ABADA – wie alles began
ABADA ist ein Zusammenschluß von Rechtsanwälten auf den Balearen, die sich intensiv mit der Verteidigung der Rechte von Tieren befaßt. Die Vereinigung bietet in diesem Zusammenhang auch kostenlose Erstberatungen an, wenn jemand in irgend einer Weise mit der Mißhandlung von Tieren in Berührung gekommen ist und dies nicht so rinfach im Raum stehen lassen möchte.
Aber wie kam es eigentlich zur Gründung dieser Vereinigung auf Mallorca?
Im Sommer 2011, an einem Nachmittag im Juli, sollte eine zufällige Begegnung mit einer misshandelten Hündin und ihren Welpen das persönliche und berufliche Leben von Rechtsanwalt Manuel Molina verändern, ebenso wie das einiger seiner Kollegen.
Wie viele andere Menschen hat Rechtsanwalt Molina viele ausgesetzte und misshandelte Tiere, die (mit etwas Mühe) seinen Weg kreuzten, gerettet, adoptiert und nach einem würdigen Leben für sie gesucht. Und zwar seit er als Kind im Alter von ca. 6 oder 7Jahren sein erstes kleines Kätzchen in einem Pappkarton neben dem Müll auf einem Bürgersteig in der Nähe seines Hauses fand, das er damals leider nicht retten konnte. Zu diesem Zweck hat er dann aber als Erwachsener immer mit verschiedenen Tierschutzvereinen zusammengearbeitet. Sicherlich war er ein "Tierschützer", bereits lange bevor er sich dessen bewusst war, und sicherlich lange bevor Herr Molina Anwalt wurde.
Aber was an diesem heißen Nachmittag im Jahr 2011 in der Nähe einer Nebenstraße auf Mallorca (Balearen) geschah, war anders. Um diese Hündin und ihre Welpen zu retten, die misshandelt wurden und auf schlimme Weise zu "verschwinden" drohten, diskutierte Rechtsanwalt Molina mit ihrem Besitzer und Missbraucher und in der Hoffnung, ihn zu beeindrucken, erzählte er ihm, dass ich einer Vereinigung von Anwälten angehöre, die Missbraucher juristisch verfolgen, weil ihm in diesem Augenblick nichts anderes einfiel. Und dass wir ihn anklagen würden, das fiel ihm gegen den Besitzer dann noch ein.
Letzteres - d.h. ihn anzuzeigen - wäre vielleicht real gewesen (wenn auch mit ungewissem Ausgang und wahrscheinlich - angesichts der uns zur Verfügung stehenden Gesetze und Verfahren - ohne dass diese Tiere schnell und wirksam hätten gerettet werden können).
Aber die erste Sache, die "Vereinigung von Anwälten gegen Tiermissbrauch", war schlicht und einfach eine glatte Unwahrheit, weil es diesen Verein zum damaligen Zeitpunkt noch gar nicht gab.
Glücklicherweise hatten die Worte von Rechtsanwalt Molina die gewünschte unmittelbare Wirkung auf den verwirrten Besitzer dieser armen Tiere, so dass es gelang, sie mit der Kooperation des Besitzers zu retten, sie mitzunehmen und anderthalb Monate später zuverlässige Adoptivfamilien für alle Welpen zu finden, sobald ihre notwendige Säugezeit vorüber war. Absicht war, auch für die erwachsene Hündin einen Adoptivelternteil zu finden. Doch niemand interessierte sich für sie, was sich als großes Glück für Herrn Molina herausstellte, denn rt adoptierte sie selbst, und dieses Tier, Lala - die immer noch bei ihm lebt und Teil seiner Familie ist - ist einer der besten Hunde, die er je hatte: edel, intelligent, anhänglich und loyal, wie es nur Tiere sind, die eine schlimme Zeit hinter sich haben und gerettet werden.
