Cats Karma – Jetzt macht Ihr uns aber Angst
Für den längeren Beitrag von Sina Hoffmann, alias Cats Karma, vom späten Abend des 25. März 2022 sind wir sehr dankbar. Ganz am Ende hat sie ca. 1 Dutzend ihrer „Feinde“ mit Profilbild benannt, was eigentlich eher eine gute Werbung für die Fragensteller sein dürfte, selbst wenn dieses Vorgehen vielleicht das Recht am persönlichen Bild verletzt und datenschutzrechtlich umstritten sein dürfte. Es ist anzunehmen, daß zumindest ein Teil der Follower von Cats Karma jetzt mal sehen möchten, was die „Feinde“ eigentlich so vortragen. Ein blindes Vertrauen auf allein eine einzige Meinung ist heute nicht mehr zeitgemäß. Und so hat es Cats Karma durchaus riskiert, daß ein Teil der Follower jedenfalls aufgeschreckt wurden.
Worum geht es aber aktuell?
Am 24. März 2022 gegen 16,00 Uhr hat Cats Karma auf Facebook einen Beitrag gepostet, der folgende Einleitung trug: „Wegen der spanischen Bürokratie sollen all unsere Katzen morgen sterben.“ Abgesehen von allgemeinen Informationen und der Aufforderung, die halbe Welt in Alarmbereitschaft zu versetzen, war dem Beitrag nicht viel Nützliches zu entnehmen. Ob Cats Karma wirklich aktuell so viel zu tun hatte, um nicht wenigstens ein paar Details mehr zu veröffentlichen, bleibt ungeklärt. Das Ziel, welches man mit dieser Horrormeldung erreichen wollte, wurde jedenfalls erreicht. Eine riesige Kommentarwelle rollte an mit Angaben, wem man über dieses „Ungeheuerlichkeit“ informiert haben will. Das primäre Ziel von Cats Karma schien es aber gewesen zu sein, mit dieser Meldung noch mehr Aufmerksamkeit zu erreichen und Spenden zu erbetteln, weil dieses Katzenprojekt nach wie vor tief in den roten Zahlen steckt.
Einen Tag später, am 25. März 2022 gegen 23,00 Uhr, wird ein neuer Artikel von Sina Hoffmann, alias Cats Karma auf Facebook gepostet. Zu der Aufforderung, daß die Katzen binnen 24 Stunden weg sein sollten, wird nunmehr das Folgende vorgetragen: „….von jetzt auf gleich stand plötzlich dieser Mann vor der Tür…ohne sich vorher anzumelden…mit einer Nachricht, dass in 24h alle Katzen weg sein müssen, sonst komme die Tötung.“ Was für ein Mann war das? Hat er sich ausgewiesen? Hatte er einen Beschluß bei sich und hat er diesen ausgehändigt? Diese und viele weitere Fragen blieben unbeantwortet. Es kann nämlich jeder einfach zu einem anderen gehen und sagen, wenn Du die Katzen nicht wegbringst, gehen sie nach 24 Stunden in die Tötung. Hier hat Cats Karma höchstwahrscheinlich entweder eine oder mehrere behördliche Aufforderung(en) zu einem bestimmten Handeln ignoriert, oder die Behauptung ist frei erfunden. Bisher jedenfalls gibt es keinen einzigen Beweis für die Richtigkeit dieser Aussage. Für alle Rechtsunkundigen sei gesagt, daß sowohl in Deutschland, wie auch in Spanien nach den verwaltungsrechtlichen Bestimmungen jeder Bürger, zu dessen Lasten eine Maßnahme beschieden werden soll, zuvor die Möglichkeit haben muß, sich zum Vorwurf zu äußern. Und selbst wenn dann ein Bescheid gegen den Betroffenen erlassen wird, kommt nicht gleich jemand von der Verwaltungsvollstreckung, um Nägel mit Köpfen zu machen. Die Ausführungen von Sina Hoffmann zu diesem Problem klingen also wenig überzeugend.
Liest man ein Stück weiter in dem Artikel, so stößt man auf eine Aussage, was Cats Karma gestern alles unternommen haben will und mit wem zusammen man zum Rathaus und zum Consell gegangen sein will. Darunter ist auch BALDEA aufgeführt. Mag sein, daß man dort seine Meinung geändert hat, aber bis vor kurzen war uns aus verläßlicher Quelle bekannt geworden, daß BALDEA mit Cats Karma nichts zu tun haben will, weil auch dort das Gebaren von Cats Karma mißtrauisch beobachtet wurde.
Im weiteren Verlauf dieses Artikels wird gejammert, global beleidigt, gezickt, gedroht usw. Aber das kann jeder für sich auf der Facebookseite von Cats Karma selbst nachlesen. Das alles wollen wir hier außen vor lassen.
Wir möchten vielmehr darauf hinweisen, daß jedes Land, sei es Spanien oder Deutschland und zusätzlich die Europäische Union Rechtsvorschriften erlassen haben, die ohne Ausnahme für jedermann gelten. Da macht Cats Karma keine Ausnahme, nur weil sie ja soooo fürsorglich um bedürftige Katzen auf Mallorca kümmern wollen. Niemand macht ihnen dieses Ziel streitig. Sie sollen aber nicht durch eine Art Gewohnheitsrecht sich Vorteile zueignen, die andere, alteingesessene Tierschützer nicht beanspruchen, weil sie sich ans Recht halten.
Wir Deutsche sind in Spanien und speziell auf Mallorca nur Gäste in einem fremden Land. Dafür, daß man uns gern aufnimmt, haben wir uns aber bitte sehr auch an das dort geltende Recht und die dortigen Gepflogenheiten zu halten, sei es am Ballermann oder im Tierschutz. Es gibt ein altes Sprichwort, was schon meine Großeltern verwendeten: „Wer nicht hören will, muß fühlen“. Ja, das ist anitquiert, aber ein Fünkchen Wahrheit steckt auch heute noch drin.
