Das Gesetz zur Schaffung eines staatlichen Haustierregisters soll der Öffentlichkeit zur Diskussion vorgelegt werden
Es ist noch gar nicht lange her, da hatten wir an dieser Stelle darüber berichtet, daß die Opposition im spanischen Parlament die Regierung gedrängt hatte, ein zentrales nationales Haustierregister zu schaffen. Dieses Drängen hatte offenbar Erfolg, wie nachstehend berichtet.
Das Ministerium für soziale Rechte und die Agenda 2030 hat eine öffentliche Konsultation über den Vorentwurf für den königlichen Erlass zur Regelung des staatlichen Systems der Tierschutzregister in Gang gebracht und ein entsprechendes Papier vorgelegt.
Die Regierung zielt mit dem in Arbeit befindlichen Gesetz darauf ab, die Identifizierung von Haustieren und ihre Verfolgung im gesamten Staatsgebiet zu erleichtern sowie die Rückverfolgbarkeit des Lebens des Tieres von der Geburt bis zum Tod zu ermöglichen.
Es zielt auch darauf ab, den Missbrauch von Tieren zu bekämpfen, indem es die Vollstreckung von Verurteilungen für die Begehung von Straftaten gegen Wildtiere (?) und Haustiere erleichtert.
Mit dem Register soll auch der illegale Handel und das Aussetzen von Haustieren verfolgt werden, und zwar durch ein zentrales System zur Identifizierung von Haustieren sowie durch ein offizielles Netzwerk von Tierschutzeinrichtungen.
Auf der anderen Seite soll die Adoption von Haustieren durch die Einrichtung eines offiziellen Registers von Tierschutzeinrichtungen gefördert werden, in das jeder Bürger einsehen dürfen soll.
"Gleichzeitig zielt es darauf ab, Spanien auf die Höhe anderer Länder in unserer Umgebung zu stellen, die ihre Gesetzgebung bereits an die Empfehlungen von Organisationen und Institutionen von anerkanntem Prestige im Bereich des Tierschutzes angepasst haben", wird ausdrücklich betont.
Die Regierung argumentiert, dass die Schaffung eines staatlichen Systems von Tierschutzaufzeichnungen darauf abzielt, die kontrollierte Ausübung der Tätigkeiten der Zucht und Modifikation des Tierverhaltens zu schützen und den Bürgern die Existenz von akkreditierten Fachleuten für die Durchführung solcher Tätigkeiten anzubieten.
Es zielt auch darauf ab, die verantwortungsvolle Ausübung der Tätigkeit der Rettung, Verwahrung und Abgabe zur Adoption von Haustieren durch Tierschutzorganisationen zu schützen und die Durchsetzung rechtskräftiger Entscheidungen zu erleichtern, die ein Verbot des Haltens von Haustieren oder ein Verbots bestimmter Tätigkeiten mit der Zucht und Haltung von Haustieren zum Gegenstand haben.
"Die spanische Gesellschaft hat in letzter Zeit ein zunehmendes und weit verbreitetes Verständnis für den Schutz, die Achtung und die Verteidigung der Umwelt im Allgemeinen und der Tiere im Besonderen entwickelt. So haben einige Autonome Gemeinschaften verschiedene Instrumente etabliert, um auf diese soziale Nachfrage nach Tierschutz zu reagieren. So wurden lokale Gesetze über den Tierschutz, regionale Aufzeichnungen von Tier-Identifikation u.ä. ins Leben gerufen, obwohl es hierzu noch keine zentrale staatlichen Vorschriften gibt ", verteidigt das Ministerium sein Vorhaben.
Dieses zentralisierte System der Tierschutzaufzeichnungen, will die Kriterien vereinheitlichen, um die Tierschutz-Einheiten oder zoologischen Zentren im Bereich seines Territoriums zu regulieren, sowie die auch autonomen Aufzeichnungen der Tieridentifikation, die nicht alle Situationen der Überwachung und Sicherheit des Tieres auf nationaler Ebene abdecken, zu vereinheitlichen.
Die Regierung weist ihrerseits darauf hin, dass es keine offiziellen Register für Heimtierzüchter oder Fachleute für Tierverhalten gibt, was häufig dazu führt, dass "wenn schlechte Zucht- und Trainingspraktiken vorliegen, die die Gesundheit und das Wohlergehen von Tieren durch die Ausübung dieser Tätigkeiten durch nicht immer qualifiziertes Personal gefährden", indem diese Personen ab und an beruflich übergriffig werden.
Ebenso gibt es kein Register für Tierquäler, das über das Zentralregister für verurteilte Straftäter hinausgeht, was den ordnungsgemäßen Erlaß von Urteilen und die Vollstreckung rechtskräftiger Urteile behindert, in denen Verbote für die Ausübung von Tätigkeiten und Gewerben, die den Kontakt mit Tieren beinhalten, sowie für den Besitz von Tieren verhängt werden.
Andererseits wird darauf hingewiesen, dass auf EU-Ebene in der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Februar 2020 zum Schutz des Binnenmarkts und der Verbraucherrechte in der Union vor den negativen Folgen des illegalen Heimtierhandels insbesondere die Notwendigkeit betont wird, Maßnahmen gegen den illegalen Heimtierhandel festzulegen, die Einführung eines obligatorischen Systems zur Registrierung von Hunden und Katzen in der Europäischen Union, eine Definition von kommerziellen Großzuchtanlagen in der Union, die Verschärfung der Strafen für Tiermissbrauch und die Förderung der Adoption im Gegensatz zum Kauf von Haustieren, die Bereitstellung angemessener finanzieller und sonstiger materieller und immaterieller Unterstützung für Tierrettungszentren und Tierschutzverbände/NGOs.
Das sind sehr ambitionierte und breit aufgestellte Ziele des Ministeriums. Wir hoffen, daß im Verlaufe des weiteren Gesetzgebungsverfahrens diese Ziele nicht wieder aufgeweicht werden. Der Tierschutz braucht entschiedene und konsequente Vorgaben, um dem Wohl der Tiere wirklich gerecht zu werden.
F.S.
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