Die Guardia Civil deckt in Alicante einen illegalen Bauernhof auf, in dem es keine Tiergesundheitskontrollen gab

Veröffentlicht am : 09. Februar 2024
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Die Guardia Civil hat im Rahmen der Kontrolle von Landwirtschafts- und Viehzuchtbetrieben eine illegale Schaf- und Ziegenfarm ausfindig gemacht und ist gegen den Verantwortlichen vorgegangen, der mit Strafen von bis zu 1.200.000 Euro rechnen muss.

Ende letzten Jahres wurden die Mitarbeiter des Naturschutzdienstes von Guardamar (Seprona) über die Entdeckung mehrerer Schafskadaver in dem Wasserlauf informiert, der durch die Ortschaft San Fulgencio (Alicante) zur Mündung des Segura führt.

Die Ermittler überprüften die Angaben und stellten fest, dass die Tiere keine Ohrmarke (ein am Ohr des Tieres angebrachtes Plastikelement zur Identifizierung) trugen, woraufhin Ermittlungen zur Klärung der Herkunft dieser Tiere eingeleitet wurden, da der Verdacht bestand, dass diese möglicherweise aus einen illegalen Viehzuchtbetrieb stammen.

Nach verschiedenen Inspektionen von landwirtschaftlichen Betrieben in der Region fanden die Beamten eine illegale Schaf- und Ziegenfarm, die sich in einer alten, verlassenen Schweinefarm befand, und konnten den Verantwortlichen für die Farm herausfinden.

Bei der Inspektion stellten die Beamten fest, dass die Tiere nicht tiergesundheitlich kontrolliert wurden, was bedeutet, dass ihr Verzehr eine ernste Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen könnte. Außerdem konnten die im Flussgebiet gefundenen Überreste der Tiere mit dem Betrieb in Verbindung gebracht werden. Aus diesen Gründen erstellten die Beamten einen Bericht und informierten die Abteilung für Landwirtschaft, Viehzucht und Fischerei der Generalitat Valenciana wegen Verstößen gegen das Gesetz 8/2033 über die Tiergesundheit der Autonomen Gemeinschaft Valencia, der die Tiere zur Verfügung gestellt wurden.

Die für den Betrieb verantwortliche Person kann wegen Nichtmeldung des Todes des Nutztieres, fehlender Desinfektion, Desinsektion und anderer durch die Verordnung festgelegter Hygienemaßnahmen sowie fehlender Gesundheitspapiere mit schwerwiegenden Verstößen konfrontiert werden, ebenso wie mit sehr schwerwiegenden Verstößen wegen der Abgabe von Tieren für den menschlichen Verzehr und der Nichtdurchführung von Analysen, Tests und Untersuchungen zur Feststellung von Krankheiten, denen Tiere für den menschlichen Verzehr unterzogen werden müssen. Diese Verstöße können mit Geldstrafen zwischen 3.001 und 1.200.000 Euro geahndet werden.

F.S.

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