Das geplante neue spanische Tierschutzgesetz steht zur öffentlichen Diskussion
Am 8. November 2020 hatten wir darüber berichtet, daß ein neues einheitliches Tierschutzgesetz für Spanien erarbeitet wurde, welche zunächst einer Reihe von Fachleuten zur Diskussion vorgelegt wurde. Nun wird auch die breite Öffentlichkeit in die Diskussion mit einbezogen.
Das Ministerium für soziale Rechte und Agenda 2030 hat den Gesetzentwurf zum Tierschutz zur öffentlichen Diskussion vorgelegt. Einleitend wird darin hervorgehoben, dass die spanische Gesellschaft in letzter Zeit ein allgemeines Gefühl für den Schutz, die Achtung und die Verteidigung der Umwelt im Allgemeinen und der Tiere im Besonderen entwickelt hat.
Gegenwärtig gibt es jedoch keine einheitliche staatliche Regelung, die grundlegende Aspekte des Wohlergehens und des Schutzes der in der menschlichen Umwelt lebenden Tiere regelt. Die Autonomen Gemeinschaften haben im Rahmen der ihnen von der Verfassung zugewiesenen Zuständigkeiten im Bereich der Umwelt oder der Gesundheit und Hygiene eine Reihe von Verordnungen erlassen, um den Schutz, das Wohlergehen und das verantwortungsbewusste Eigentum an Tieren innerhalb ihres territorialen Geltungsbereichs zu gewährleisten.
Aus all diesen Gründen, so das Ministerium, zielt der Gesetzesentwurf über den Tierschutz darauf ab, auf die wachsende gesellschaftliche Forderung zu reagieren, auf staatlicher Ebene die Achtung vor dem Leben und der physischen und psychischen Unversehrtheit der Tiere zu garantieren und einen gemeinsamen Rahmen mit Mindeststandards zu schaffen, die im gesamten Staatsgebiet eingehalten werden müssen.
Gleichzeitig soll Spanien auf eine Stufe mit anderen Ländern in unserem Umfeld gestellt werden, die ihre Gesetzgebung an die Empfehlungen von Organisationen und Institutionen mit anerkanntem Prestige im Bereich des Tierschutzes angepasst haben.
In Artikel 13 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ist das Konzept des Wohlergehens von Tieren als fühlende Wesen verankert. Auf der Grundlage dieses Artikels wurde eine Fülle von Rechtsvorschriften in Bezug auf das Wohlergehen von landwirtschaftlichen Nutztieren, Viehzuchtbetrieben und sogar Zoos entwickelt, obwohl es keinen rechtlichen Rahmen gibt, um das Wohlergehen von Haus-, Haushalt- oder Wildtieren in Gefangenschaft zu garantieren.
"Es ist daher notwendig, eine Grundverordnung zu schaffen, die wesentliche Fragen des Schutzes der Tier im Allgemeinen regelt", so das Ministerium.
Zweck dieses Gesetzes ist es, ein Höchstmaß an Schutz und Wohlergehen von Tieren zu erreichen, vor allem von Tieren, die Haustiere sind, und von Tieren, die unter der Verantwortung von Menschen stehen. Insbesondere zielt der Entwurf darauf ab, eine Rahmenregelung in Bezug auf die Förderung von verantwortungsbewusstem Eigentum und Koexistenz zu schaffen; die Förderung von Zivilität zur Verteidigung und Erhaltung von Tieren.
Ebenso beabsichtigt es, gegen die Misshandlung und das Aussetzen von Tieren zu kämpfen, die Adoption voranzutreiben, bildende, verbreitende und aufklärende Aktivitäten im Bereich des Tierschutzes durchzuführen, Kampagnen zur Kennzeichnung und Sterilisation von Tieren zu fördern, administrative Maßnahmen zur Förderung des Tierschutzes voranzutreiben und einen Rahmen von Verpflichtungen, sowohl für die öffentlichen Verwaltungen als auch für die Bürger, im Bereich des Tierschutzes zu schaffen.
"Angesichts der Art der Norm und der in dieser öffentlichen Konsultation aufgeworfenen Fragen gibt es keine nicht-regulatorischen Alternativen zu den Problemen, die man angehen möchte", so das Ministerium abschließend. Interessierte Parteien können ihre Beiträge zum Vorentwurf bis zum 15. Dezember per E-Mail an
Wer das Diskussionspapier und den Gesetzesentwurf auf Spanisch lesen möchte, kann dies unter diesem Link tun: https://boe.es/legislacion/codigos/abrir_pdf.php?fich=204_Codigo_de_Proteccion_y_Bienestar_Animal.pdf
Das Material ist allerdings leider außerordentlich umfangreich.
F.S.
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