Das Innenministerium nimmt Tiere in die Grundregeln für den Katastrophenschutz auf

Veröffentlicht am : 24. Juni 2023
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Im Staatsanzeiger vom 21. Juni 2023 wurde der Königliche Erlass 524/2023 vom 20. Juni 2023 veröffentlicht, der die Grundverordnung für den Katastrophenschutz verkündet, die die Grundlagen für eine bessere Koordinierung und Wirksamkeit der Maßnahmen der verschiedenen öffentlichen Verwaltungen bei der Bewältigung des Notfallzyklus regelt und die Phasen Risikoanalyse, Prävention, Planung, Reaktion, Wiederherstellung und Bewertung umfasst.

In Artikel 2 des vom Innenministerium erarbeiteten königlichen Erlasses heißt es, dass der Katalog der zu planenden Risiken "diejenigen Risiken enthält, die aufgrund ihrer Häufigkeit, ihrer Dauer, ihrer territorialen Ausdehnung und ihrer Auswirkungen auf die Bevölkerung und ihr Eigentum, auf Tiere, die Umwelt oder das historische, künstlerische und kulturelle Erbe Gegenstand von Katastrophenschutzplänen sein sollten".

Der Katalog der Katastrophenschutzrisiken, in dem nun auf Tiere Bezug genommen wird, umfasst unter anderem Überschwemmungen, Waldbrände, ungünstige meteorologische Phänomene und Erdbeben sowie Unfälle bei der Beförderung gefährlicher Güter oder in Anlagen, in denen chemische Stoffe verwendet oder gelagert werden.

Für all diese und andere Risiken fügt der Königliche Erlass allen Schutzmaßnahmen Tiere hinzu, sowohl in den grundlegenden Planungsrichtlinien als auch in der Struktur und dem Inhalt der Katastrophenschutzpläne.

In den Beiträgen, die die Tierschutzorganisation INTERcids dem Ministerium im Juli 2022 vorlegte, wies die Organisation darauf hin, dass die Verordnung über den Katastrophenschutz an die Reform des Zivilgesetzbuches durch das Gesetz 17/2021 vom 15. Dezember angepasst werden müsse, durch die Tiere nicht mehr als Waren oder Sachen betrachtet werden, sondern als Lebewesen mit Empfindungsvermögen oder fühlende Wesen anerkannt werden.

Sie forderten auch die notwendige Koordination zwischen den Verwaltungen, um unterschiedliche Schutzniveaus oder Widersprüche zwischen den Zivilschutzplänen der verschiedenen autonomen Regionen zu vermeiden.

Vor allem aber wies INTERcids darauf hin, dass die Pflege dieser Tiere, insbesondere der so genannten Begleittiere, in solchen Situationen durch die Arbeit von Freiwilligen und NGO gewährleistet wird.

Das Fehlen von Protokollen bedeutet eine gefährliche Situation sowohl für die betroffenen Tiere als auch für die Menschen: "In einer Rettungssituation riskieren die Menschen sogar ihr Leben, wenn sie versuchen, ihre Tiere zu bergen oder es vermeiden, sie zurückzulassen. Daher muss sichergestellt werden, dass Familien mit Tieren nicht getrennt werden und ungehinderten Zugang zu den eingerichteten Einrichtungen und Evakuierungszentren haben", erklären sie in ihren Beiträgen.

Genau in diesem Zusammenhang hat die Coordinating Professionals for the Prevention of Abuse (CoPPA) 2016 einen Bericht veröffentlicht, der zahlreiche Studien vorstellt, die die Bedeutung und den Einfluss des Verständnisses, wie emotionale Bindungen zu Tieren die Entscheidungen von Menschen in Notfallsituationen beeinflussen können, bestätigen: "Die Einbeziehung von Tieren in das Notfallmanagement kann die öffentliche Sicherheit der betroffenen Menschen erhöhen".

Der Bericht zeigt auch, dass bei der Hurrikan-Katrina-Katastrophe 44 % der Menschen, die sich weigerten, das Katastrophengebiet zu evakuieren, dies taten, weil sie ihre Tiere nicht zurücklassen wollten. "Eine andere Studie, die sich mit einer Katastrophe in Kalifornien befasste, ergab, dass 82 % der Menschen, die entgegen den Anweisungen der Behörden in die Gefahrenzone zurückkehrten, dies taten, um ihre Tiere zu retten", so CoPPA.

Die Genesung nach einem traumatischen Erlebnis wird auch durch die Anwesenheit von Familientieren gefördert. "Die Pflege und Betreuung von Tieren in allen Phasen der Katastrophenbewältigung erleichtert die psychosoziale Genesung der Menschen, die mit ihnen leben, und fördert die Widerstandsfähigkeit", heißt es weiter.

INTERcids weist auch darauf hin, dass nicht nur Haustiere in diesen Plänen berücksichtigt werden sollten. Wildtiere, die in ihrer natürlichen Umgebung frei leben, können bei ihrer Flucht auf unüberwindbare geografische Hindernisse stoßen oder je nach den Merkmalen der Notsituation an der Flucht gehindert werden.

Auch Nutztiere müssen berücksichtigt werden, da die Risiken in Notsituationen z. B. in Intensivtierhaltungsanlagen noch größer sind. Und auch andere Tiere, die in allgemeinen Zentren, einschließlich Zoos, gehalten werden, wo ihre Evakuierung ebenfalls nicht in Betracht gezogen wurde.

INTERcids begrüßt die Tatsache, dass bei der Überarbeitung der Katastrophenschutz-Grundverordnung als grundlegendes Instrument zur Gewährleistung der Sicherheit von Menschen in Not- und Katastrophenfällen auch die Situation von Tieren berücksichtigt wurde. "Diese Verordnung ist nun kohärenter mit dem Rechtssystem und der aktuellen gesellschaftlichen Realität, während sie gleichzeitig ihre Ziele effektiver erfüllen wird", so der Verband.

F.S.

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