Darf ein Hund in einem Wohnwagen oder Wohnmobil allein gelassen werden?
Am 29. September trat das Gesetz 7/2023 über den Schutz der Rechte und das Wohlergehen von Tieren in Kraft, die erste Rechtsvorschrift dieser Art auf staatlicher Ebene, die Verpflichtungen und Verbote festlegt, die bei den Tierhaltern zu beachten sind.
Eines davon betrifft das Alleinlassen von Tieren in geschlossenen Fahrzeugen, da nicht genau festgelegt ist, welche Art von Fahrzeugen gemeint ist und ob einige Modelle, in denen Tiere leben können, wie Wohnwagen oder Wohnmobile, darunter fallen oder nicht.
Vor diesem Hintergrund hat die auf Tierrecht spezialisierte Anwaltskanzlei Animalex einige Gedanken zum Verständnis dieses Aspekts des Gesetzes bereitgestellt. Sie weisen darauf hin, dass die Kenntnis dieser Gedanken zu den allgemeinen Pflichten der Verantwortlichen für Haustiere und Wildtiere in Gefangenschaft gehört, wie in Artikel 24.2.d) des Gesetzes dargelegt.
So heißt es in dem Gesetz, dass es zu den Pflichten gehört, die Tiere „nicht allein in geschlossenen Fahrzeugen zu lassen, die der Hitze oder anderen Bedingungen ausgesetzt sind, die ihr Leben gefährden könnten".
"Folgt man dem Wortlaut dieses Artikels (und der Setzung des Kommas in der Mitte des Satzes), so besagt das Gesetz nicht, dass es in jedem Fall verboten ist, Tiere in geschlossenen Fahrzeugen allein zu lassen", so Animalex.
In diesem Zusammenhang stellen die Anwälte klar, dass es verboten ist, die Tiere unbeaufsichtigt und eingesperrt zu lassen, wenn sie lebensbedrohlichen Bedingungen ausgesetzt sind oder zu erwarten ist, daß diese während der Abwesenheit des Menschen eintreten könnten. Zum Beispiel bei hohen Temperaturen.
"Gilt das auch für Wohnwagen oder Wohnmobile? Ja, denn es kommt nicht darauf an, um welche Art von Fahrzeug es sich handelt. Es geht darum, ob die Tiere objektiv lebensbedrohlichen Bedingungen ausgesetzt sind oder nicht", betonen sie.
Desweiteren wird hinzu gefügt, dass das Verbot nicht gilt, wenn im Inneren eines Fahrzeugs aufgrund seiner Beschaffenheit keine solche Gefahr besteht. So dürfte es zulässig sein, die Tiere in einem Fahrzeug bei Abwesenheit des Menschen zu belassen, wenn den Tieren ausreichend Wasser zur Verfügung gestellt wird und das Fahrzeug über eine funktionstüchtige und in Betrieb befindlichen Klimaanlage verfügt.
In jedem Fall ist es aber vorzuziehen, die Tiere in keinem Fahrzeug allein zu lassen, weil auch die hochwertigste Technik einmal ausfallen kann und dann ganz leicht eine lebensbedrohliche Situation für die Tiere im Fahrzeuginneren entstehen kann.
F.S.
Bitte helft uns, die laufenden Kosten für die Unterhaltung dieser Website aufzubringen, damit wir auch weiterhin unsere Informationen kostenlos anbieten können. Es gibt zwei einfache Möglichkeiten:
1) Geldspende (auch ganz kleine Beträge helfen uns) unter: https://www.paypal.com/paypalme/tierischebalearen
2) noch einfacher und ohne Kosten: Klickt einfach rechts neben dem Artikel auf unserer Website auf die Werbung und laßt die erscheinende Seite einen Augenblick stehen, bevor ihr weiter surft.
Vielen Dank für Eure Hilfe. Eure Redaktion von „Tierische Balearen“