Anwälte für die Rechte der Tiere auf den Balearen

Veröffentlicht am : 03. Februar 2020
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Auf den Balearen gibt es einen gemeinnützigen Tierschutzverein, der ausschließlich aus Rechtsanwälten besteht, der sich aktiv für die Rechte der Tiere einsetzen. Der Verein namens ABADA (Asociación Balear de Abogados por los Derechos de los Animales) ist ein Teil der gesamtspanischen Vereinigung von Anwälten zur Verteidigung der Tierrecht. Präsidentin des Vereins, der von Rechtsanwalt Manuel Molina ins Leben gerufen wurde, ist Frau Rechtsanwältin Helena Cabañero Ponce.

ABADA hat im Herbst 2019 den 2. Kongress zu Tierrechten in Palma abgehalten. In der Fachzeitschrift der balearischen Rechtsanwaltsvereinigung (ICAIB) „Misser“ Heft 124 ist auf den S. 46 bis 48 unter dem Titel „Erfolg des „II. Kongresses für Recht und Tierschutz“ der ICAIB“ ein ausführlicher Bericht veröffentlicht worden. Nachstehen möchten wir den Inhalt des Berichts in der Fachzeitschrift wiedergeben, wobei wir darauf hinweisen müssen, daß unsere Software an einer wörtlichen Übersetzung leider gescheitert ist und somit der Beitragsinhalt nach bestem Wissen und Gewissen frei formuliert werden mußte.

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Für Fachkräfte mit aktueller Ausbildung, ausreichenden Kenntnissen ihrer Umwelt und ausreichender Sensibilität besteht kein Zweifel daran, dass das Recht den großen sozialen Anliegen nicht fremd sein kann. und unter ihnen der Kampf für den Schutz der Tiere und gegen ihren Missbrauch erfordert.

Eine wachsende Nachfrage der am weitesten entwickelten und zivilisierten Gesellschaften der Welt ist erkennbar, aber das ist nicht ganz neu, da relevante historische Persönlichkeiten wie Leonardo Da Vinci, Schopenhauer oder Mahatma Gandhi sie in den letzten Jahrhunderten beschrieben haben. Unter ihnen möchte ich - für ihre Klarheit der Ideen und für ihren Beruf - den britischen Juristen Jeremy Bentham (ebenfalls Philosoph und Vater des Utilitarismus) hervorheben, der im 18. Jahrhundert über die Beziehung sprach, die wir zu Tieren pflegen müssen , dass "das Wichtigste nicht ist, ob sie denken können, sondern ob sie leiden können." Etwas, das an dieser Stelle keinen einfachen Wunsch mehr voraussetzt, sondern das sich für unser Rechtssystem aus den Bestimmungen der Kunst ergibt. Artikel 13 des von Spanien unterzeichneten Vertrags über die Funktionsweise der Europäischen Union besagt, dass Tiere rechtlich betrachtet werden müssen, nicht als bloße Objekte, sondern als "fühlende Wesen" (oder Wesen mit der Fähigkeit zu fühlen).

Auf den Balearen gibt es jedes Jahr Tausende von Fällen des Aussetzens von Tieren und wir sind auch eine der autonomen Gemeinschaften, die die traurige Bilanz haben, in allen Arten von Fällen von Tiermißbrauch eine der führenden Positionen in Spanien einzunehmen.

Daher hat die Anwaltskammer der Balearen durch seine Kommission von Tierrechtlern (welche bereits vor acht Jahre gegründet wurde und die Zweitälteste in ganz Spanien ist) eine wachsende Präsenz in institutioneller und prägender Hinsicht in dieser Materie, sowohl in unserer Gemeinschaft wie auch national, also spanienweit. Ein Beweis dafür war die Durchführung unseres „II. Kongresses
für Recht der Tiere und den Tierschutz“ am 23.und 24. Oktober 2019 im Auditorium de ICAIB. Zu Beginn der Veranstaltung ergriff die Präsidentin der Balearenregierung Frau Francina Armengol das Wort. In ihrer kurzen Ansprache dankte sie der Kommission für die Tierrechte der ICAIB ausdrücklich. Sie wünschte der Kommission viel Erfolg bei der weiteren Arbeit zum Schutz und zur Verteidigung der Tiere.

