Die spanische Regierung schlägt eine Reform des Gesetzes über potenziell gefährliche Hunde vor
Am Freitag, den 26. März, hielt der Generaldirektor für Tierrechte, Sergio García, ein Treffen mit den autonomen Gemeinschaften ab, um die Gesetzesinitiativen zum Tierschutz zu analysieren, die vom Ministerium für soziale Rechte und der Agenda 2030 im Laufe dieses Jahres 2021 umgesetzt werden sollen.
Unter diesen Maßnahmen stellten sie einige Regeln vor, wie z.B. die Modernisierung der Mechanismen zur Identifizierung und Kontrolle der Rückverfolgbarkeit von Haustieren durch ein staatliches System von Tierschutzaufzeichnungen, das sich bereits im Prozess der vorherigen öffentlichen Konsultation befindet und für das es noch keinen endgültigen Entwurf gibt.
Er sagte auch, dass von der Generaldirektion die Bewertung anderer Rechtsreformen geplant sind. Eine davon ist die Änderung des Gesetzes über potentiell gefährliche Tiere, bei der "Mechanismen zur Validierung des Verhaltens individuell und nicht nach Rassen" eingeführt werden sollen.
Dies ist die Position, die einige Stimmen des Veterinärsektors haben, wie Juan Carlos Ortiz, Präsident des spanischen Verbandes der kommunalen Tierärzte (AVEM), der sagte, dass die bisherige Regelung "völlig veraltet" sei.
Ortiz erinnert daran, dass bei der Verabschiedung des einstigen Gesetzes die tierärztliche Perspektive nicht ausreichend berücksichtigt wurde und es nicht auf wissenschaftlichen Studien basierte. Für all dies plädierte er für eine individuelle Analyse, die von Fall zu Fall angestellt werden müsse, um aggressive Hunde oder Hunde mit einem erhöhten Gefahrenrisiko aufspüren zu können.
Der Generaldirektor erwähnte auch andere Vorschriften, wie z. B. die für zoologische Zentren, die harmonisiert werden sollen.
Letzten Sommer ging der Entwurf des königlichen Dekrets über zoologische Zentren in die öffentliche Konsultation und einige veterinärmedizinische Hochschulen, wie die in Segovia, brachten Vorschläge zu dem Projekt vor, die zum Beispiel private zoologische Sammlungen für nicht-kommerzielle Zwecke oder Einrichtungen für die Haltung von Vögeln als Geflügel betrafen.
Außerdem wurde auf der Sitzung bekannt gegeben, dass an der Verabschiedung eines Gesetzes über Assistenzhunde gearbeitet wird. Dies ist ein Bereich, in dem in zahlreichen autonomen Gemeinschaften lokale Gesetze verabschiedet worden sind.
Betrachtet man die vorstehenden Bestrebungen, so ist zu erkennen, daß die Zentralregierung eine Reihe von Gesetzen schaffen möchte, mit denen die teils recht unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen zum Tierschutz in den verschiedenen autonomen Gemeinschaften zukünftig landeseinheitlich vorgegeben werden sollen. Das schafft mit hoher Wahrscheinlichkeit ein einheitlicheres und besseres System der Organisation des Tierschutzes in Spanien. Ob dieses Vorhaben allerding wirklich erfolgreich umsetzbar ist, kann heute noch nicht gesagt werden, weil viele Teilfragen Angelegenheiten der lokalen Parlamente der autonomen Gemeinschaften betreffen. Ob diese sich ihre Kompetenzen so einfach entziehen lassen werden, ist also abzuwarten.
F.S.
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