6 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung für die Tötung einer Katze

Veröffentlicht am : 12. März 2020
Seitenbesucher: 315

Am 5. März wurde in Palma ein 51-jähriger Mann aus Llucmajor zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt, die das Gericht zur Bewährung ausgesetzt hat. D. h. der Mann muß nicht ins Gefängnis, wenn er sich während der Bewährungszeit keine weitere Straftat zu Schulen kommen läßt. Darüber hinaus verbot das Gericht den Angeklagten, in den nächsten drei Monaten Haustiere zu halten.

Vor Gericht gestand der Angeklagte, im Februar 2019 die Katze seiner Freundin im Streit getötet zu haben. Dabei habe er das von der Freundin adoptierte Tier mit einem Holz stab mehrmals brutal geschlagen und letztendlich auch mit dem Fuß getreten. Die daraufhin stark blutende Katze starb wenige Minuten später an ihren schweren Verletzungen.

Die Beziehung der Geschädigten mit dem Angeklagten blieb dennoch bestehen und sie verzichtete auf ein Zivilverfahren gegen ihren Freund, in dem sie durchaus hätte Schadenersatz fordern können. Die Freundin hatte in der Zwischenzeit einen Hund adoptiert, den der Angeklagte aber bis auf weiteres nicht ausführen darf, weil das Gericht nicht sicher war, ob er diesen nicht auch mißhandele.

Das Strafmaß bewegt sich am unteren Rand des möglichen Strafrahmens für Freiheitsstrafen – leider. Da Tiere aber immer noch rechtlich wie Sachen behandelt werden, war dieser milde Richterspruch gesetzeskonform.

F.S.

Werbung

Bitte helft uns, die laufenden Kosten für die Unterhaltung dieser Website aufzubringen, damit wir auch weiterhin unsere Informationen kostenlos anbieten können. Es gibt zwei einfache Möglichkeiten:

1) Geldspende (auch ganz kleine Beträge helfen uns) unter: https://www.paypal.com/paypalme/tierischebalearen

2) noch einfacher und ohne Kosten: Klickt einfach rechts neben dem Artikel auf unserer Website auf die Werbung und laßt die erscheinende Seite einen Augenblick stehen, bevor ihr weiter surft.

Vielen Dank für Eure Hilfe. Eure Redaktion von „Tierische Balearen“