Cats Karma – Gibt’s jetzt die rote Karte?

Veröffentlicht am : 24. März 2022
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Heute, am 24. März 2022, hat Cats Karma so gegen 16,00 Uhr auf Facebook mitgeteilt, daß sie von den spanischen Behörden aufgefordert worden seien, alle ihre Katzen binnen 24 Stunden abzuschaffen. Wenn das nicht gelingt, würden diese morgen von den Behörden abgeholt und getötet werden. Für die Tiere wäre das natürlich eine dramatische Entwicklung, doch stellt sich angesichts der vielen Unklarheiten der Vergangenheit die Frage, ob diese Mitteilung auch tatsächlich der Realität entspricht oder ob nicht wieder einmal von Cats Karma mit dem angeblichen Tod der Katzen Mitleid erregt und später einmal weitere Spenden erbettelt werden sollen? Wir wissen es nicht. Wenn es stimmt, wäre es eine logische Folge der zweifelhaften Tätigkeit von Cats Karma in der Vergangenheit.

Wir haben seit Dezember 2021 in mehreren Artikeln auf unserer Website auf die Unzulänglichkeiten im Zusammenhang mit der Einhaltung des geltenden Rechts durch Cats Karma hingewiesen. So behauptete Cats Karma z.B. ein eingetragener Verein in Gründung zu sein, was es aber im deutschen Recht nicht gibt. Man behauptete eine gemeinnützige Organisation zu sein, was aber vom zuständigen Finanzamt bestätigt werden müßte, aber nicht erfolgt ist. Und so weiter und so fort.

Auf Mallorca gibt es ein Tierschutzgesetz, das den Umgang mit Tieren regelt, die sich auf dem Territorium der autonomen Gemeinschaft der Balearen in menschlicher Obhut befinden. Gemeint sind dabei nicht nur die Tiere, die von Bürgern zu Hause gehalten werden, sondern alle Tiere mit Ausnahme von Wildtieren. Dieses Gesetz sieht vor, daß man für das Halten einer Vielzahl von Tieren eine staatliche Genehmigung, den Nucleo Zoologico, benötigt. Wie viele Tiere man genehmigungsfrei halten darf, sagt das Gesetz nicht. Da Cats Karma immer wieder von ca. 450 Katzen in ihrer Obhut spricht, dürfte diese Grenze überschritten sein. Damit würde die Tierhaltung illegal erfolgen. Die Behörden dürfen in einem solchen Fall die Tiere beschlagnahmen und den Tierhaltern droht obendrein ein Bußgeld.

Ob vorliegend dieser Vorwurf der Grund für die Aufforderung der Behörde zur Abschaffung der Tiere ist, ist der Mitteilung von Cats Karma nicht zu entnehmen. Es ist aber vorstellbar, daß dieser Umstand eine Rolle gespielt hat, denn auch an anderen Stellen hat es Cats Karma mit der Beachtung der Gesetze nicht so genau genommen.

So sollen nach Angaben von Cats Karma seit Bestehens des Projektes über 1000 Katzen an private Adoptanten vermittelt worden sein. Wie viele davon ins Ausland vermittelt wurden, ist nicht bekannt. Für die Ausfuhr ins Ausland und die Einfuhr ins Bestimmungsland benötigt man für fast alle Länder Europas sogenannte Traces. Da Cats Karma aber keine anerkannte Tierschutzorganisation ist, wandten sich die Damen Anfang diesen Jahres erstmals an die Follower ihrer Facebookseite mit der Bitte, ihnen bei der Beschaffung von Traces behilflich zu sein. Aus den Jahren zuvor waren solche Anfragen nicht bekannt geworden, so daß davon auszugehen ist, daß die Ausfuhr mittels Flugpaten und ohne Traces, also illegal, erfolgte.

Ob eine Vermittlung in Deutschland überhaupt zulässig war, ist ebenso unbekannt. Nach § 11 des deutschen Tierschutzgesetzes benötigt derjenige, der Tiere aus dem Ausland nach Deutschland einführen will oder der Tiere an Adoptanten in Deutschland gegen Entgelt vermitteln möchte, einer behördlichen Genehmigung. Ob die Damen von Cats Karma über diese Genehmigung verfügen, ist unbekannt. Es ist aber zu vermuten, daß diese Genehmigung nicht vorliegt. Das allein dürfte aber nicht der Anlaß der aktuellen behördlichen Aufforderung zur Abschaffung der Katzen sein.

Cats Karma wurde jetzt ganz offensichtlich die rote Karte gezeigt. Vermeidbar wäre dies selbstverständlich gewesen, wenn die Damen nicht unter steter Mißachtung des geltenden Rechts immer weiter gemacht hätten, ohne erst einmal die gesetzlichen Voraussetzungen für ihr Tun zu schaffen. Allein der Wille, herrenlosen Tieren zu helfen genügt eben nicht, um diese Hilfe auch tatsächlich erbringen zu dürfen. Tierschutz ist nun einmal eine Angelegenheit des Staates, die er unter bestimmten Voraussetzungen auch in private Hände übergeben kann. Daß der Staat den Tierschutz in der Vergangenheit mehr schlecht als recht betrieben hat, steht außer Zweifel. Das bedeutet aber nicht, daß jeder an Stelle des Staates tun und lassen kann, was er möchte.

Es ist aber nicht nur der Umstand, daß es Cats Karma in vielerlei Hinsicht mit der Einhaltung des Rechts nicht so genau genommen hat. Was vielen anderen Tierschützern hier auf der Insel ins Auge gestochen ist, ist der Umstand, wie sich Cats Karma in der Öffentlichkeit gezeigt hat. Wer fast tagtäglich mit grausamen Geschichten von hilflosen Katzen auf Betteltour geht, macht sich nicht überall Freunde. Die Geldmittel, die Cats Karma nach ihren eigenen Angaben benötigt haben will, sind so enorm hoch, daß sie kaum noch glaubwürdig erscheinen. Und das ist eigentlich der Knackpunkt, an dem seriöse Tierschutz auch gemessen wird.

Es ist sicherlich sehr traurig, wenn es wirklich zutreffen sollte, daß die Katzen morgen abgeholt werden müßten. Daß sie alle getötet werden würden, ist eine Vorhersage von Cats Karma, die völlig aus der Luft gegriffen ist. Nach dem bereits oben erwähnten Balearischen Tierschutzgesetz ist nämlich die Tötung von Haustieren selbst dann nicht zulässig, wenn die Auffangstationen „aus allen Nähten platzen.“ Natürlich wird es kaum möglich sein, die Einhaltung lückenlos zu überprüfen. Die ursprüngliche Ursache hierfür wurde aber allein von Cats Karma selbst geschaffen.

Wir hoffen, daß ein Einschläfern der Katzenumgangen werden kann. Den Behörden und Mitarbeitern in den städtischen Tierheimen sei zugerufen: Die Katzen können nichts für ihr Schicksal. Also verurteilt sie bitte nicht zum Tode.

F.S.

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