Der Inhaber einer Tierklinik in Valladolid wurde wegen gewerbsmäßigen Berufsvergehens zu 27 Monaten Gefängnis verurteilt.
Das Strafgericht Nr. 1 von Valladolid hat einen Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von 27 Monaten und einer Geldstrafe zu einem Tagessatz von 7 € für die Dauer von 9 Monaten (gesamt ca. 1.900 €) verurteilt, weil er wiederholt in einer Tierklinik in Santovenia de Pisuerga, in der Nähe der Hauptstadt, zwei Straftaten begangen hat, nämlich Berufsvergehen und fortgesetzte Fälschung amtlicher Dokumente.
Die Tierärztliche Hochschule von Valladolid, die in diesem Verfahren als Privatanklägerin aufgetreten ist, begrüßt das Urteil und erinnert daran, dass die Bekämpfung von Berufsverstößen eine ihrer Prioritäten ist, „da die Ausübung des Berufs ohne die erforderlichen Qualifikationen sowohl die Gesundheit und das Wohlergehen der Tiere als auch die öffentliche Gesundheit selbst gefährdet“.
Dem Urteil zufolge entließ der Angeklagte - der keinen Abschluss in Veterinärmedizin hat - einen qualifizierten Mitarbeiter und führte fortan Diagnosen selbst durch, verabreichte Impfungen und stempelte amtliche Karten mit einem von ihm in Auftrag gegebenen Stempel, in dem er die Registrierungsnummer des entlassenen Tierarztes verwendete.
Außerdem registrierte der Verurteilte die Impfungen, die er mit den Codes seines ehemaligen Mitarbeiters durchführte, im SIACYL (Identifizierungssystem für Haustiere der Junta de Castilla y León). In der Computerdatenbank des Systems waren 36 Registrierungen, Löschungen und Eigentumswechsel sowie 126 Impfungen mit den Codes des ehemaligen Mitarbeiters nach ihrem Ausscheiden aus der Klinik verzeichnet.
Außerdem verschrieb und unterzeichnete er Rezepte, stellte klinische Berichte aus und führte einen Kaiserschnitt bei einer Hündin durch, um das Leben von acht Welpen zu retten, die schließlich aufgrund von Komplikationen bei der Betäubung der Mutter starben. Das Urteil erkennt die zivilrechtliche Haftung des Beklagten in diesem Fall an und setzt eine Entschädigung von 5.000 Euro für den Besitzer der Hündin fest. Die Tierärztin, die nach dem Weggang des ehemaligen Tierarztes als Assistentin eingestellt wurde, wurde vom Vorwurf der Falschaussage freigesprochen.
F.S.
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