Am 9. Februar wurden ja bekannterweise das Gesetz zum Schutz der Rechte und des Wohlergehens von Tieren und die Reform des Strafgesetzbuches im Bereich des Tiermissbrauchs in der Plenarsitzung des Abgeordnetenkongresses nach einem krampfhaften Prozess im Unterhaus angenommen.
Das Tierschutzgesetz hat zu einer Spaltung innerhalb der Regierungskoalition von PSOE und Podemos geführt, da die Sozialisten entgegen den Kriterien der violetten Partei Jagdhunde ausschließen wollen, und es wurde tagelang befürchtet, dass das Gesetz nicht verabschiedet wird.
Politische Parteien wie ERC und Bildu, die an der Regierung beteiligt sind und deren Stimmen für die Verabschiedung des Gesetzes erforderlich waren, sprachen sich gegen das Gesetz aus, wenn es Jagdhunde ausschließt. Sie beschlossen jedoch in letzter Minute, für das Gesetz zu stimmen.
Nun wird das Gesetz im Senat weiter bearbeitet, was diesen Konflikt noch weiter in die Länge zieht, da Podemos-Sektoren dafür plädiert haben, die Behandlung des Gesetzes im Senat zu nutzen, um die Jagdhunde wieder in den Text aufzunehmen.
Am Donnerstag, den 2. März, fand im Senat eine Sitzung des Ausschusses für soziale Rechte statt, in der die Vetos von vier Parteien dafür stimmten, dass das Gesetz zur weitern Überarbietung an die Exekutive zurückgeht. Am Ende wurde jedoch keines der Vetos angenommen. Auch die Vetos gegen die Reform des Strafgesetzbuches zum Tiermissbrauch fanden keine ausreichende Unterstützung.
Somit werden die beiden Gesetzestexte weiter im Senat bearbeitet und dem Plenum des Senats zur Einarbeitung der entsprechenden Änderungen vorgelegt. Sollte die Plenarversammlung eine der Änderungen annehmen, müssen die Rechtsvorschriften, da sie heute in der vom Kongress vorgelegten Fassung angenommen wurden, erneut vom Kongress ratifiziert werden; andernfalls ist die nächste Plenarversammlung des Senats der letzte Schritt zu ihrer endgültigen Annahme.
Die Veterinärmedizinische Kollegialorganisation (OCV) wollte die Verabschiedung durch das Oberhaus ebenfalls nutzen, um eine Reihe von Bemerkungen zu übermitteln, mit dem Ziel, eine endgültige Überarbeitung der Verordnungen in einigen "schlecht durchdachten Aspekten" zu fordern.
Ihre Bemerkungen beziehen sich auf einige Punkte, in denen sie "Lücken" sehen, wie z.B. Euthanasie, Sterilisation, Kennzeichnung, Katzenkolonien, Positivlisten oder potenziell gefährliche Hunde.
Wie man der vorstehenden Sachdarstellung entnehmen kann, ist da spanische Gesetzgebungsverfahren schon relativ umständlich. In Anbetracht der großen Zahl immer noch nicht abschließend geklärter Punkte wäre es sicherlich vernünftig, den Gesetzgebungsprozeß an dieser Stelle abzubrechen oder zumindest zu unterbrechen, um zu erreichen, daß ein Gesetz geschaffen wird, was den betroffenen Kreisen hilft, ihre Tätigkeit am Wohl der Tiere ausrichten zu können. Alles andere birgt die Gefahr in sich, daß es zu einer vermeidbaren Vielzahl von gerichtlichen Verfahren kommen könnte, bis hin zu einem Normkontrollverfahren vor dem Verfassungsgericht. Das hätte aber zur Folge, daß wertvolle Zeit für die unter Schutz zu stellenden Tiere vergeht.
F.S.
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