Der Rat der Europäischen Union ebnet den Weg für das erste europäische Gesetz zum Schutz von Hunden und Katzen
Am Mittwoch, den 26. Juni, einigten sich die Vertreter der Mitgliedstaaten in der Europäischen Union (AStV) auf das Verhandlungsmandat des Rates der Europäischen Union für einen Vorschlag zur Verbesserung des Wohlergehens von Hunden und Katzen durch die erstmalige Festlegung von Mindeststandards auf EU-Ebene.
Der Text, auf den sich die Vertreter der EU-Mitgliedstaaten am Mittwoch geeinigt haben, formalisiert die Verhandlungsposition des Rates. Die Verhandlungen zwischen der Ratspräsidentschaft und dem Europäischen Parlament werden beginnen, sobald das Parlament seine Position festgelegt hat. Das Ergebnis der Verhandlungen wird über die endgültige Form der Gesetzgebung entscheiden.
Der Vorschlag zielt darauf ab, das Wohlergehen von Hunden und Katzen zu verbessern, die von Züchtern, Händlern und Tierheimen gehalten werden, und gleichzeitig den Verbraucherschutz zu verbessern, einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten und den illegalen Handel zu bekämpfen.
Der Vorschlag betrifft nicht die einzelnen Tierhalter. Allerdings muss jeder, der eine Katze oder einen Hund auf den EU-Markt bringen will, sicherstellen, dass das Tier zum Zwecke der Rückverfolgbarkeit mit einem Mikrochip versehen sind.
Die Anforderungen des Vorschlags sind als Mindeststandards zur Harmonisierung des EU-Marktes gedacht. Wenn sie es wünschen, können die Mitgliedstaaten strengere Standards beibehalten oder einführen.
Dies, so Ben Weyts, stellvertretender Ministerpräsident von Flandern und Minister für Bildung, Sport, Tierschutz und die flämische Peripherie, "zeigt, dass der Tierschutz auch in der Politik an vorderster Front stehen kann. Viele Europäer haben ein großes Herz für Tiere, und dieses Verhandlungsmandat zeigt dies deutlich. Wir legen jetzt eine gute Grundlage für die weitere Entwicklung der Tierschutzpolitik auf europäischer Ebene in den kommenden Jahren".
In der Verhandlungsposition des Rates werden die wichtigsten von der Kommission vorgeschlagenen Tierschutzgrundsätze beibehalten. Diese lauten, dass die Zucht reguliert werden sollte, mit Mindest- und Höchstaltersgrenzen und Häufigkeitsgrenzen, und dass bestimmte Praktiken, wie Inzucht, verboten werden sollten. Im Standpunkt des Rates wird klargestellt, dass Inzucht jedoch zur Erhaltung lokaler Rassen mit einem begrenzten Genpool eingesetzt werden kann.
Der Rat stimmt auch zu, dass schmerzhafte Verstümmelungen wie das Kupieren der Ohren, das Kupieren der Schwänze oder das Entfernen der Krallen verboten werden sollten, sofern sie nicht medizinisch indiziert sind. Andererseits fordern sie die Bereitstellung von ausreichend sauberem und frischem Wasser, ausreichender Nahrung und angemessenen Unterbringungsbedingungen.
Darüber hinaus fordern sie in Übereinstimmung mit der Kommission, dass Hunde täglich Zugang zu einem Außenbereich haben müssen oder täglich Gassi geführt werden müssen. Der Rat stellt klar, dass dies für Hunde gilt, die älter als 12 Wochen sind.
Der Rat hat auch Bestimmungen über die Pflichten der Betreiber von Einrichtungen aufgestelt. So müssen alle Katzen und Hunde mit einem Mikrochip versehen und in einer nationalen Datenbank registriert sein, bevor sie verkauft oder verschenkt werden. Alle Datenbanken werden mit Datenbanken in anderen EU-Ländern interoperabel und online zugänglich sein.
