stab mehrmals brutal geschlagen und letztendlich auch mit dem Fuß getreten. Die daraufhin stark blutende Katze starb wenige Minuten später an ihren schweren Verletzungen.
Die Beziehung der Geschädigten mit dem Angeklagten blieb dennoch bestehen und sie verzichtete auf ein Zivilverfahren gegen ihren Freund, in dem sie durchaus hätte Schadenersatz fordern können. Die Freundin hatte in der Zwischenzeit einen Hund adoptiert, den der Angeklagte aber bis auf weiteres nicht ausführen darf, weil das Gericht nicht sicher war, ob er diesen nicht auch mißhandele.
Das Strafmaß bewegt sich am unteren Rand des möglichen Strafrahmens für Freiheitsstrafen – leider. Da Tiere aber immer noch rechtlich wie Sachen behandelt werden, war dieser milde Richterspruch gesetzeskonform.
F.S.
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