Die spanische Regierung billigt die Reform des Strafgesetzbuches im Bereich der Tierquälerei

Veröffentlicht am : 07. August 2022
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Der Ministerrat hat am 1. August 2022 den Entwurf eines Organgesetzes zur Reform des Strafgesetzbuches über Tiermissbrauch gebilligt.

Dies ist eines der wichtigsten aktuellen Gesetzgebungsprojekte im Bereich des Tierschutzes in Spanien. Deshalb hat der Verband INTERcids, Operadores jurídicos por los animales, in Zusammenarbeit mit der Coordinadora de Profesionales por la Prevención de Abusos (CoPPA) in den letzten Jahren konkrete Vorschläge vorgelegt.

Der verabschiedete Text enthält viele der Anregungen von INTERcids und CoPPA, wie z.B. die Ausweitung des Straftatbestands der Tierquälerei auf alle Wirbeltiere, so dass auch frei in ihrer natürlichen Umgebung lebende Tiere eingeschlossen sind.

Weiterhin werden neue erschwerende Faktoren aufgenommen, darunter die Verwendung von Mitteln, die eine besondere Gefahr für die Gesundheit der Tiere darstellen; die Misshandlung von Tieren im Rahmen der Ausübung einer beruflichen oder verbandlichen Tätigkeit oder durch die mit der Pflege des Tieres betraute Person; dass die Misshandlung bei öffentlichen Veranstaltungen stattfindet oder von den Verantwortlichen durch Informations- und Kommunikationstechnologien verbreitet wird; dass die Straftat im Rahmen organisierter Gruppenveranstaltungen begangen wird; dass ein Gewinnmotiv vorliegt. Ob hierunter auch der Stierkampf fällt, ist der Pressemitteilung leider nicht zu entnehmen (d.Red.).

Alle erschwerenden Faktoren werden auch auf Fälle angewandt, in denen das Tier stirbt; das Verbot des Besitzes und Tragens von Waffen wird aufgenommen, das bisher trotz des gewalttätigen Charakters dieser Handlungen bei der Straftat der Tierquälerei nicht vorgesehen war; und die strafrechtliche Verantwortung juristischer Personen bei Straftaten gegen Tiere wird vorgesehen und weiterentwickelt.

In den letzten Wochen hatten INTERcids und CoPPA das Justizministerium darauf aufmerksam gemacht, dass der Text trotz dieser Verbesserungen auch einige kritische Aspekte enthält, die, wenn sie nicht gelöst werden, zu Problemen bei der Auslegung und praktischen Anwendung des Strafgesetzbuches bei Verbrechen gegen Tiere führen und gewalttätiges Verhalten, für das es einen klaren sozialrechtlichen Vorwurf gibt, straffrei lassen würden.

Trotz dieser Warnungen hat der Text nur geringfügige Änderungen erfahren, einschließlich der Streichung des Begriffs "absichtlich" aus dem Straftatbestand der Tierquälerei, als Reaktion auf die Warnungen von INTERcids über die Probleme, die dieser Begriff bei der Anwendung dieser Art von Straftatbestand mit sich bringen könnte.

Nach Ansicht der Organisationen wurden eine Reihe anderer Aspekte außer Acht gelassen, wie z. B. die Tatsache, dass die Misshandlung von Tieren nicht mehr strafbar ist oder dass sexuelle Handlungen mit Tieren nur dann verurteilt werden, wenn die Tiere nachweislich verletzt wurden, was die Auslegungsprobleme des derzeitigen Wortlauts des Strafgesetzbuchs in Bezug auf die "sexuelle Ausbeutung" von Tieren nicht nur nicht löst, sondern noch verschärft.

So wird beispielsweise in dem vom Ministerrat gebilligten Dokument durch die Ausgestaltung des besonderen Ausschlusses für den Besitz und das Tragen von Waffen das Problem aufrechterhalten, auf das beide Organisationen bereits hingewiesen haben: "So wie es vorgeschlagen wurde, wird dieser Ausschluss nur in den Fällen angewandt, in denen das Verbrechen der Tierquälerei mit Waffen begangen wurde, was unlogisch ist", erklären sie. INTERcids und CoPPA bestehen darauf, dass die Grundlage dieser Strafe der Betrachtung des Verbrechens der Tierquälerei als ein im Wesentlichen gewalttätiges Verhalten entspricht, so dass diese Disqualifikation bei jeder Verurteilung wegen dieser Verbrechen verhängt werden sollte, unabhängig von den spezifischen Mitteln, mit denen das Verhalten ausgeführt wurde.

In der Begründung des Gesetzentwurfs wird die Einführung einer Geldstrafe als Alternative zu einer Freiheitsstrafe mit dem Argument der Verhältnismäßigkeit der Strafe begründet. "Gerade wegen dieses Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit sollte die Verhängung eines Bußgeldes für den Tatbestand der Tierquälerei ausgeschlossen werden", heißt es. "Die für den Straftatbestand der Tierquälerei vorgesehenen Geldbußen werden dazu führen, dass diese Verhaltensweisen im Vergleich zu den in den Verwaltungsvorschriften für sehr schwerwiegende Verstöße vorgesehenen Strafen weit weniger strafrechtlich geahndet werden", betonen die.Vereine.

Um Gesetz zu werden, muss der angenommene Text noch im spanischen Parlament weiter bearbeitet werden. INTERcids und CoPPA vertrauen darauf, dass die parlamentarischen Fraktionen die vorgelegten Beiträge berücksichtigen und unter Berücksichtigung anderer Artikel des Strafgesetzbuches, die ihrer Ansicht nach geändert werden sollten, eine vollständige und wirksame Gesetzesreform gegen Gewalt gegen Tiere erreicht wird.

Der Gesetzestext ist noch nicht in Kraft getreten. Wie bereits erwähnt, muß noch das Parlament darüber beraten. Bleibt nur zu hoffen, daß dort die Unzulänglichkeiten des Gesetzes beseitigt werden können. In Kraft treten wird es erst, wenn der König es verkündet hat und das gesetz im BOE veröffentlicht wurde.

S.P.

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