Das neue Tierschutzgesetz bringt eine Reihe zu beachtender wichtiger Veränderungen mit sich
Am 28. März 2023 wurde das sehr umstrittene spanische Tierschutzgesetz von König Filipe V verkündet und einen Tag später im Staatsanzeiger (BOE) veröffentlicht. Dieses Gesetz wird am 28. September 2023 in Kraft treten. Bis dahin haben die beteiligten Kreise Zeit, sich auf die vielfältigen Neuerungen einzustellen. Einige dieser Neuerungen sind aber noch nicht im Detail bekannt. Die hieraus resultierenden Fragen sollen durch eine sogenannte Durchführungsverordnung geklärt werden, die noch vor Inkrafttreten des Tierschutzgesetzes veröffentlicht werden soll. Derzeit befindet sich diese Verordnung in der Erarbeitungsphase, wie wir am 17. April 2023 bereits berichteten.
Auch wenn sich das Tierschutzgesetz nach seinem Wortlaut vorrangig an die spanische Bevölkerung, die Vereine, Unternehmen und Behörden wendet, sind auch die in Spanien tätigen ausländischen Tierschützer und Tierschutzorganisationen von diesem Gesetz betroffen. Daher ist es absolut ratsam, wenn jeder, der sich vor Ort mit Tierschutz befaßt, von den Neuregelungen Kenntnis nimmt. Wir haben uns daher gedacht, daß wir einen Beitrag zur leichteren Kenntnisnahme leisten können und haben das komplette Gesetz (75 Seiten A4) in die deutsche Sprache übersetzt.
Hier geht es zum übersetzten Text, dem auch der Originaltext des Gesetzes angefügt ist.
Wir halten ein Studium der Neuerungen deshalb für dringend empfehlenswert, weil für fast jeden, auch den kleinsten Verstoß Bußgeld im Bereich zwischen 500 und 250.000 € angedroht wird. Nur bei ganz leichten, einmaligen Verstößen kann eine Verwarnung ausgesprochen werden, nicht jedoch im Wiederholungsfall. Wer aus Erfahrungen der Vergangenheit darauf vertraut, daß die spanischen Behörden die Sache nicht so ernst nehmen, wie im Gesetz formuliert, könnte Gefahr laufen, daß zumindest in der Anlaufphase diese Schlußfolgerung nicht zutrifft. Auch wenn die Verwaltung es nie zugeben wird, ist es dennoch so, daß Einnahmen aus Bußgeldern gern genutzt werden, um den Haushalt ein wenig aufzubessern. In Hinblick auf den Tierschutz kann man da unmittelbar nach Inkrafttreten der Neuregelungen recht leicht ins Visier der Verwaltung geraten. Das Geld, was die Behörde dann vielleicht verlangt, geht den Tieren verloren und das dürfte kaum ein Tierschützer so beabsichtigen.
S. . P
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