Das Gesetz über den Schutz, die Rechte und das Wohlergehen von Tieren beginnt seinen Weg durch den Kongress.
Das Amtsblatt des spanischen Parlaments hat am Montag, den 12. September 2022, das Dokument zum Gesetzentwurf über den Schutz, die Rechte und das Wohlergehen von Tieren veröffentlicht. Damit beginnt die parlamentarische Bearbeitung, die laut Text am 8. September nach Zustimmung des Präsidiums der Kammer in Gang gesetzt wurde.
So wurde vereinbart, "den Ausschuss für soziale Rechte und umfassende Behindertenpolitik mit seiner Genehmigung mit voller Gesetzgebungskompetenz und im Dringlichkeitsverfahren gemäß Artikel 148 und 93 der Geschäftsordnung zu betrauen".
Nun steht dem Gesetzentwurf ein intensiver parlamentarischer Prozess bevor. Tatsächlich kündigte Patxi López, Sprecher der sozialistischen Fraktion im Kongress, noch am Tag der Bekanntmachung des parlamentarischen Gesetzgebungsprozesses an, dass sie einen Änderungsantrag einreichen würden, damit Nutztiere in die regelungen nicht einbezogen würden.
Andere Oppositionsparteien, wie die Volkspartei, haben direkt gefordert, dieses Gesetz nicht zu verabschieden. Podemos, die Partei, die für das Gesetz eintritt, hat jedoch versichert, dass sie sich weiterhin dafür einsetzen wird, das Gesetz in seiner jetzigen Form durchzusetzen.
Der Generaldirektor von Animal Rights, Sergio García Torres, hat sich dafür eingesetzt, dass das Gesetz alle Hunde einschließt, "aus Gründen des Anstands, der Rechtssicherheit und weil sich die Regierung bereits dafür einsetzt".
Andererseits wurde auch der Entwurf eines Organgesetzes zur Änderung des Organgesetzes 10/1995 vom 23. November des Strafgesetzbuches über die Misshandlung von Tieren zum parlamentarischen Verfahren registriert.
Der nunmehr zur parlamentarischen Bearbeitung vorgesehene Gesetzesentwurf kann hier auf Spanisch eingesehen werden. Eine deutsche Übersetzung haben wir wegen des Umfanges nicht angefertigt.
F.S.
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