Cats Karma - Ein Verein (fast) ohne Mitglieder

Veröffentlicht am : 09. Juli 2023
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Ein Verein ist nach deutschem Recht ein Zusammenschluß von natürlichen und / oder juristischen Personen, die einem gemeinsamen Zweck verfolgen. Er wird für eine bestimmte Dauer oder unbefristet errichtet. Ein Verein ist außerdem davon gekennzeichnet, daß es möglich ist, jederzeit Mitglied zu werden oder die Mitgliedschaft auch wieder zu beenden oder zu verlieren, ohne daß der Zweck des Vereins sich dadurch ändert.

Anfrage und AntwortSoweit die Theorie. Der Verein Cats Karma e.V. hat in seiner Satzung in § 6 eine Regelung, wie man Mitglied in diesem Verein werden kann. Danach können volljährige natürliche und juristische Personen Mitglied des Vereins werden. Die Beantragung muß schriftlich erfolgen. Ein Antragsformular wird auf der Website nicht bereitgehalten. Über die Aufnahme entscheidet einzig der Vorstand und eine Ablehnung des Antrages muß nicht begründet werden. Diese Regelungen erfüllen die Mindestanforderungen nach den gesetzlichen Regelungen und der Rechtsprechung.

Mittlerweile ist uns bekannt geworden, daß eine Reihe von Personen Interesse an einer Vereinsmitgliedschaft gegenüber Cats Karma bekundet haben sollen, doch es ist bisher kein einziger Antragsteller bekannt geworden, der wirklich auch Mitglied des Vereins geworden ist. Der Verein dürfte daher zur Zeit nur aus den 7 Gründungsmitgliedern bestehen, sofern von diesen nicht das eine oder andere Mitglied mittlerweile ausgeschieden ist.

Diejenigen, deren Antrag nicht angenommen wurde, erhielten verschiedene Antworten, worum dies noch nicht möglich sei. Das reichte von „man müsse erst einmal ein eingetragener Verein werden“ bis hin zu „wir sind noch nicht soweit, neue Mitglieder aufzunehmen“. Das ist als höchst seltsam zu bezeichnen, denn je mehr ordentliche Mitglieder ein Verein hat, desto wirkungsvoller sollte er doch agieren können.

Am 17. Juni 2023 schrieb eine Sarah Steffens in den Kommentaren zu einem Facebook-Post von Cats Karma vom 16. Juni 2023 folgendes: „Ich verstehe nicht warum man kein Mitglied in eurem Verein werden kann. Für mich wäre es wesentlich leichter euch jährlich einen Betrag zu überweisen. Außerdem hättet ihr auch immer einen festen Betrag durch die Mitgliedsbeiträge mit denen ihr fest rechnen könnt, das müsste es euch doch auch um einiges erleichtern?“

Die Antwort von Cats Karma hierauf war ausweichend folgende: „Liebe Sarah, wenn Du uns unterstützen willst gibt es doch so viele Möglichkeiten abseits dessen ob Du Mitglied in unserem Verein bist oder nicht. … Oder Du kannst uns beispielsweise ehrenamtlich im Team unterstützen, damit wir die Mitgliedschaft dann auch endlich administrativ umsetzen können, wenn dies ausschlaggebend ist für Deine Unterstützung. Alle Ideen stehen und fallen mit den Personen die sich bei uns einbringen.“ Der letzte Satz könnte so interpretiert werden, daß es sich um eine verschleierte Mitgliedschaft auf Probe handelt. Eine Mitgliedschaft auf Probe wäre aber in der Satzung zu regeln, was hier aber nicht vorliegt.

Bild 5 30062023Noch am gleichen Tag hat Cats Karma händeringend um neue Mitstreiter vor Ort, offenbar auf der Katzenfinca, geworben, die dort die Katzen versorgen und putzen sollten. Die Tätigkeit sollte natürlich ehrenamtlich sein. Eine Mitgliedschaft im Verein wurde nicht in Aussicht gestellt.

Bei dem vorstehenden Verhalten von Cats Karma ist es für uns nicht verwunderlich, daß die fälschlicherweise von Cats Karma als Hater bezeichneten Kritiker das Treiben des Vereins sehr kritisch betrachten.

Wir wollen nunmehr einmal versuchen, darüber nachzudenken, warum es so ist, wie es ist. Um die Anerkennung als gemeinnütziger Verein erlangen zu können, muß die Satzung des Vereins die Möglichkeit eröffnen, daß eine unbestimmte Anzahl neuer Mitglieder aufgenommen werden kann. Zu weiteren Prüfungen, z.B. übe die Umsetzung dieser Pflicht, ist das Finanzamt nicht verpflichtet. Und was nicht gemacht werden muß, das wird von der Behörde auch nicht getan. D.h. Cats Karma kann prinzipiell jeden Interessenten abweisen, ohne daß dies irgendwelche Auswirkungen für den Verein und seine Gemeinnützigkeit nach sich ziehen würde.

Das Vorstehende scheint aber nicht der wichtigste Gesichtspunkt zu sein, um auf über die Gründungsmitglieder hinausgehend weitere Mitglieder aufzunehmen. Da aber Vereinsmitglieder eine Reihe von Rechten haben, könnte es für die Vorstandmitglieder des Vereins zu irgend einem späteren Zeitpunkt einmal ungemütlich werden. Burhoff benennt in seinem Buch „Vereinsrecht“ unter den Rn 142 ff. eine Reihe von Rechten der Mitglieder eines Vereins, die möglicherweise den Vorstandddamen gar nicht so recht zu sein scheinen.