Diese Episode - und vor allem die spontane Lüge über die angebliche Existenz einer solchen Anwaltsvereinigung - hat in den folgenden Wochen des Jahres 2011 zum Nachdenken angeregt und mehr und mehr davon zu der Überzeugung geführt, dass die Gründung einer solchen Einrichtung sehr nützlich sein könnte, um organisiert und wirksam gegen Tierquäler zu kämpfen, insbesondere vor Gericht. Es ging also um eine Vereinigung von Anwälten, die sich auf die Bekämpfung von Tiermissbrauch spezialisiert haben, die keinen Erwerbszweck verfolgt und deren Mitglieder bereit wären, sofort als Kläger und/oder Ankläger (öffentlich oder privat) in Gerichtsverfahren oder als Kläger in Verwaltungsverfahren aufzutreten.
Nachdem festgestellt wurde, dass es zu diesem Zeitpunkt in Spanien leider keine derartige Anwaltsvereinigung gab ("leider", weil es etwas einfacher gewesen wäre, ein praktisches Beispiel zu haben, von dem man sich hätten inspirieren lassen können), entwarf eine kleine Gruppe von Anwälten von Grund auf eine Ad-hoc-Satzung und ging daran, die erste Vereinigung dieser Art auf staatlicher Ebene - die Balearische Anwaltsvereinigung für Tierrechte (ABADA) - im Jahr 2012 zu gründen und zu registrieren und noch im selben Jahr unsere Arbeit aufzunehmen.
Die Anfänge von ABADA waren, wie bei jedem neuen Abenteuer, nicht einfach. Ohne institutionellen Rückhalt und ohne Anerkennung als Gesprächspartner seitens der Behörden und von den Medien damals fast völlig ignoriert, machten sich die Mitglieder von ABADA daran, sich über ein ebenso umfassendes wie unvollständiges und verstreutes Thema auf den neuesten Stand zu bringen: die Tierrechte. Und auch wurden sofort mehrere praktische Aktionen eingeleitet, die aus Kampagnen auf kommunaler und regionaler Ebene bestanden, um den Tierschutz in diesem Bereich zu verbessern (Information über Katzenkolonien, Überwachung der Bedingungen in kommunalen Zwingern, Versuche, das Gesetz und die Verordnungen über den Tierschutz zu verbessern usw.), sowie die bereits erwähnten Berichte über Fälle von Misshandlung und Verfolgung, insbesondere in Strafverfahren.
ABADA erhielt auch zahlreiche Anfragen von Tierschutzvereinen und Einzelpersonen, die keine ausreichenden Kenntnisse über die Gesetze und Verfahren in Fällen von Misshandlung hatten. Dies führte zu einer Beratung unsererseits, die im Laufe der Zeit von denselben ABADA-Mitgliedern in einer besser organisierten und institutionellen Form über die bereits erwähnte Tierrechtskommission der ICAIB und über den Rechtsberatungsdienst gegen Tiermissbrauch SOJMA (ein kostenloser Dienst, den wir 2018 ins Leben gerufen haben und der seither von einigen ehrenamtlichen Anwälten regelmäßig und uneigennützig in unserer Anwaltskammer angeboten wird) kanalisiert wurde.
Nachdem ABADA in zahlreichen Gerichtsverfahren wegen des Verbrechens der Tierquälerei intensiv gekämpft hatten, führten die Jahre und die Umstände dazu, dass eine Beteiligung an Fällen nunmehr besser möglich war, die schließlich durch die Medien eine gewisse Aufmerksamkeit erlangten. Etwas, das natürlich angestrebt wurde, nicht weil diese Bekanntheit für die Mitglieder von ABADA von persönlichem Nutzen war; sondern weil die Anwälte davon überzeugt waren, dass nur durch eine breite und öffentliche Verbreitung der schrecklichen Realität des Tiermissbrauchs in Spanien eine notwendige gesetzliche Änderung erreicht werden konnte, die mit einer entschiedenen sozialen Forderung einhergehen sollte. Eine soziale Forderung, der wiederum notwendigerweise eine fortschreitende Aufklärung und Sensibilisierung der Bürger über das bestehende ernste Problem vorausgehen müsste.