Der Kongress setzte die erfolgreiche Arbeit des bereits 3 Jahre zuvor durchgeführten I. Kongresses erfolgreich fort. Teilnehmer waren auch dieses Mal wieder Rechtsanwälte, Staatsanwälte, Kriminologen, Strafverfolgungsbeamte, Tierärzte, Verwaltungsbeamte sowie Vertreter von Tierschutzorganisationen. Es fanden mehrere von jeweils 2 Moderatoren geführte Foren und Runde Tische statt, bei denen es um aktuelle Probleme des Tierschutzes ging. Themen dieser Arbeitsgruppen waren u.a. „Einblicke in das Verwaltungsverfahren und das Strafverfahren angesichts fortwährender Tierquälerei“, „Die Möglichkeiten polizeilicher Intervention“, „Die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft in Tierschutzangelegenheiten“, „Der Stand der Tierschutzgesetzgebung“ und vieles mehr.

In der Kritik der Teilnehmer stand die oftmals gravierende Untätigkeit der Verwaltung in Tierrechtsangelegenheiten und die Unvollkommenheit der gegenwärtigen Gesetzgebung.

Der Kongress hatte die Ehre, unter den Redner auch renommierte Persönlichkeiten zu haben, so u.a. den Obersten Richter am Instruktionsgericht Nr. 1 von Lugo , Herrn Dr. Pilar de Lara, die Staatsanwältin für Umweltsache auf den Balearen, Frau Dr. Rosario García Guillot, den Umweltstaatsanwalt aus Valencia, Herrn Eduardo Olmedo, den Oberleutnant der SEPRONA der Balearen, Herrn Pedro García, den UPROMA-Koordinierungsagent von der örtlichen Polizei in Castellón, Herrn Pedro Moratalla und den Veterinär und Facharzt für Ethologie, Herrn Dr. Tomás Camps.

Herr Richter de Lara wies auf deutlich auf die Lücken des spanischen Strafverfahrens und die Unmöglichkeit des raschen Handelns mittels einstweiliger Anordnungen hin. Darüber hinaus sieht das gegenwärtige Strafrecht keine ausreichenden Strafen zur Verfolgung von Tiermißhandlungen vor. Insbesondere für schwere und grausame Tiermißhandlungen müßte das Strafmaß merklich erhöht werden, um auch präventive Wirkung zu zeigen.

Die Staatsanwälte berichteten, daß in der letzten Zeit zunehmend mehr Anzeigen von Tiermißhandlungen auch zu einer Anklage geführt haben sollen.

Der Staatsanwalt von Valencia berichtete über die praktischen Schwierigkeiten bei der Abgrenzung zwischen Vergehen und Verbrechen im Falle der Mißhandlung von Tieren sowie die in der Praxis auftretenden unterschiedlichen Strafmaße.

Der Chef der SEPRONA schilderte die weiten Aufgaben und die Schwierigkeiten seiner Spezialeinheit bei der Aufklärung von Tiermißhandlungen. Er ging auch konkrete Fälle ein und schilderte, wie seine Polizeieinheit in den letzten Jahren auf den Balearen tätig wurde. Dabei stellte er heraus, daß es eine Reihe sehr ernst zu nehmender Vorkommnisse gab.

Der Tierarzt seinerseits machte auf die Probleme der spanischen Gesetzgebung und der Wirklichkeit hinsichtlich potentiell gefährlicher Hunderassen aufmerksam. Dabei betonte er, daß ein dieser Rasse zughöriger Hund nicht zwangsläufig tatsächlich gefährlich sein muß, wenn er ordnungsgemäß gehalten und seinem Wesen entsprechend ausgelastet wird. Es komme dabei darauf an, daß der Halter eines solchen Hundes verantwortlich mit dem Tier umgeht und zwar bereits ab dem Welpenalter.

Nach den Vorträgen konnten die jeweiligen Zuhörer Fragen an die Referenten stellen und die Aspekte der jeweiligen Vorträge diskutieren.

