Der hier am 23. April 2021 vorgestellte Bericht über den aktuellen Zustand des Meeres und der Küstenregionen der Balearen befaßt sich u.a. auch mit Pottwalen. Der Pottwal, der den berühmten Roman Moby Dick inspirierte - der übrigens auf einer wahren Bege

Veröffentlicht am : 26. April 2021
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Die Organisation „Ökologen in Aktion“ in der Extremadura hat Anklage gegen die 12 Personen wegen eines Falles der illegalen Tötung von mindestens 36 Jagdhunden erhoben. Die Anklage wurde vom Gericht zugelassen und steht zur Verhandlung an.

Der Beginn der Ermittlungen geht auf den 25. August 2019 zurück, als die Seprona der Guardia Civil den Hinweis erhielt, daß auf einem Feld ein toter Hund, der bereits Verwesungserscheinungen zeigte, gefunden worden war.

Nachdem das Tier anhand des Mikrochips, den es trug, identifiziert und sein Besitzer kontaktiert worden war, erklärte er spontan, dass er einen seiner fünf Windhunde zu einem Tierarzt in der Region Tierra de Barros gebracht hatte, um ihn töten zu lassen. "Der Grund dafür war, dass das Tier für die Jagd nicht geeignet war, weil er die geschossenen Hasen gefressen hat, so dass, sobald die Jagdsaison beendet war, dieser Hund zu töten sei. Dies erfolgte durch einen Tierarzt mittels Injektion eines Produktes für die Euthanasie von Tieren ", so die Umweltschützer.

Bei der Überprüfung der tierärztlichen Dokumentation durch die Beamten der Guardia Civil stellte sich heraus, daß als Grund für die Tötung eine schwere Erkrankung bzw. ein Unfall angegeben war. Im Zuge der weiteren Ermittlungen konnte allerdings festgestellt werden, daß der Tierarzt eine Falschbeurkundung vorgenommen hat, was strafrechtlich als Verbrechen verfolgt wird.

Obwohl vor Gericht die beteiligten Jäger sich auf ihr Aussageverweigerungsrecht berufen haben und der angeklagte Tierarzt bekundete, dass das, was in den Todesbescheinigungen dieser Tiere steht, der Wahrheit entspricht, "scheint das Ergebnis der Untersuchung der Seprona klar zu beweisen, dass diese Hunde von Jägern in der Gegend zum besagten Tierarzt gebracht wurden, um ihr Leben illegal zu beendete. Es gab keinen plausiblen Grund, sie einzuschläfern. Daß sie einfach nicht mehr zur Jagd geeignet seien, ist kein Grund für eine Einschläferung", sagen Umweltschützer

"Darüber hinaus gibt es die Auffälligkeit, dass nur dieser Tierarzt ein unverhältnismäßiges Volumen von Sterbeurkunden für Hunde pro Jahr im Vergleich zu denen ausgestellt hat, die in den Rest der Region Tierra de Barros für den gleichen Zeitraum ausgestellt wurden. Tiere dürfen aber nur getötet werden, wenn sie an einer unheilbaren und mit Schmerzen verbundenen Krankheit leiden oder infolge eines Unfalls eine Gesundung nicht mehr möglich ist", so die Aktivisten.

Für all diese Tatsachen hat Ecologists in Action of Extremadura für die 11 Jäger, die Besitzer der illegal getöteten Hunde, 1 Jahr und 10 Monate Gefängnis für ein mehrfach begangenes Verbrechen des Tiermissbrauchs und für den Tierarzt, der die illegale Euthanasie praktizierte, 4 Jahre und 10 Monate Gefängnis für ein wiederholtes Verbrechen des Tiermissbrauchs und ein weiteres wiederholtes Verbrechen der Urkundenfälschung beantragt.

Das Urteil mit dem Strafmaß ist bisher noch nicht ergangen.

Noch sind derartige Anklagen von gemeinnützigen Vereinen in Spanien als kollektive Privatklagen zulässig und das ist auch gut so. Ein kürzlich veröffentlichter Entwurf für eine Aktualisierung der Strafprozeßordnung sieht diese Möglichkeit erst einmal nicht mehr vor. Dies stieß, wie der obige Fall wiederum belegt, auf heftige Kritik von auf das Tierrecht spezialisierte Rechtsanwälte, so auch die Vereinigung der balearischen Tierrechtsanwälte ABADA. Hierüber hatten wir am 17. April 2021 berichtet.

F.S.

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