Wir haben in der Vergangenheit mehrere Artikel auf unserer Website publiziert, die offene Fragen aufwarfen, die im Zusammenhang mit Cats Karma stehen. Wir sind die Letzten, die eine Beratung von Cats Karma abgelehnt hätten, wenn man uns darum gebeten hätte. Hat man aber nicht. Im Gegenteil. Es gab mehrmals Drohungen, Klage gegen uns zu erheben und die Rechtsanwaltskammer um Mithilfe zu ersuchen. Vertrauen sieht anders aus.
Damit auch die Leser dieses Artikels wissen, wo wir Probleme in der Arbeit von Cats Karma gesehen haben, hier noch einmal kurz die Fakten in Stichpunkten. Übrigens den jeweiligen Sachverhalt hat Cats Karma durch ihre eigenen Veröffentlichungen selbst geliefert.
- Cats Karma bezeichnet sich als eingetragener Verein in Gründung (e.V. in Gründung). So etwas gibt es im Gesetz nicht. Es gibt nur nicht eingetragene und eingetragene Vereine.
- Cats Karma bezeichnet sich auf Facebook als gemeinnützige Organisation. Ein Anerkennungsbeschluß des Finanzamtes wurde bisher nicht vorgelegt.
- Cats Karma erbettelt regelmäßig mit herzzerreißenden Storys über zum Tode geweihten Katzen Unsummen an Spenden. Hier besteht durchaus die Möglichkeit der Wertung dieser Handlungen als Nötigung und aufgrund der ersten beiden Punkte auch ggf. als Betrug.
- Bisher nicht abschließend abgeklärt ist, ob Cats Karma auf die vereinnahmten Beträge auch Steuern bezahlen muß. Vereine, denen keine Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt bescheinigt wurde, müssen zur Körperschaftssteuer anmelden, auch wenn am Ende eine Steuerfreiheit heraus kommen sollte.
- Cats Karma hat in der Vergangenheit monatlich einmal als „Beweis“ für ihre Ausgaben Rechnungen von Tierärzten vorgelegt. Diese Rechnungen ergaben z.T. geringere Beträge, als angeblich an Spenden benötigt werde. Überwiegend waren die Rechnungen unvollständig, was die Seitenzahl anbetrifft oder sie waren so kopiert, daß nur das zu lesen war, was Cats Karma freigegeben hat. So waren oftmals keine Rechnungsaussteller oder –empfänger, kein Erstellungsdatum usw. zu erkennen. Cats Karma war rechtlich betrachtet nicht verpflichtet, der Allgemeinheit über die Betteleinnahmen Rechenschaft abzulegen. Wenn sie es aber dennoch getan haben und dabei wissentlich Auslassungen vorgenommen wurden, erregt dies natürlich zu Recht Zweifel an der Redlichkeit.
- Der monatliche Finanzbedarf von Cats Karma liegt nach eigenen Angaben stets bei ca. 30.000 €, manchmal auch mehr. Am 13. März 2022 gab es nach eigenen Angaben von Cats Karma noch Schulden in Höhe von 48.200 €. Das ist eine derart enorme Summe, daß eigentlich ein Fall von Überschuldung vorliegt, der zur Beantragung des Insolvenzverfahrens führen müßte. Wer diesen Antrag nicht zeitnah stellt und den Schuldenberg billigend in Kauf nimmt, macht sich der Insolvenzverschleppung schuldig, ein nicht zu unterschätzendes Wirtschaftstrafdelikt.
- Nach dem balearischen Tierschutzgesetz müssen Personen, die eine bestimmte, im Gesetz nicht angegebene Anzahl von Tieren halten oder pflegen eine zoologische Genehmigung beantragen. Wie uns bekannt wurde, fehlt diese bei Cats Karma bis heute, obwohl das Projekt bereits vor fas 4 Jahren begonnen wurde.
- Nach eigenen Angaben von Cats Karma wurden seit Bestehen weit mehr als 1000 Katzen vermittelt, davon eine nicht näher bezeichnete Anzahl auch nach Deutschland. Mit Verkündung des aktuell geltenden Tierschutzgesetzes wurde ein § 11 eingeführt, der der Vermeidung illegaler Tiereinfuhren entgegen wirken sollte. Wer also Tiere nach Deutschland einführen und dort vermitteln möchte, muß hierfür eine Sachkundeprüfung ablegen und eine Genehmigung beantragen, was von Sina Hoffmann bisher nicht geschehen ist.
- Nach der EU VO 576/2013 kann man bis zu 5 Heimtiere in ein anderes EU-Mitgliedsland mitnehmen, wenn diese nicht den Besitzer wechseln sollen. Da aber eine Vermittlung gegen Schutzgebühr einen Besitzerwechsel gegen Entgelt darstellt, ist Die Anwendung der genannten Rechtsvorschrift nicht möglich. Will man dennoch Heimtiere ins Ausland gegen Entgelt vermitteln, bedarf es der Nutzung von Traces. Cats Karma ist bisher diesem System nicht zugeordnet worden und dürfte daher keine Katzen nach Deutschland oder in andere europäische Länder vermitteln.
Das sind die wichtigsten Punkte, die immer noch einer Klärung bedürfen. Wenn man sich darum bisher nicht oder nur mangelhaft gekümmert hat, so muß dies einzig und allein Sina Hoffnung als Cats Karma verantworten. Den „schwarzen Peter“ hierfür denjenigen in die Schuhe zu schieben, die diese Unzulänglichkeiten aufgedeckt haben, entspricht beim Boxen einen Schlag unterhalb der Gürtellinie.
F.S.
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