Zusammenfasssend war festzustellen, daß es ein dringendes Bedürfnis gibt, das balearische Tierschutzgesetz grundlegend zu ändern und den mittlerweile herrschenden Verhältnissen der Tiere und ihres Schutzes auf den Inseln anzupassen. Dazu zählt u.a. ein striktes Verbot des Ankettens oder Anbindens von Hunden, eine drastische Erhöhung der Beträge für Geldstrafen und Bußgelder, eine deutliche Verbesserung bestehender und den Aufbau weiterer wirksamer Kontrollmechanismen gegen Mißhandlung und Mißbrauch von Tieren, die Förderung der Unterstützung privater Initiativen zur Betreuung und Versorgung der Katzenkolonien sowie die Erteilung von Kontrollbefugnissen zur Einhaltung des Tierschutzgesetzes an staatliche und private Tierheime / Tierschutzorganisationen.

Der Kongress hat 7 Schlußfolgerungen zum Schutz der Tiere erarbeitet:

1) Der Staat und die autonome Gemeinschaft der Balearen sollen den Schulen bereits ab der Grundschulstufe Materialien zur Verfügung stellen, die es ermöglichen, den Kindern die Achtung und das Erfordernis des Schutzes der Tiere zu vermitteln.

2) Der Staat wird aufgefordert, zur Vermeidung schwerer und schwerste Tiermißhandlungen den Artikel 337 des Strafgesetzbuchs (Strafbarkeit des Tiermißbrauchs) zu reformieren. Zum einen sollen in den Schutzbereich auch Wildtiere einbezogen werden. Zum anderen soll das angedrohte Strafmaß deutlich erhöht werden. Bei schweren Straftaten soll das Strafmaß nicht unter 2 Jahren Gefängnis betragen. Sofern ein Haustier oder Nutztier betroffen ist, soll dem Täter ein lebenslanges Haftungsverbot für solche Tiere erteilt werden können.

3) Der Staat wird aufgefordert, für weniger schwere Fälle der Verletzung des Tierschutzes ein wirksames und schnelle behördliches Verwaltungsverfahren einzuführen, was den Beamten ermöglicht, unverzüglich die nötigen Maßnahmen zum Schutz mißhandelter Tiere einzuleiten und dem Verursacher wirksame Auflagen erteilen zu können und ggf. auch Bußgelder verhängen zu können.

4) Der Staat wird aufgefordert, in einem Rahmengesetz die grundlegenden Eckpunkte für einen landesweiten einheitlichen Tierschutz festzulegen. Die einzelnen autonomen Gemeinschaften sollen verpflichtet werden, ihre Tierschutzgesetze dieser Grundregelung anzupassen, damit die immer noch herrschende Zersplitterung des Tierschutzrechts in den einzelnen Gemeinschaften überwunden werden kann.

5) Die Regierung der Balearen wird aufgefordert, das bestehende Tierschutzgesetz zu reformieren und die bereits weiter oben in der Zusammenfassung der Vorträge genannten Regelungen aufzunehmen.

6) Die Rathäuser, aber auch die Polizei sollen gestärkt und entsprechend instruiert werden, um wirkungsvoll und schnell im Falle des Bekanntwerdens von Tiermißhandlungen tätig werden zu können.

7) In Hinblick auf die sogenannten potentiell gefährlichen Hunde wird ein Umdenken in der Verwaltung gefordert. Die Verwaltung möge natürlich dafür Sorge tragen, daß Nachkommen von Hunden dieser Rassen nicht in die Hände Krimineller oder von Straftätern gelangen. Andererseits soll es denjenigen erleichtert werden, einen Hund dieser Rassenhalten zu können, wenn der Halter hierzu in der Lage ist. Es wird gefordert, eine Diskriminierung der betroffenen Rassen ohne Ansehend er Person des Halters künftig zu unterlassen.

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Was m.E. (d. Redakteur) hier fehlt ist die Forderung, erneut einen Versuch zur Unterbindung oder wenigsten Erschwerung von Stierkämpfen zu unternehmen und hierzu dienliche Regeln in das Gesetz aufzunehmen. Hierzu teilte uns Frau Rechtsanwältin  Helena Cabañero Ponce mit, daß dieses Thema auf dem ersten Kongress von ABADA bereits behandelt wurde und dieses Mal nicht gleich wieder zur Diskussion stehen sollte.

F.S.

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