Unter den bekannteren und schwerwiegenderen Fällen, in denen ABADA in den letzten zehn Jahren als Ankläger tätig war, sollen folgende hervorheben werden: Der "Fall Sorky" (für das Verprügeln eines Pferdes auf der Pferderennbahn von Manacor als Strafe für die Disqualifikation bei einem Rennen), der der erste Fall einer Inhaftierung eines Tierquälers in Spanien war und dessen Bedeutung u.E. nach - obwohl der Angeklagte nicht die volle Strafe verbüßt hat - in der Tatsache liegt, dass es gelungen war, den Verurteilten in eine Strafvollzugsanstalt zu bringen, obwohl seine Strafe weniger als zwei Jahre betrug und er keine Vorstrafen hatte; der "Mix-Fall" (Tod eines an der Wand angebundenen Hundes aufgrund von Hunger und mangelnder Pflege), bei dem eine zweite Haftstrafe für einen Tierquäler verhängt wurde, wobei der Verurteilte in diesem Fall noch eine weitere Strafe zu verbüßen hatte (zum Zeitpunkt seiner zweiten Verurteilung war er bereits wegen eines Verbrechens der geschlechtlichen Gewalt im Gefängnis); der "Fall Vida" (wegen Aussetzung eines Welpen, der zuvor geschlagen und in einem Sack in einer Mülltonne eingesperrt worden war), dessen Hauptschwierigkeit darin bestand, den Angeklagten mit dieser Misshandlung in Verbindung zu bringen; der Fall der "vergewaltigten Stuten in Alcudia" (eine Person hat eine Stute und ihr Fohlen, die in ihrem Stall angebunden waren, sexuell missbraucht und ihnen dann aus reinem Sadismus mit einem scharfen Gegenstand Wunden zugefügt), in dem es gelungen ist, daß der Beschuldigten als Täter einer Straftat nach Art. 337 des Strafgesetzbuches verurteilt wurde, und zwar nicht nur wegen körperlicher Misshandlung, sondern auch wegen psychischer Misshandlung eines Tieres aufgrund der dadurch verursachten emotionalen und psychologischen Nachwirkungen; sowie in vielen anderen Fällen, die aufgrund der Grausamkeit der Misshandlungen, denen die Opfer ausgesetzt waren, wirklich schrecklich waren und von denen einige noch nicht abgeschlossen sind. Der positivste Aspekt der öffentlichen Bekanntheit, die diese Fälle erlangt haben, ist der logische Einfluss auf eine Gesellschaft, die manchmal zu unwissend oder "betäubt" gegenüber dem Problem der Tiermisshandlung ist.
Aber das Spannendste in den letzten Jahren war sicherlich die schrittweise Gründung anderer Anwaltsvereinigungen, die von engagierten Fachleuten gegründet wurden und in anderen Teilen Spaniens auf dem gleichen Gebiet hervorragende Arbeit leisten, seit 2016. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit soll hier zum Beispiel auf: "PROTA" und "RED CABAMA" (beide auf den Kanarischen Inseln); "ADAT" und "DAP" (beide in Katalonien); "AGMADA", "DAMAC JURISTAS" und "AADA" (alle drei in Andalusien); und AVADA (in der Comunidad Valenciana) hingewiesen werden. Es wurde auch eine nationale Einrichtung geschaffen, die sich aus legalen Betreibern für Tiere zusammensetzt: "INTERcids".
Denn die Tätigkeit, die all diese Kollegen im übrigen Spanien über ihre jeweiligen Verbände ausüben, führt - dank ihrer Professionalität, ihres Einsatzes und ihres Engagements - zu sehr guten Ergebnissen; außerdem können all diese Verbände dank ihrer Existenz nun Schulter an Schulter und in koordinierter Weise auf nationaler Ebene zusammenarbeiten, um die notwendigen Gesetzesreformen zu fördern, die der einzige Weg sind, der uns zur Ausrottung der schweren Geißel der Tiermisshandlung führen kann. Diese Anwaltsvereinigungen sind in letzter Zeit sogar zu festen und legitimen Gesprächspartnern der Staatsregierung selbst geworden (was noch vor wenigen Jahren völlig undenkbar war).
F.S.
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