Darüber hinaus müssen Personen, die sich um Hunde oder Katzen kümmern, ein angemessenes Wissen für deren Verhalten und Bedürfnisse haben, und die Einrichtungen müssen sicherstellen, dass sie von Tierärzten besucht werden. In diesem Zusammenhang hat der Rat die Bedingungen für diese Besuche zur Pflegeberatung präzisiert.
Beim Verkauf oder der Abgabe von Hunden oder Katzen muss die für diese Tiere verantwortliche Person das Bewusstsein für eine verantwortungsvolle Haltung beim Erwerber schärfen.
Generell sieht das Verhandlungsmandat des Rates eine Reihe von Verbesserungen des Vorschlags vor, um den Schutz von Hunden und Katzen zu verbessern. Dazu gehören die Klarstellung, dass Betreiber Katzen und Hunde nicht aussetzen dürfen, und das Verbot der Zucht von Hybriden (die aus der Kreuzung mit einer wildlebenden Art hervorgehen).
Andererseits stellt der Rat fest, dass weibliche Katzen und Hunde, die zwei Kaiserschnitte hinter sich haben, nicht mehr zur Zucht verwendet werden dürfen, um ihre Gesundheit und ihr Wohlergehen zu schützen, und dass Katzen und Hunde mit extremen Merkmalen von der Zucht ausgeschlossen werden sollten, um zu vermeiden, dass diese Merkmale an künftige Generationen weitergegeben werden, wenn ein hohes Risiko besteht, dass sie sich negativ auf ihr Wohlergehen oder das ihrer Nachkommen auswirken.
Darüber hinaus sind Katzen und Hunde mit extremen Formmerkmalen oder Verstümmelungen von der Teilnahme an Wettbewerben, Shows oder Ausstellungen auszuschließen.
Da einige Organisationen, z. B. NRO, Pflegestellen nutzen, um ausgesetzte, streunende oder unerwünschte Hunde und Katzen unterzubringen, beschloss der Rat, Pflegestellen in den Geltungsbereich der neuen Rechtsvorschrift aufzunehmen.
Der ursprüngliche Vorschlag der Kommission sah vor, dass Zuchtbetriebe, die bis zu drei weibliche Hunde oder Katzen halten und insgesamt höchstens zwei Würfe pro Jahr produzieren, nach einer Inspektion vor Ort durch die zuständigen Behörden zugelassen werden sollten.
In Anbetracht des Mangels an amtlichen Tierärzten in den Mitgliedstaaten und zur Verringerung des Verwaltungsaufwands hat der Rat diese Anforderung auf Betriebe beschränkt, die mehr als fünf Würfe pro Jahr produzieren oder mehr als fünf weibliche Katzen und / oder Hunde halten. Darüber hinaus gibt das Mandat des Rates den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, den Betrieben zu gestatten, die Zulassung per Fernkommunikation einzuholen.
Der Vorschlag der Kommission sieht vor, dass für Einfuhren die gleichen oder gleichwertige Vorschriften gelten. Dies wird den Verbraucherschutz verbessern und die Rückverfolgbarkeit von Hunden und Katzen gewährleisten.
Das Mandat des Rates unterscheidet zwischen der Einfuhr von Katzen und Hunden zum Zwecke des Inverkehrbringens in der EU und der Verbringung zu anderen als Handelszwecken, um Betrug zu verhindern und die Rückverfolgbarkeit von Katzen und Hunden zu verbessern.
Im ersten Fall muss die Katze oder der Hund fünf Arbeitstage nach der Einfuhr in die EU in einer EU-Datenbank registriert werden. Im ursprünglichen Vorschlag war dies innerhalb von 48 Stunden nach Ankunft am Bestimmungsort vorgesehen.
Für letzteres schlägt der Rat die Einrichtung einer Datenbank über Reisende mit Haustieren vor. Dies wird es den Mitgliedstaaten ermöglichen, einen Überblick über die Einfuhren von Tieren zu anderen als Handelszwecken in die EU zu erhalten und so verdächtige Verbringungen zu erkennen.
Der Rat hat auch Bestimmungen zum Datenschutz eingeführt, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten, die beispielsweise in Datenbanken über Hunde und Katzen oder in von Betrieben übermittelten Informationen enthalten sind.
F.S.
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