Bahnbrechendes Urteil verbietet Mann, der Hund getötet hat, mit Tieren zu leben

Veröffentlicht am : 04. November 2022
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Die Foundation for Advice and Action in Defence of Animals (FAADA) war als Anklägerin in einem schweren Fall von Misshandlung tätig geworden, der mit einem Urteil abgeschlossen wurde, das dem Verurteilten das Zusammenleben mit Tieren für vier Jahre untersagt.

In diesem Sinne erklärt die Stiftung, dass derzeit in der Praxis Eigentum und Zusammenleben aus rechtlicher Sicht zwei verschiedene Realitäten sind, was zu "großen Verunsicherungen bei der Gewährleistung eines wirksamen Schutzes von Tieren führt, die Opfer eines Misshandlungsdelikts geworden sind".

Die FAADA weist darauf hin, dass der derzeitige Wortlaut des Strafgesetzbuches zwar das Verbot des Tierbesitzes, nicht aber das des Zusammenlebens vorsieht. Auf diese Weise entstünden Situationen, in denen beispielsweise eine wegen Tiermisshandlung verurteilte Person, der die Haltung von Tieren untersagt ist, mit einem Partner zusammenlebt, der für ein Tier verantwortlich ist, oder der ein Tier erwirbt, indem er es auf seinen Namen auweisen läßt.

Auf diese Weise kann, wie sie betonen, "ein bloßer Wechsel des Besitzes des misshandelten Tieres zu einem Verwandten es dem Verurteilten oft ermöglichen, weiterhin in ständigem Kontakt mit dem Tier zu sein, wodurch die verhängte Strafe des Tierhalteverbots praktisch nutzlos wird".

In diesem konkreten Fall verhafteten die Mossos d'Esquadra (die älteste Zivilpolizei Europas mit Sitz in Katalonien) am 12. Februar 2020 einen Mann, der seinen Hund absichtlich zu Tode geprügelt hatte. "In Anbetracht der Schwere des Sachverhalts haben wir uns entschlossen, im Strafverfahren aufzutreten. Nachdem wir Zugang zu dem Fall hatten, konnten wir feststellen, dass der Verurteilte zum Zeitpunkt der Tat an einer schweren psychischen Veränderung aufgrund von Drogenmissbrauch litt und der Gerichtsmediziner feststellte, dass seine geistigen und willensmäßigen Fähigkeiten beeinträchtigt waren. Mit anderen Worten, es bestand eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass es zu keiner Verurteilung kommen würde oder dass die verhängte Strafe gering ausfallen würde", betonen sie.

Aus diesem Grund wurde als neuartiger Antrag gefordert, dass zusätzlich zum Verbot des Besitzes von Tieren, das bereits im Gesetz vorgesehen ist, auch das Verbot des Zusammenlebens mit Tieren eingeführt wird, um künftige Tiere zu schützen, die mit dem Missbraucher zusammenleben könnten.

Auf diesen Antrag hin gaben der Richter und der Staatsanwalt dem Antrag auf Verbot des Besitzes und des Zusammenlebens statt, was zu diesem Urteil führte, das laut FAADA einen "sehr wichtigen rechtlichen Präzedenzfall" darstellt.

F.S.

N.S. Der Pressemitteilung der FAADA war leider weder der Name des Gerichts noch das Aktenzeichen des Urteils zu entnehmen.

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