Der Einzelfall entscheide, ob ein Tierarzt einen Hund einschläfern darf
Das Provinzgericht von Kantabrien bestätigt im Berufungsverfahren das Urteil, in dem festgestellt wurde, dass keine Tierquälerei durch einen Tierarzt und keine Aussetzung durch den Besitzer eines Hundes in Kantabrien vorlag, der aufgrund seines schlechten Gesundheitszustands eingeschläfert wurde.
In Anbetracht der vorgelegten Beweise weist der Dritte Senat die Berufung der Federation of Animal Law Associations (FADAN) zurück und bestätigt damit das frühere Urteil vom Dezember 2020, das von der 1. Kammer des Gerichts von Laredo erlassen wurde.
Der Sachverhalt geht auf Anfang 2020 zurück, als der Hund namens Oso, nachdem er im Dorf Limpias gefunden wurde, von einem Vertreter des FADAN in die Tierklinik von Rodríguez Comte gebracht wurde, weil er sich in einem schlechten gesundheitlichen Zustand befand.
Dort angekommen, wurde der Besitzer des Hundes, der seit Tagen nach ihm gesucht hatte, benachrichtigt. Als der Besitzer seinen Gesundheitszustand sah, bat er um Euthanasie, um ihm das Leiden zu ersparen. Der Tierarzt stimmte dem zu.
Daraufhin reichte der FADAN eine Klage gegen Osos Besitzer und den Tierarzt ein, die zu einer Gefängnisstrafe hätte führen können, woraufhin das Gericht von Laredo die Anklage abwies. Der FADAN legte jedoch auf der Grundlage des angeblichen Gutachtens eines in Madrid zugelassenen Tierarztes Berufung ein. Der madrider Tierarzt war aber zu keinem Zeitpunkt nach Kantabrien gereist, um das Tier persönlich zu begutachten, sondern hat sich lediglich auf die direkt vom FADAN zur Verfügung gestellten Informationen gestützt, ohne die Umstände des Falles und die Art und Weise, in der ein ordnungsgemäßes Gutachten erstellt werden muss, zu prüfen.
In Anbetracht dieser Tatsachen erstellte die klinische Kommission der Tierärztlichen Hochschule Kantabriens, die sich aus einem Expertenausschuss zusammensetzt, ein eigens Gutachten, das dem Gericht vorgelegt wurde und in dem die Mängel des Gutachtens des madrider Tierarztes erläutert wurden. In diesem Sinne weist die Urteilsbegründung des Provinzgerichts darauf hin, dass "angesichts der überzeugenden Ausführungen der Offiziellen Tierärztlichen Hochschule von Kantabrien eine lange Liste von Unregelmäßigkeiten, die bei der Erstellung des Gutachtens begangen wurden, zur Nichtberücksichtigung beim Urteilsspruch geführt haben.".
Die Urteilsbegründung ist in seinen Schlussfolgerungen sehr eindringlich und weist darauf hin, dass in keiner Weise eine böswillige Misshandlung des Hundes Oso durch den Tierarzt oder eine Vernachlässigung des Tieres durch den Besitzer nachgewiesen werden konnte. Desweiteren wird daruaf hingewiesen, daß e sich hier um eine falsche Verdächtigung handelt, die ihrerseits wiederum strafbar ist.
Trotz alledem tauchen die Anschuldigungen und Angriffe gegen die Tierklinik weiterhin bei Google auf. "Diese Fälle der Forderung von Berufsverboten in sozialen Netzwerken und im Internet, einschließlich unwahrer Aussagen oder beleidigender oder ärgerlicher Äußerungen, treten im Bereich des tierärztlichen Berufs immer häufiger auf", so die Hochschule.
Sie macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass es bereits Urteile gibt, die die Fachleute unterstützen, die sich in dieser Art von Medien bedroht fühlen. Ohne weiter darauf einzugehen, hat die Tierärztekammer von Kantabrien vor kurzem ein bahnbrechendes Urteil für den tierärztlichen Berufsstand in der Region erwirkt, in dem die in sozialen Netzwerken und im Internet erlittenen Belästigungen als Eingriff in das Recht auf Ehre angesehen und der Urheber zu einer Entschädigung von mehr als 34.000 Euro verurteilt wird.
F.S.
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