Das Tierschutzgesetz wird nach den öffentlichen Anhörungen ohne größere Änderungen an den Ministerrat weitergeleitet

Veröffentlicht am : 16. Februar 2022
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Im Oktober 2021 legte das Ministerium für soziale Rechte und die Agenda 2030 einen Vorentwurf des Gesetzes über den Schutz und die Rechte von Tieren vor, das die erste spanieneinheitliche staatliche Regelung auf diesem Gebiet darstellt.

Doch obwohl der Plan von United We Can, dem Befürworter des Textes, das Gesetz so schnell wie möglich verabschiedungsreif zu machen, gab es eine Blockade des Gesetzesentwurfs, die durch das Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung verursacht wurde, damit Jagd- und Arbeitshunde von der Regelung ausgeschlossen werden sollten.

Der Fortgang des Gesetzgebungsprozesses wurde nun festgelegt und das Gesetz wird am Freitag, den 18. Februar, in die erste Runde im Ministerrats gehen. Regierungsquellen haben zwischenzeitlich bestätigt, dass es in der Tat Meinungsverschiedenheiten und Verhandlungen gab, die den Fortschritt des Gesetzgebungsverfahrens verzögerten, aber es wurde auch versichert, dass der Text "abgeschlossen" ist, keine wesentlichen Änderungen erfahren hat und alle Hunde, auch die Jagd- und Arbeitshunde einschließen wird.

Es gibt immer einen Verhandlungsprozess, bevor ein Gesetz zur Verabschiedung im Parlament und der Verkündung durch den König ansteht, und es ist üblich, dass die Gesetze eines Ministeriums mit anderen Behörden oder Ministerien, die sie betreffen, abgestimmt werden. Im Rahmen dieser Verhandlungen wurde erklärt, dass das Landwirtschaftsministerium vorgeschlagen hat, Jagd- und Arbeitshunde auszuschließen.

Nach Überwindung dieses Prozesses sicher das Ministerium jedoch zu, dass das Gesetz mit dem von ihnen verteidigten Text weitestgehen beibehalten wird, und Unidas Podemos ist optimistisch im Hinblick auf den bevorstehenden parlamentarischen Prozess, der nach ihren Plänen in diesem Sommer abgeschlossen werden soll, damit das Gesetz im Jahr 2023 in Kraft treten kann.

Das Gesetz ist in diesem Stadium seiner Ausarbeitung immer noch mit einigen umstrittenen Maßnahmen und mit Kritik einiger Stimmen aus dem Veterinärsektor und der Heimtierbranche verbunden. Jedoch ist anzunehmen, daß es zu keinen weiteren bedeutsamen Abänderungen kommen wird.

Daß Gesetzesentwürfe in der Regel im Prozess ihrer Erschaffung auf Widerstände stoßen, war auch hier zu erwarten. Ohne genau zu wissen, welche geringfügigen Änderungen am Ursprungstext vorgenommen worden sind, ist es dennoch zu begrüßen, das die Neuregelung im überwiegenden Umfange die erste Hürde genommen hat.

F.S.

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