Bußgelder in Höhe von 200.000 Euro für den Verkauf von Haustieren im Internet

Veröffentlicht am : 08. August 2022
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Der Online-Verkauf von Tieren soll künftig in Spanien mit Geldstrafen von bis zu 200.000 Euro geahndet werden. Das Tierschutzgesetz sieht diese Strafen für den Online-Verkauf von Tieren vor, eine weit verbreitete Praxis, insbesondere in sozialen Netzwerken oder auf Websites für Gebrauchtwaren. Dies soll eine der Maßnahmen sein, mit denen versucht wird, das Verbot der Tierzucht durch Privatpersonen durchzusetzen.

Das Gesetz wird nur noch registrierten Züchtern gestatten, diese Möglichkeit zu nutzen. Einige Nichtregierungsorganisationen sind jedoch der Ansicht, dass der Wortlaut des Gesetzes eine Reihe offener Fragen aufwirft. Darauf haben die Stiftung Franz Weber und Intercids in einer gemeinsamen Erklärung hingewiesen.

Diese Mitteilung war der Online-Ausgabe des „Medio Ambient“ vom 5. August 2022 zu entnehmen.

Wie weit die obige Androhung von Bußgeldern vorgesehen ist, ist der Mitteilung leider nicht zu entnehmen. Da Adoptionen von Haustieren in der Regel gegen Entgelt (meist Schutzgebühr genannt) erfolgen, was nach der zivilrechtlichen Einordnung dieser Leistung als Kaufpreis anzusehen ist, könnte es durchaus möglich sein, auch zu Adoptionszwecken im Internet angebotene Tiere unter diese Bußgeldregelung fallen könnten. Das würde jedoch den In- und Auslandstierschutz zumindest für Spanien in weiten Teilen erheblich komplizieren, denn, um Platz für nachrückende Tiere zu schaffen, sind Adoptionen unabdingbar. Viele Vereine stellen ihre zur Adoption vorgesehenen Tiere im Internet vor, damit sie überhaupt gesehen werden. Wenn diese Möglichkeit nun wegen des Drohens hoher Bußgelder entfallen sollte, könnte dies einen gewaltigen Einbruch bei Adoptionen zur Folge haben.

Abschließend kann zu dem vorstehend genannten Problem jedoch noch nichts gesagt werden, weil der endgültige Gesetzestext noch nicht vorliegt. Es liegt nur ein 2. Entwurf des Gesetzestextes vor und auch das muß noch nicht die abschließende Fassung sein. Es erscheint uns aber dennoch wichtig, maßgebende Player im Gesetzgebungsverfahren darauf hinzuweisen, damit eine dem Tierschutz dienliche Regelung geschaffen werden kann, die keine unterschiedliche Auslegung verschiedener Behörden ermöglicht.

F.S.

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