Die Regierung stellt fast 2 Millionen Euro an Subventionen für die Bekämpfung von Katzenkolonien zur Verfügung.

Veröffentlicht am : 05. Juni 2023
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Das Ministerium für soziale Rechte und die Agenda 2030 hat im Staatsanzeiger (BOE) einen Beschluss veröffentlicht, der für das Jahr 2023 Zuschüsse für lokale Einrichtungen zur Verbesserung und Förderung der Populationskontrolle von Katzenkolonien ankündigt. Wir hatten bereits am 21. April 2023 über eine Veröffentlichung  des Ministeriums für soziale Rechte und die Agenda 2030 zum gleichen Thema berichtet.

Begünstigte dieser Zuschüsse können Gemeinden sein, die über ein von der Gemeindebehörde genehmigtes Programm zur ethischen Verwaltung verfügen, sowie Provinz- und Inselräte, Regionen, Gemeindeverbände oder andere Einrichtungen, die mehrere Gemeinden zusammenfassen, sofern die Gemeinden, in denen die Maßnahme oder das Projekt vorgeschlagen wird, über ein von der Gemeindebehörde eingerichtetes oder genehmigtes Programm zur ethischen Verwaltung von Katzenkolonien verfügen.

Darüber hinaus müssen die kommunalen Programme für die ethische Bewirtschaftung von Katzenkolonien zum Zeitpunkt der Antragstellung genehmigt sein.

Mit diesen Zuschüssen sollen die Kosten gedeckt werden, die den begünstigten Einrichtungen im Zeitraum zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 31. März 2024 bei der Durchführung von Projekten zur Förderung der Populationskontrolle von Katzenkolonien durch die ethische Methode des Einfangens, der Sterilisation und der Rückführung entstehen.

Der Gesamtbetrag der Zuschüsse beläuft sich auf 1.950.000 Euro. Der zu gewährende Betrag beläuft sich auf mindestens 60 Prozent und höchstens 100 Prozent des Budgets des Projekts, das als förderfähig eingestuft wurde.

Die Frist für die Einreichung von Anträgen beträgt zwei Monate ab dem 24. Mai 2023.

F.S.

Anhang Übersetzung aus dem BOE vom 23. Mai 2023

V. Ankündigungen

B. Andere offizielle Bekanntmachungen

MINISTERIUM FÜR SOZIALE RECHTE UND DIE AGENDA 2030

15409 Entschließung des Untersekretariats für soziale Rechte und die Agenda 2030 vom 9. Mai 2023, mit der Zuschüsse für lokale Einrichtungen zur Verbesserung und Förderung der Populationskontrolle von Katzenkolonien für das Jahr 2023 angekündigt werden.

BDNS(Identif.):696605

In Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Artikel 17.3.b und 20.8.a des Gesetzes 38/2003 vom 17. November 2003 über allgemeine Subventionen wird der Auszug der Aufforderung zur Einreichung von Anträgen veröffentlicht, dessen vollständiger Text in der Nationalen Datenbank für Subventionen (https://www.infosubvenciones.es/bdnstrans/GE/es/convocatoria/ 696605) eingesehen werden kann.

Erstens. Begünstigte:

(a) Gemeinden, die über ein von der Gemeinde genehmigtes Programm für ethisches Management verfügen.

b) Provinzial- und Provinzräte, Inselräte und Räte, Comarcas, Mancomunidades oder andere Körperschaften, in denen mehrere Gemeinden zusammengeschlossen sind, sofern die Gemeinden, in denen die Maßnahme oder das Projekt vorgeschlagen wird, über ein von dieser lokalen Körperschaft aufgestelltes oder genehmigtes Programm für ethisches Management verfügen.

Die kommunalen Programme für die ethische Bewirtschaftung von Katzenkolonien müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung genehmigt sein.

Zweitens. Zweck:

Übernahme der Kosten, die den begünstigten Einrichtungen im Zeitraum zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 31. März 2024 bei der Durchführung von Projekten zur Förderung der Populationskontrolle von Katzenkolonien durch die ethische Methode des Einfangens, der Sterilisation und der Rückführung entstehen.

Drittens. Gesetzliche Grundlagen:

Erlass DSA/1352/2022 vom 22. Dezember, der die Rechtsgrundlagen für die Gewährung von Subventionen an lokale Einrichtungen zur Verbesserung und Förderung der Populationskontrolle von Katzenkolonien festlegt.

Vierte. Betrag:

Der Höchstbetrag der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen beläuft sich auf 1.950.000 Euro, und die Höhe der zu gewährenden Mittel beträgt mindestens 60 Prozent und höchstens 100 Prozent des Budgets des Projekts, das als förderfähig eingestuft wurde.

Fünfter Punkt. Frist für die Einreichung von Anträgen:

Die Frist für die Einreichung von Anträgen beträgt zwei Monate ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieses Auszugs im "Staatsanzeiger".

Sechstens. Sonstige Angaben:

Der Text des Aufrufs und seine Anhänge sind auf der Website www.mdsocialesa2030.gob.es verfügbar.

Madrid, 9. Mai 2023 - Der Unterstaatssekretär für soziale Rechte und die Agenda 2030, Rubén Baz Vicente.

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