  • Zunächst einmal hat jedes Mitglied das Recht, aktiv am Vereinsleben mitzuwirken. Im Gegensatz zu den für den Verein auf Vertragsbasis (gegen Entgelt oder ohne) Tätigen ist es das Recht jedes Mitgliedes, seinen aktiven Beitrag nach Umfang und Intensität selbst zu bestimmen. Weisungen des Vorstandes sind schwer durchsetzbar, da eine Weisungsbindung in der Satzung nicht zu finden ist.
  • Jedes Mitglied hat das Recht auf Teilnahme an jeder Mitgliederversammlung, auf Teilnahme an Diskussionen / Aussprachen und um Abgabe seiner Stimme zu zu fassender Beschlüssen. Kommt dann die vom Vorstand erhoffte Mindestzahl von Ja-Stimmen nicht zustande, kommt ein Beschluß nicht zustande. Das kann u.U. merkliche Auswirkungen auf das Vereinshandeln und das Geschäftsmodell der Vorstandsdamen haben.
  • Jedes Mitglied hat ein Recht zu wählen oder selbst gewählt zu werden. Dieses Recht ist für den Vorstand sehr gefährlich. Kommt bei Wahlen nicht die erforderliche Stimmenzahl zugunsten des alten Vorstandes zustande, ist dieser abgewählt und hat de facto die Geschäfte des Vereins aus der Hand gegeben. Es besteht also durchaus die Gefahr, daß die Damen des alten Vorstands ihre herrschende Rolle verlieren könnten und ein neuer Vorstand eine andere Vereinspolitik verfolgen könnte, wenn genügend Mitglieder hinter ihm stehen.
  • Eine Besonderheit der Einberufung einer Mitgliederversammlung ergibt sich aus § 37 BGB. Danach kann eine außerordentliche Mitgliederversammlung auch dann einberufen werden, wenn die in der Satzung hierfür bestimmte Mindestzahl von Mitgliedern dies fordert. Gibt es in der Satzung zur Mindestzahl keine Regelung, genügen 10 % der Mitglieder. Wird unter Mißachtung dieser Reglung keine Mitgliederversammlung einberufen, entscheidet das Amtsgericht über das Verlangen der Minderheit. Auch das kann für den Vorstand zu kritischen Situationen führen.
  • Die Mitglieder haben einen Anspruch auf Auskunft über die finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Vereins. Besteht ein berechtigtes Interesse, geht der Auskunftsanspruch bis hin zu einem Anspruch auf Einsichtnahme in die Buchhaltung und die dazu vorhandenen Belege. Dieses Recht könnte durchaus für den Vorstand gefährlich sein, wenn sich herausstellt, daß die Dokumentation der Vorfälle mangelhaft ist oder wenn sich merkliche Unregelmäßigkeiten oder Unvollständigkeit und Unübersichtlichkeit der Aufzeichnungen ergeben sollte. Kommt dabei eventuell sogar eine zweckentfremdete Mittelverwendung, vielleicht sogar zugunsten eines oder mehrerer Vorstandmitglieder heraus, kann es für die Betroffenen ganz eng werden.

Es gibt natürlich noch eine Reihe weiterer Rechte der Mitglieder eines Vereins, doch genügen diese hier bereits, um verstehen zu können, warum Cats Karma zwar die Möglichkeit einer Mitgliedschaft im Verein in der Satzung vorhält, es aber in der Praxis kaum oder vielleicht gar nicht zur wirklichen Mitgliederaufnahme über die Gründungsmitglieder hinaus kommt.

Vereinsmitglieder können für die Vorstandsdamen von Cats Karma also recht gefährlich werden, wenn sie die obigen Rechte konsequent wahrnehmen. Immerhin gibt Cats Karma an, dauerhaft mal 400, mal bis zu 600 Katzen zu betreuen und in jeder Woche mehrere Notfälle mit einem über das gewöhnliche Maß im Tierschutz hinausgehenden finanziellen Aufwand tierärztlich behandeln zu lassen, auch wenn absehbar ist, daß ein Teil dieser Tiere nicht oder nicht lange überleben wird. So kann man das von den Spendern schwer verdiente Geld auch zum Fenster hinaus werfen. Besser wäre es, einen Großteil der Spendeneinnahmen für Kastrationen einzusetzen, damit die Zahl der Notfälle in der Zukunft zurück geht. Daran haben die Vorstandsdamen aber offenbar kaum oder gar kein Interesse, denn nur Geschichten über sterbenskranke Katzen spülen reichlich Geld in die Kasse. Nach den eigenen Angaben von Cats Karma sollen die monatlich benötigten Beträge zwischen 30.000 und 50.000 € liegen. Geht man vom Mittelwert aus, so wären dies über den Zeitraum eines Jahres geschätzt um die 500 000 € Spendeneinnahmen, eine utopisch hohe Summe, von der die alteigesessenen Vereine auf den Balearen nicht einmal ansatzweise zu träumen wagen. Da Cats Karma schon seit ca. 1 Jahr keine Ausgabenbelege mehr postet, bliebt völlig unklar, ob die vereinnahmten Spenden auch tatsächlich und ausschließlich zweckgebunden verwendet werden.

Statt Mitglieder einzuwerben, werden immer mal wieder Freiwillige gesucht, die für Cats Karma die Arbeit machen, natürlich entgeltfrei und ohne jegliche Rechte, mitreden zu dürfen. Das sieht dann eher nach moderner Sklaverei aus, allerdings mit dem Unterschied, daß der Helfer jederzeit hinschmeißen kann, wenn er keine Lust mehr hat. Das allerdings ist auch nur sein einziges Recht.

F.S.

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